-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Tierschutz-Notruf e. V. [mailto:[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 23. September 2004 16:40
An: [email protected]
Betreff: Grausam ertränkt!Strafantrag
Bitte um Weiterleitung. Danke!
Liebe Tierfreunde,
heute war in den Lübecker Nachrichten zu lesen, das eine Mischlingshündin mit gefesselten Beinen und verklebtem Maul im Lübecker Hafen ertränkt gefunden wurde.
Der Täter wurde schon gefaßt, aber da der Name uns unbekannt ist, haben wir sofort Strafantrag gegen Unbekannt gestellt.
Zusätzlich beantragten wir die Zulassung als Nebenkläger. Das ist hier im Norden ein Novum.
Bitte wünschen Sie uns, dass wir zugelassen werden.
Hier der Strafantrag:
T I E R S C H U T Z - N O T R U F e. V.
__________________________________________________________________________________
Fax: 0431/ 5 45 91 94 ; e-mail: [email protected];
Am Knick 8, 24119 Kronshagen Datum: 23. 09. 2004
An die
Staatsanwaltschaft Lübeck
Und die Wasserschutzpolizei Lübeck
Per Fax
Strafantrag gegen Unbekannt
Betr.: Ertränkung einer Mischlingshündin im Lübecker Hafen; Bericht in den Lübecker Nachrichten vom 23. September 2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erstatten wir Strafantrag gegen Unbekannt wegen schweren Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Begründung: Ertränkung einer Mischlingshündin gemäß des Berichts der Lübecker Nachrichten vom 23. September 2004 (Beweis Lübecker Nachrichten).
Antrag auf Zulassung als Nebenkläger
Gleichzeitig stellen wir als Vorstandsmitglieder des Tierschutz-Notruf den Antrag auf Zulassung als Nebenklägerinnen. Wir beantragen Akteneinsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Bauhoff (Vors)
Tierschutz-Notruf e. V.
T.:0700-58 58 58 10
[email protected]
Von: Tierschutz-Notruf e. V. [mailto:[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 23. September 2004 16:40
An: [email protected]
Betreff: Grausam ertränkt!Strafantrag
Bitte um Weiterleitung. Danke!
Liebe Tierfreunde,
heute war in den Lübecker Nachrichten zu lesen, das eine Mischlingshündin mit gefesselten Beinen und verklebtem Maul im Lübecker Hafen ertränkt gefunden wurde.
Der Täter wurde schon gefaßt, aber da der Name uns unbekannt ist, haben wir sofort Strafantrag gegen Unbekannt gestellt.
Zusätzlich beantragten wir die Zulassung als Nebenkläger. Das ist hier im Norden ein Novum.
Bitte wünschen Sie uns, dass wir zugelassen werden.
Hier der Strafantrag:
T I E R S C H U T Z - N O T R U F e. V.
__________________________________________________________________________________
Fax: 0431/ 5 45 91 94 ; e-mail: [email protected];
Am Knick 8, 24119 Kronshagen Datum: 23. 09. 2004
An die
Staatsanwaltschaft Lübeck
Und die Wasserschutzpolizei Lübeck
Per Fax
Strafantrag gegen Unbekannt
Betr.: Ertränkung einer Mischlingshündin im Lübecker Hafen; Bericht in den Lübecker Nachrichten vom 23. September 2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erstatten wir Strafantrag gegen Unbekannt wegen schweren Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Begründung: Ertränkung einer Mischlingshündin gemäß des Berichts der Lübecker Nachrichten vom 23. September 2004 (Beweis Lübecker Nachrichten).
Antrag auf Zulassung als Nebenkläger
Gleichzeitig stellen wir als Vorstandsmitglieder des Tierschutz-Notruf den Antrag auf Zulassung als Nebenklägerinnen. Wir beantragen Akteneinsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Bauhoff (Vors)
Tierschutz-Notruf e. V.
T.:0700-58 58 58 10
[email protected]