Mit Staff Mix nach München

Zora-Nadine

10 Jahre Mitglied
Hallo,
ich hab ein riesen Problem, bitte um Hilfe...
Ich wohne zur Zeit in NRW und muss zum 01. Mai beruflich nach München ziehen. Ich besitze eine laut Kölner Amtsveterinärin Staffordshire Mix Hündin ohne Papiere.
Sie ist Maulkorb und Leinen befreit, ich hab nen NRW Sachkundenachweis und Haltegenehmigung und alles was in NRW dazu gehört.
Mein Mann wird erstmal hier wohnen bleiben, ich würd sie aber gerne mitnehmen.
Gibt es ne Chance das Tier in München genehmigt zu bekommen?
Kann man ein Rassegutachtem machen lassen, damit sie in München ne Chance hat (sie könnte auch als Bullterrier Mix durchgehen)?
Wie tolerant sind da die Leute, wenn sie hier gemeldet bleibt aber trotzdem überwiegend in München ist??
Gibts hier andere Soka Besitzer, die nach Bayern gezogen sind? Wie habt Ihr das gemacht?
Grüße, Nadine
 
  • 26. April 2024
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Hi Zora-Nadine ... hast du hier schon mal geguckt?
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hallo.die meinung einer amtstierärztin aus köln zählt hier in bayern recht wenig.deshalb würde ich dir empfehlen einen staatlich vereidigten sachverständigen in bayern aufzusuchen um ein rassegutachten erstellen zu lassen.vielleicht erkennt er ja nicht unbedingt einen anlage-hund-mix.ohne elterntiere is es halt recht schwierig genau zu bestimmen was alles mitgemischt hat.verstehste?und außerdem,wenn bayern nur zweitsitz ist kannst du deinen hund problemlos mal paar wochen hier halten.
 
Tscha......

Der Bulli wäääääre in Bayern "nur" L2, das heißt mit hier abgelegtem, erfolgreichem WT ist er "just another dog" ohne jegliche weitere Extra-Auflagen.
Ggf. trifft Dich nur die erhöhte Hundesteuer, weil das jede Gemeinde/Stadt für sich entscheiden kann, WT hin oder her.

Wenn aber der hier in Bayern vereidigte und zugelassene Gutachter - und ausschließlich dessen Meinung zählt - feststellt, das Dein Hund ein L1-Mix ist, dann war's das.
Dann kannst Du eigentlich nur noch Deinen Hund "zuhause" gemeldet lassen und ihn hier als Besuchshund - max. Aufenthaltsdauer vier Wochen - halten.

Ich kenne in all den Jahren zwei (!!) L1'er, die wirklich "offiziell" angemeldet sind.
Beide am "A.rsch der Welt", wo, glaub ich, die Bedeutung der drei Buchstaben "LHV" auf der Gemeinde noch nicht bekannt ist und wahrscheinlich auch ein paar "Connections" im Spiel waren.

Aber in einer der "großen" Städte...... no chance..... :unsicher:
 
hallo.die meinung einer amtstierärztin aus köln zählt hier in bayern recht wenig.deshalb würde ich dir empfehlen einen staatlich vereidigten sachverständigen in bayern aufzusuchen um ein rassegutachten erstellen zu lassen.vielleicht erkennt er ja nicht unbedingt einen anlage-hund-mix.ohne elterntiere is es halt recht schwierig genau zu bestimmen was alles mitgemischt hat.verstehste?und außerdem,wenn bayern nur zweitsitz ist kannst du deinen hund problemlos mal paar wochen hier halten.

Solange du kein Gutachten über "nur" einen Kat 2 Mix hast, lasse den Hund bei deinen Mann gemeldet!

Dies bleibt doch sicher auch dein Hauptwohnsitz und du solltest dir hier nur einen zweiten Wohnsitz zu legen.
Besuchen kannst du mit deinen Hund aber problemlos Bayern.
 
Du kannst ja mal auf die Seite des Tierheim München gehen. Dort kannst du all die armen Socken sehen, die sicher nur "irgendwas" sind, aber von einem Gutachter eben als "Liste-1-Hund eingestuft wurden.
Und wenn dein Hund bereits schon als solcher gemeldet war, dann ist es wirklich so gut wie aussichtslos.
Und glaub bitte bloß niemanden, der was von "Zuzug aus einem anderen Bundesland" erzählen will.

Mir liegt gerade so ein Bescheid vor, wo ein Hund eingezogen wurde. Ohne jede Vorwarnung, morgens mit einer Hundertmannschaft von der Polizei abgeholt und ins Tierheim verfrachtet. Seitenweise Zitate von Gerichtsurteilen, die die Rechtmässigkeit belegen nebst juristisch wohlfeil formulierter Menschenverächtlichkeit.
Der ehemalige Halter, ein noch junger Mann, verliert deshalb gerade völlig den Boden unter den Füssen und muss in stationäre Behandlung gehen. Für den Aufenthalt seines Hundes im Tierheim zahlt er pro Tag EUR 18,50 - mittlerweile beträgt die Rechnung bereits weit über 2.000 Euro.

Willkommen in München - der Weltstadt angeblich mit Herz.

Ich weiss ja nicht, ob du hier eine neue Stelle anfängst ... aber schau erst mal, ob du hier überhaupt leben wirst. Nicht jeder fühlt sich in München wirklich wohl und obwohl ich hier geboren und aufgewachsen bin, kann ich das sogar ganz gut verstehen. Die Stadt hat durchaus ihre schönen Seiten, aber eben auch so einige Aspekte, die weniger schön sind. Und die es schon so manchen Menschen nicht leicht gemacht haben, sich hier wirklich zu hause zu fühlen.

