Rhein-Neckar-Zeitung vom 6.6.01:
NEUE PFLICHTEN FÜR HUNDEHALTER
Berlin (AP/dpa) Am 1. September treten strengere Tierschutzvorschriften für die Hundehaltung in Kraft. Nach den heftigen Debatten über Kampfhunde hat Verbraucherschutzministerin Reante Künast nun eine für alle Hunde geltende Verordnung vorgelegt. Diese regelt nicht nur das Zuchtverbot für besonders aggressive Hunderassen sondern auch Platzbedarf, Fütterung oder Pflege der Tiere insgesamt. Hundehalter sind dann verpflichtet, ihren Tieren genügend Auslauf zu geben und ausreichend soziale Kontakte zu Artgenossen und Betreuern zu ermöglichen - auch in Zwinger- und Anbindehaltung.
Das Ministerium geht auch gegen das anhaltende Kupieren von Hunden vor. Zur Bekämpfung des Kupiertourismus dürfen künftig Hunde, denen der Schwanz gestutzt wurde, nicht mehr ausgestellt werden. Die Erfahrungen nach der Einführung des gesetzlichen Kupierverbotes 1998 hätten gezeigt, daß Hunde ins Ausland gebracht und dort kupiert würden oder kupierte Hunde aus dem Ausland eingeführt würden um bestimmte Rassemerkmale zu erreichen, erklärte das Ministerium.
Bei großen Hundezuchten soll die Zahl der Hunde, die von einer Person beaufsichtigt werden dürfen, begrenzt werden. Die Betreuer müssen besondere Kentnisse nachweisen. Verboten werden Zucht und Kreuzung mit Pitbull-Terriern, Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und American-Staffordshire-Terriern. Die Bestimmungen der Verordnung treten am 1. September 2001 in Kraft.
Für einzelne baulich und organisatiorisch aufwendige Anpassugen wie etwa das Platzangebot bei der Zwingerhaltung sind längere Übergangsfristen vorgesehen.
shevoice