MK auch bei Herzproblemen

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Gefährliche Hunde: Maulkorbzwang auch bei Herzfehler (23.08.2001)

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Trier (aho) - Auch wenn ein im Sinne der Vorschriften gefährlicher Hund
einen Herzfehler hat und von daher das Tragen eines Maulkorbes aus tier-
medizinischer Sicht nicht befürwortet wird, hat der Hundehalter nicht
ohne Weiteres einen Anspruch darauf, dass ihm - auch nur vorläufig -
eine Befreiung vom Maulkorbzwang erteilt wird. Das hat das Verwaltungs-
gericht Trier entschieden.

Der Entscheidung liegt der Fall des Halters eines American Steffordshire
Terrier-Mix zugrunde, der das Verwaltungsgericht Trier um die Gewährung
vorläufigen Rechtsschutzes ersucht hatte. Er trug vor, dass er sowohl
seine persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen als auch die Begleithunde-
prüfung erfolgreich absolviert habe. Ferner habe er der Behörde eine
Bescheinigung des behandelnden Tierarztes vorgelegt, der das Wesen des
Tieres positiv beschreibe. Das Tier leide nachgewiesenermaßen an einem
Herzfehler. Der Gesundheitszustand des Hundes gebe von daher höchsten
Anlass zur Sorge und erlaube keine weitere Misshandlung, wie sie das
Tragen eines Maulkorbes darstelle.

Das Verwaltungsgericht Trier lehnte den Antrag ab. Die Richter führen
in ihrem Beschluss aus, dass ein für die Dauer des Hauptsacheverfahrens
unzumutbarer und nicht hinnehmbarer Nachteil nicht gegeben sei. Dabei
müsse zunächst in den Blick genommen werden, dass nach der tierärzt-
lichen Bescheinigung wegen der verminderten Leistungsfähigkeit des
Hundes mit diesem keine längeren Spaziergänge unternommen werden
sollten. Von daher beschränke sich der Maulkorbzwang auf durchaus
kürzere Zeiträume. Von den Ärzten sei nicht befundet worden, dass das
Tragen eines Maulkorbes für kürzere Dauer unzumutbar sei. Im Übrigen
könne die Art des Maulkorbes den gesundheitlichen Problemen des Hundes
angepasst werden. Nach alledem sei - zumindest vorläufig - keine
zwingende Ausnahme von den Vorschriften der einschlägigen Gefahren-
abwehrverordnung geboten. Das ergebe sich ferner auch daraus, dass
wegen der Krankheit des Hundes nicht darauf geschlossen werden könne,
dass dieser keine Menschen, Tiere oder Sachen angreife. Es stehe nämlich
in Rede, dass der betreffende Hund einen anderen Hund gebissen habe. Im
Juli 2001 solle sich der Hund nach einer kurzen Rangelei am Hals des
anderen Hundes festgebissen haben. Er habe nicht mehr losgelassen. Auf
Befehle des Hundehalters habe der Hund nicht reagiert. Auch Tritte
hätten nicht zum Erfolg geführt. Der hier in Rede stehende Hund habe
erst dann von dem anderen Hund abgelassen, als der Hundehalter einen
Gegenstand zwischen die Kiefer geschoben habe

Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der
Entscheidung die Zulassung der Beschwerde durch das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz beantragen.

(Az. 1 L 1006/01.TR).


Verwaltungsgericht Trier
23.08.2001 Pressemitteilung Nr. 17/2001
 
anderen Hund angegriffen, festgebissen, MK erforderlich !

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Ich kenne einen Fal aus Niedersachsen. Der Hund ist 12 Jahre, Bulli, Herzkrank. Was ist? Der Halter wird erwischt als er ohne MK mit seinem Hund spazieren ging. Anzeige ist gelaufen, ich weiß allerdings nicht was daraus geworden ist. Auch hier wurde die Befreiung abgelehnt.. Wie bei mir, da ging es aber nicht um Herzprobleme sonder Allergie, Alter, Bronchitis, Atemnot usw.. Vielen Dank an die Amtsvetrerinäre in SH, aber ich geh ja eh ohne.

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Andererseits sieht die VO hier in Rheinland-Pfalz
ausdrücklich medizinisch begründete Ausnahmen vor.
 
Eine MK-Befreiung zu bekommen ist wirklich nicht einfach
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Ich habe einen sehr kranken Rüden (u.a. auch Herzfehler). Der behandelnde TA hat eine Bescheinigung ausgestellt. In dieser stand allerdings, daß der MK nicht nur auf längeren Strecken gesundheitsgefährdend sei sondern generell. Mit dieser Bescheinigung bin ich zum zuständigen OA. Diese haben Rücksprache mit dem Amts-Vet. gehalten und wollten ablehnen mit der Begründung: "Wenn sich das rumspricht wollen auch noch andere eine Befreiung". Daraufhin habe ich mich mit dem Amts-Vet. in Verbindung gesetzt, von ihm grünes Licht bekommen (endlich) und bin erneut zum OA. Beiläufig habe ich von meinem tollen Kontakt zum Ministerium erzählt
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und habe nun schon eine Weile die MK-Befreiung
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.
Allerdings ist mir bewußt, daß diese Befreiung aufgehoben wird FALLS dieser Hund etwas anstellt.

Es ist eben alles eine Entscheidung der Beamten,

watson
 
yo, das theater kenne ich auch.

gipsy ist ja auch herzkrank, wenn sie mit mk läuft hyperventiliert sie und klappt zusammen.

hat die beim oa allerdings nen feuchten husten interessiert - keine ausnahme trotz ärztlichem attest.

bin ich mit ihr in berlin eben ohne ausnahme oben ohne gelaufen.

seit unserem umzug interessiert's ja zum glück niemanden ob sie nen mk trägt oder nicht
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Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
Es ist einfach zum mäusemälken das ganze
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york3728.jpg
 
Wenn ein Hund in aggressiver Weise auffällig ist UND der Halter (offensichtlich) nicht in der Lage ist, den Hund dementsprechend zu führen, braucht er einen Maulkorb.

Stellt Euch vor, Euer Hund würde von einem anderen gebissen, der vor kurzer Zeit einen anderen gebissen hat und der wäre frei ohne Maulkorb unterwegs gewesen...

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shevoice
 
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