Ö/CH: Hilfe Staff in Tötungsstation

Serpent

Hallo,

wer von Euch will einen Staff, oder weiss jemand der einen will??
Wir haben einen Staff in Ungarn in der Tötungsstation und er hat nur noch ein oder zwei Wochen.
Angeblich kann er keine Rüden ab, kann ich aber noch nicht bestätigen.
Fotos werden mir heute oder morgen zugeschickt und würde ich sofort nachreichen.
Ganz egal wo Ihr seid, Deutschland, Österreich ......
Die Tierschutzdame (war gestern bei mir und hat bitter geweint), würde ihn sogar nach Deutschland holen und man kann sich sicherlich auch arrangieren was den Weg angeht.
Natürlich werdet ihr erst kontrolliert (Tierschutzkontrolle (keine Behörde)) und nach dem Ok der Dame könnt ihr ihn dann haben.
Wir wollen nur sichergehen dass er in gute Hände kommt.
Abgabe natürlich nur mit Schutzvertrag, aber das kennen wir ja schon.


Bitte bitte meldet Euch, dem Staff gehts da drin wirklich dreckig und bald wird er eingeschläfert (Strassenhund).

Danke schon im voraus


@Drago&Sasa
Du hast mir doch mal erzählt ihr würdet noch einen Staff suchen??
Du und Deine bessere (behaupt ich mal so ;) ) Hälfte wärt eigentlich ideal.


Gruß
Greeny
 
  • 1. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Serpent ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 19 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hallo,
leider muß ich dir sagen, das der Staff nicht nach Deutschland importiert werden darf. Es herrscht Einfuhrverbot für AmStaff, Pitbull, Staffbull und Bullterrier.

Du kannst ihn also nur in die Schweiz oder Österreich bringen, es sei denn, es ist kein Staff, sondern ein Bardino-Mix oder sowas ;)

Frag mal bei Christine Prochnow von der an, ob sie Leute in Österreich oder Schweiz kennt, die einen Staff ein Zuhause oder zumindest mal einen Pflegeplatz geben können.

Bilder und mehr Details zu seinem Wesen wären auch nett.
 
Bitte einen Kontakt angeben.

danke
watson
 
die Einfuhr ist schon geregelt, da er von einer Tierschutzorga. eingeführt wird.

Er darf DEFINITIV nach Deutschland, wir brauchen nur jemanden der sich seiner annehmen kann.


Grosses Bitte

Tel: 0871/9661069
0175/7789624

Mail
[email protected]
[email protected]


Gruß
Flo
 
Entschuldige, aber wie kann der Hund offiziell nach D einreisen?
Hier besteht ein Importverbot u.a. auch für AmStaff.
Da ist es m.E. egal, ob eine Privatperson oder eine Orga den Hund nach D verbringen will, es ist illegal.
Dem Hund ist sicher nicht geholfen, wenn er in D über Monate oder Jahre im TH sitzt:(

Oder weiß jemand Neuigkeiten über die Einfuhrbestimmungen?

watson
 
Serpent schrieb:
die Einfuhr ist schon geregelt, da er von einer Tierschutzorga. eingeführt wird.

Er darf DEFINITIV nach Deutschland, wir brauchen nur jemanden der sich seiner annehmen kann.

Das halte ich für ein Gerücht.
Die Einfuhr ist definitiv verboten, egal ob Tierschutzorga oder Privatleute.
Du darfst den Hund nur nach Deutschland einführen, wenn er ehemals aus Deutschland kommt.
Ihr macht euch strafbar! Informiert euch beim Innenministerium!


Edit:
@watson: Änderungen zur Einfuhr sind mir nicht bekannt
 
und genau das soll er auch nicht.

Übrigens dürfen eingetragene Tierschutzorgas das schon.......und selbst falls nicht würde die Dame ihn in einer Nacht und Nebel Aktion nach Deutschland holen. ;)
 
@serpent:
Hier kannst du mal nachlesen:
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?t=47675&highlight=Importverbot

Serpent schrieb:
und genau das soll er auch nicht.

Übrigens dürfen eingetragene Tierschutzorgas das schon.......und selbst falls nicht würde die Dame ihn in einer Nacht und Nebel Aktion nach Deutschland holen. ;)

Was soll er auch nicht?

