OVG:Branderburg

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Kampfhundeverodnung Brandenburg vor dem OVG: Rechtmässig oder nicht?


Potsdam/Frankfurt(Oder), 19.6.02

Am Donnerstag werden sich Richter des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) damit beschäftigen, ob die Hundehalterverordnung rechtens ist oder nicht. Gegen die vor vier Jahren erstmals und vor zwei Jahren noch einmal verschärfte Vorschrift haben mehr als ein Dutzend Hundehalter aus Brandenburg und Berlin Klage eingereicht. Heute werden die ersten fünf von zwölf Verfahren verhandelt. Die Kläger wenden sich vor allem gegen die im "Kampfhundeerlass" verankerte Aufzählung von Hunderassen, die als gefährlich gelten.
Das Innenministerium, das die Vorschrift erlassen hat, sieht der Verhandlung eigenen Angaben zufolge gelassen entgegen. Auch wenn die Richter bereits einen Passus - dass Hunde bestimmter Rassen kastriert bzw. sterilisiert werden müssen - vorläufig außer Kraft gesetzt haben. Nach Auffassung des Innenministeriums hat sich die Hundehalterverordnung bewährt. Denn die Zahl der Hundebisse sei zurückgegangen - von 1 213 im Jahr 2000 auf 1 178 im vergangenen Jahr.

Nach Erkenntnissen des Innenministeriums sind in Brandenburg derzeit 77 500 Hunde registriert, die einer "gefährlichen" Rasse angehören oder die so groß sind, dass ihre Besitzer ihnen laut neuer Hundehalterverordnung einen Mikrochip implantieren lassen mussten. Unklar ist, wie viele Hunde es in der Mark überhaupt gibt.

In der Landeshauptstadt Potsdam beispielsweise werden für etwa 5 000 Hunde Steuern bezahlt. Dem Ordnungsamt sind bislang knapp 1 200 Hunde bekannt, denen wegen ihrer Rasse oder ihrer Größe ein Mikrochip implantiert werden musste. Nur etwa ein Drittel der Hundehalter sei aus eigenem Antrieb in die Behörde gekommen, sagt Ulrike Wildner vom Ordnungsamt. Von zwei Dritteln erfuhr das Amt durch seine Außendienstmitarbeiter, durch Vermieter oder Nachbarn. Von den 1 200 registrierten Tieren gehören 65 einer "unwiderlegbar gefährlichen" Rasse - wie American Staffordshire Terrier oder Bullterrier - an und müssen deshalb eine rote Plakette tragen. Die Besitzer von 172 Hunden einer widerlegbar gefährlichen Rasse - wie Rottweiler oder Mastiff - haben ihr Tier einem Gutachter vorgestellt, erhielten von ihm ein so genanntes Negativzeugnis und gelten somit nicht mehr als gefährlich. Sie wurden mit grünen Plaketten gekennzeichnet.

Landesweit wurden laut Innenministerium gut 9 600 Negativzeugnisse ausgestellt. Rund 150 "Kampfhunde" seien eingezogen und Tierheimen übergeben worden, weil ihre Besitzer nicht die nötigen Dokumente, Negativzeugnis für den Hund und Sachkundenachweis für den Halter, vorweisen konnten.

Die Tierheime sind seit Sommer 2000, als die verschärfte Verordnung in Kraft trat, nach Angaben des Landestierschutzbundes nahezu permanent überlastet. Ursache dafür seien nicht nur die strengeren Vorschriften, sagt dessen Vorsitzende Renate Seidel. Viele Halter solcher Hunde hätten die massiven Anfeindungen nicht mehr ertragen. Dabei sei in ihren Augen nicht die Rasse entscheidend, sondern der Halter. "Jetzt wollen die Leute nur noch kleine Hunde."

Das bestätigt auch das Potsdamer Tierheim: "Bei uns stehen fast nur noch große Hunde - Schäferhunde, Rottweiler, Staffordshire-Mischlinge", sagt der Leiter. Die Chancen, für diese Tiere neue Besitzer zu finden, stünden gegenwärtig nicht gut. Die Stimmung in der Bevölkerung sei einfach generell gegen "große, kurzhaarige, muskulöse" Hunde - ganz gleich wie gut erzogen die Tiere seien. Er ist froh, dass es Vereine wie "American Staffordshire in Not" gibt. Dieser Verein habe schon für einige "Kampfhunde" neue Besitzer in anderen Bundesländern gefunden. Denn an Brandenburger dürfen sie nicht mehr vermittelt werden.




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