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pixelstall

KSG-Erklärbär™
10 Jahre Mitglied
Ich hoffe diesmal nicht doppelt, trotz Suche fand ich keinen Eintrag..



"Zum ersten Mal ist ein Gladbacher freigesprochen worden, der seinen Hund im Park frei laufen ließ. Eine Ordnungswidrigkeit, die mit 35 Euro Bußgeld geahndet wird. Der Mann klagte und bekam Recht. "


Quelle und ganzer Text:

 
  • 6. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi pixelstall ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 30 Personen
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Ist aber nicht das erste Urteil in NRW, zu Gunsten des Hundehalters.

Trotzdem toll, dass jemand den Mut hatte zu klagen und es vernünftige Richter gibt
 

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Ja, leider - es sei denn, sie gibt den Hund in ein Bundesland ab, in dem die Übernahme von privat möglich ist, wie NDS, BaWü oder Hessen. Das würde allerdings nicht zur Anforderung "im Raum Mönchengladbach" passen. Wenn der Hund dort bleiben soll, muss ein Verein beteiligt werden!
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