Öhm, du bist dir aber schon im Klaren darüber, was du hier schreibst? :verwirrt:
Super Aktion, die ihr da vorhabt :sauer:
Du glaubst doch nicht im Ernst, das sich hier irgendjemand freiwillig mit strafbar macht, wenn ihr den Hund nach D holt :unsicher:

Serpent schrieb:
Übrigens dürfen eingetragene Tierschutzorgas das schon.......

Und das dürfen sie nicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Man o man........ :sauer:

Du bist hier in einem Forum gelandet, indem Hundehalter sich schon jahrelang mit den Verordnungen und Gesetzen beschäftigen, weil die meisten davon betroffen sind.
Mach uns bitte kein X für ein U vor, das ist ja lächerlich.
 
in nem heim Hocken......

diese Frau wird ihn holen, ob ich was dagegen hab, oder dafür bin. Spielt keine Rolle.
Ich kann Euch morgen oder Montag mehr dazu sagen, da ich jetzt noch nichts konkretes hab.
Ich bekomme, heute oder morgen die Fotos und die genauere Beschreibung.
Mehr kann ich im Moment noch nicht sagen, ich hab ihr versprochen mich um eine gute Stelle zu bemühen. Die Frau arbeitet seit Jahren im Tierschutz, ich denke sie weiss was sie tut.
 
Hier steht alles zum Importverbot:


Das sollte sich die gute Frau mal durchlesen, bevor sie solche Aktionen startet

Serpent schrieb:
in nem heim Hocken......

diese Frau wird ihn holen, ob ich was dagegen hab, oder dafür bin. Spielt keine Rolle.
Ich kann Euch morgen oder Montag mehr dazu sagen, da ich jetzt noch nichts konkretes hab.
Ich bekomme, heute oder morgen die Fotos und die genauere Beschreibung.
Mehr kann ich im Moment noch nicht sagen, ich hab ihr versprochen mich um eine gute Stelle zu bemühen. Die Frau arbeitet seit Jahren im Tierschutz, ich denke sie weiss was sie tut.

Öhm, hier sitzen die Staffis auch jahrelang in den Heimen.

Anscheinend weiß die gute Frau nicht, was sie tut, sonst würde sie sich nicht strafbar machen......

Sie kann sich gerne mal hier einloggen, damit wir ihr mal sagen können, wie das hier läuft mit Kampfis.
 
lest ihr eigentlich richtig?????
er sitzt dort drüben nicht im Tierheim, sondern in der Tötungsstation und wird definitiv die nächsten zwei Wochen abkratzen.
Also lieber Heim und ne Chance, oder warten auf den sicheren Tod?????
 
..........und dann wundert sich mancher, dass der Auslandstierschutz und damit verbunden auch vielfach der Inlandstierschutz einen immer schlechteren Ruf bekommt...Mann mann mann.......da werden Tiere illegal eingeführt, krank eingeführt, mit gefälschten Papieren eingeführt......irgendwann wird es mal einen großen Knall geben und das kann doch echt nicht Sinn sein...
Verständnislose Grüße
 
Absatz drei!!!

Einfuhrbestimmungen für Hunde in Deutschland:



Internationaler Impfpass. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Grenzübertritt bzw. nicht älter als 12 Monate.


(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.

(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1. vorzuschreiben,
a) dass bestimmte Hunde nur über bestimmte nach tierseuchenrechtlichen
Vorschriften eingerichtete Grenzkontrollstellen in das Inland
eingeführt werden dürfen oder bei diesen Grenzkontrollstellen
vorzuführen sind,
b) dass das beabsichtigte Einführen bestimmter Hunde binnen einer zu
bestimmenden Frist bei der zuständigen Grenzkontrollstelle anzumelden
ist.
2. Vorschriften über
a) die Überwachung des Verbringens oder der Einfuhr,
b) die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, wenn Hunde nicht den
Anforderungen nach diesem Gesetz entsprechen, sowie
c) das Verfahren
zu erlassen.
3. Ausnahmen von Absatz 1 ganz oder teilweise zuzulassen oder zu gewähren
sowie die Voraussetzungen und das Verfahren zu regeln.

Gerichtsurteil:

Bayern: Unerlaubte Haltung von Kampfhunden nicht unbedingt strafbar

Ansbach: Wer illegal einen Kampfhund hält, muß nicht unbedingt mit einer Strafe rechnen.
Das Amtsgericht Ansbach stellte gestern ein Verfahren gegen den Halter eines Rottweiler-Mischlings ein. Vergeblich hatte die Stadt Ansbach versucht, dem Mann das Halten des Tieres zu verbieten, da er keine Bescheinigung über die Ungefährlichkeit des Tieres vorlegen wollte. Der Halter wurde angezeigt, die Staatsanwaltschaft beantragte zunächst einen Strafbefehl.

Diese hält jedoch mittlerweile die entsprechende Strafvorschrift für verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht nämlich hatte im März den ersten Absatz des § 143 des Strafgesetzbuches, der die Einfuhr und das Züchten gefährlicher Hunde unter Strafe stellt, für nichtig erklärt. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, was genau ein Kampfhund ist, seien zu verschieden. Eine bundeseinheitliche Strafbestimmung sei deshalb nicht möglich, urteilten die Verfassungsrichter.

Wenn dies für Zucht und Einfuhr gelte, dann auch für die Haltung von Kampfhunden, meinte der leitende Oberstaatsanwalt Ernst Metzger.

Quelle: Abendzeitung Nbg. vom 16.09. 2004




Dieses Urteil sagt definitiv "Das Bundesverfassungsgericht nämlich hatte im März den ersten Absatz des § 143 des Strafgesetzbuches, der die Einfuhr und das Züchten gefährlicher Hunde unter Strafe stellt, für nichtig erklärt. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, was genau ein Kampfhund ist, seien zu verschieden. Eine bundeseinheitliche Strafbestimmung sei deshalb nicht möglich, urteilten die Verfassungsrichter.

Wenn dies für Zucht und Einfuhr gelte, dann auch für die Haltung von Kampfhunden, meinte der leitende Oberstaatsanwalt Ernst Metzger."







sehr sehr interessant........so werdet ihr selbst evtl. Ärger los

@Midivi


überzeugt Dich das!!!!!
Man sollte sich nicht aufs hörensagen verlassen.
 
Serpent schrieb:
Gerichtsurteil:

Bayern: Unerlaubte Haltung von Kampfhunden nicht unbedingt strafbar

Ansbach: Wer illegal einen Kampfhund hält, muß nicht unbedingt mit einer Strafe rechnen.
Das Amtsgericht Ansbach stellte gestern ein Verfahren gegen den Halter eines Rottweiler-Mischlings ein. Vergeblich hatte die Stadt Ansbach versucht, dem Mann das Halten des Tieres zu verbieten, da er keine Bescheinigung über die Ungefährlichkeit des Tieres vorlegen wollte. Der Halter wurde angezeigt, die Staatsanwaltschaft beantragte zunächst einen Strafbefehl.

Diese hält jedoch mittlerweile die entsprechende Strafvorschrift für verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht nämlich hatte im März den ersten Absatz des § 143 des Strafgesetzbuches, der die Einfuhr und das Züchten gefährlicher Hunde unter Strafe stellt, für nichtig erklärt. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, was genau ein Kampfhund ist, seien zu verschieden. Eine bundeseinheitliche Strafbestimmung sei deshalb nicht möglich, urteilten die Verfassungsrichter.

Wenn dies für Zucht und Einfuhr gelte, dann auch für die Haltung von Kampfhunden, meinte der leitende Oberstaatsanwalt Ernst Metzger.

Quelle: Abendzeitung Nbg. vom 16.09. 2004




Dieses Urteil sagt definitiv "Das Bundesverfassungsgericht nämlich hatte im März den ersten Absatz des § 143 des Strafgesetzbuches, der die Einfuhr und das Züchten gefährlicher Hunde unter Strafe stellt, für nichtig erklärt. Die Bestimmungen der einzelnen Länder, was genau ein Kampfhund ist, seien zu verschieden. Eine bundeseinheitliche Strafbestimmung sei deshalb nicht möglich, urteilten die Verfassungsrichter.

Wenn dies für Zucht und Einfuhr gelte, dann auch für die Haltung von Kampfhunden, meinte der leitende Oberstaatsanwalt Ernst Metzger."







sehr sehr interessant........so werdet ihr selbst evtl. Ärger los

@Midivi


überzeugt Dich das!!!!!
Man sollte sich nicht aufs hörensagen verlassen.
Du solltest dich nicht auf Zeitungsmeldungen verlassen, sondern dir stattdessen die Gesetzestexte zu Gemüte führen (und verstehen)!

§ 143 StGB hat zu keiner Zeit das Verbringen oder die Einfuhr gefährlicher Hunde nach D unter Strafe gestellt. Im 143 geht es nur um Zucht, Handel und Haltung. Das Urteil des BVerfG zur Teilnichtigkeit des § 143 StGB ist daher hinsichtlich der Strafbarkeit des unerlaubten Imports irrelevant.

Für das unerlaubte Verbringen gibt es eine eigene Strafvorschrift, nämlich :

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 einen Hund in das Inland verbringt oder einführt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.


Und jetzt höre bitte auf, in dieser Form "Tierschutz" zu betreiben!

P.S.
Die Behörden lesen übrigens hier mit.
 
Warum nur fällt mir in diesem Zusammenhang eine "Dame" ein, die angeblich für ihre Hunde eine bundesweite MK-Befreiung hatte ???
Sorry für OT !

Vera
 
Gehört zwar nicht zur Vermittlung, aber auch mir ist bekannt daß Kampfis nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen, egal ob Orga oder sonst was. Ich selbst kenne so einen Fall und das ging nicht mit rechten Dingen zu, also ich rate keinem dazu, ... Nach Deutschland kann der Hund nicht, egal ob er in einer Tötungssation oder sonstwo sitzt, Einfuhr verboten, Ende aus.
 
Was hier jeder einzelne schon für die sog. Kampfhunde getan hast, das wirst du in 10 Jahren nicht hinkriegen.

Das hier ist ein Forum für Hundefreunde, aber nicht, für zwielichte Geschäfte und Straftaten.

Du brauchst jetzt nicht trotzig irgendeinen Käse schreiben, damit disqualifizierst du dich selbst.
Erst denken, dann schreiben.

Man o man, du kapierst einfach nicht, um was es hier geht, oder?
 
@Serpent ich glaube nicht das wir das Ansehen der Sokas steigern wenn wir hier zum Gesetztesbruch aufrufen !!!
 
@Wolfgang

der gesamte obere Text ist ein Auszug aus dem Gesetzbuch!!!!!!!
Und hier wird ausdrücklich gesagt dass Ausnahmen zugelassen werden können......
Ausserdem ist es Paragraph 2 und nicht 5
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Ö/CH: Hilfe Staff in Tötungsstation“ in der Kategorie „You will never be forgotten...“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Grazi
Das wäre ein toller Zufall, von dem du dann unbedingt berichten müsstest! ;) Grüßlies, Grazi
Antworten
3
Aufrufe
487
Grazi
Grazi
AmStaff-Mix Macho Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. AmStaff-Mix, American Staffordshire Terrier-Mischling, größere Kinder möglich, mit Hündinnen verträglich Name: Macho Rasse: American Staffordshire Terrier x Schäferhund Geschlecht: Rüde Kastrationsstatus: (noch)...
Antworten
0
Aufrufe
352
Grazi
Grazi
AmStaff Dorisz Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Auslandshund: Ungarn, AmStaff, American Staffordshire Terrier, größere Kinder möglich, verträglich nach Sympathie Name: Dorisz Rasse: American Staffordshire Terrier Geschlecht: Hündin Kastrationsstatus: kastriert...
Antworten
0
Aufrufe
278
Grazi
Grazi
AmStaff-Mix Caroline Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Auslandshund: Ungarn, AmStaff-Mix, American Staffordshire Terrier-Mischling, kinderlieb, verträglich Name: Caroline Rasse: American Staffordshire Terrier-Mix Geschlecht: Hündin Kastrationsstatus: kastriert Alter...
Antworten
0
Aufrufe
392
Grazi
Grazi
Auf Rückfrage haben wir erfahren, dass Bruno ein tolles Plätzchen gefunden hat und nun mit einem anderen Rüden zusammenlebt. :) Sein Happy End vom Mai 2022 mit Fotos aus dem neuen Zuhause kann man bei LiNo nachlesen: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Grüßlies, Grazi
Antworten
2
Aufrufe
745
Grazi
Zurück
Oben Unten