Ich wünsch dir von Herzen einen guten Start hier - aber lass deinen Hund in seinem sicheren Zuhause.
 
ich schließe mich gabi an. allerdings wird es auch mal langsam zeit, dass jemand klagt.diese möglichkeit hast du selbstverständlich...

und da du in NRW sämtliche auflagen erfüllt hast, könnte man dir absolut nichts ans zeug flicken.

Hr. B. und dem KVR sollte man mal langsam die zähne zeigen.:hallo:
 
Hallo,
vorerst wird München nur mein Zweitwohnsitz, also zunächst kein Problem. Aber wenns mir gut gefällt, war die Überlegung, dass mein Mann auch da runter zieht. Das geht natürlich nicht ohne Hund. Würde es mir weiterhelfen, wenn eine Amtsveterinärin in NRW aus meinem Hund ein Bulli Mix macht???
Meine Maus hat gute anlagen um als Rettungshund ausgebildet zu werden. Wäre das nicht genug öffentlcihes Interesse für einen L1 Hund??
Grüße, Nadine
 
du müsstest einen gutachter aus münchen haben. da kenne ich nur 2 stück. der eine ist Hr.B. ( vergiss es ) man bräuchte bilder vom hund.

öffentliches interesse besteht leider nicht an einem rettungshund. wäre er schon geprüft, wäre es etwas anderes, weil er dann aus der verordnung rausfällt.
 
Genau, stell doch mal bitte Bilder vom Hund ein.

Ich meine, versuchen kann man es ja immer. Also natürlich nicht einfach mitnehmen, sondern offizieller Antrag stellen. Käme eine Klage in Frage? Ist ja natürlich immer ne Geldfrage, ich hab da keine Ahnung...
 
ich schließe mich gabi an. allerdings wird es auch mal langsam zeit, dass jemand klagt.diese möglichkeit hast du selbstverständlich...

Klar, die Möglichkeit hat sie. Wie zig andere vor ihr. Und mit jedem Urteil wird die Liste der Präzendenzfälle länger und länger.

Es gibt in Bayern kein RECHT darauf, einen solchen Hund zu halten. Insofern gibt es auch kein Recht, dass du einklagen könntest.


und da du in NRW sämtliche auflagen erfüllt hast, könnte man dir absolut nichts ans zeug flicken.
Oh doch - in Bayern kann man alles.
Es ist so: du bringst einen Hund hier her, von dem du weisst, dass er gefährlich ist. Das weisst du als NRW kommend sogar ganz sicher, musstest du doch extra dafür Sachkunde nachweisen und weitere Auflagen erfüllen.
Damit bist per se schon mal äusserst suspekt.
So ist die Denkweise hier und genau so läufst du auch immer und wieder gegen die Wände.


Hr. B. und dem KVR sollte man mal langsam die zähne zeigen.:hallo:
Mach doch. Sitzen genügend Hunde im Tierheim Riem und anderen bayer. Tierheimen, um deren Haltungsgenehmigung du dich vor Gericht streiten könntest.


Würde es mir weiterhelfen, wenn eine Amtsveterinärin in NRW aus meinem Hund ein Bulli Mix macht???
Aus einem Hund etwas anderes "zu machen" ist schon mal illegal. Und da du ja irgendwie Papiere vorlegen musst, auch jederzeit nachprüfbar.
Eine Amtsperson aus NRW ist in Bayern soviel oder sowenig Amtsperson in Bayern wie du oder ich.


Meine Maus hat gute anlagen um als Rettungshund ausgebildet zu werden. Wäre das nicht genug öffentlcihes Interesse für einen L1 Hund??

Das einzige Interesse, das die bayerische Öffentlichkeit - nach Auffassung unserer Gesetzgeber hier - hat ist, dass dein Hund bleibt wo er ist. Wenn du gerne mit einen Rettungshund arbeiten möchtest, dann nimm dir doch einen, der die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung nicht gefährdet.

Das ist bitteschön nicht meine Ansicht. Das ist so im Wesentlichen die Art von Antwort, die dich erwartet.

Wenn es etwas gäbe, was helfen würde, dann hätte ich es dir gesagt. Ich weiss, dass es einem nicht in den Kopf will - das geht mir seit über 10 Jahren so - aber die Tatsache bleibt, dass du deinen Hund hier einfach nicht halten können wirst.
München - oder dein Hund.
Traurig, aber leider nur allzu wahr.

Ich kann nur warnen. Wie gesagt, guck dir die Hunde auf der HP vom Tierheim Riem an. Die sitzen eigentlich allesamt nicht da, weil ihre Halter keine Ahnung hatten, sondern weil sie es einfach nicht glauben wollten.
 
Also natürlich nicht einfach mitnehmen, sondern offizieller Antrag stellen.

Antrag auf Haltung eines Liste 1- Hundes?
Und dann gleichzeitig argumentieren, dass es ja gar keiner ist?

Es hat in München noch NIE eine Genehmigung gegeben. Nicht EINE EINZIGE. Klagen gibt es genügend.

Und wenn der Hund in NRW schon als Liste 1 gemeldet war, dann kriegt ihr das nicht wieder weg.


Das ist ein Spiel mit dem Leben des Hundes. Ich würde es nicht spielen.
 
Ja, leider haben meine Vorschreiber Recht.

Ich kenne seit 1992 auch genau 4 Hunde, die diese Genehmigung bekamen. 1er davon war Altbestand.

In München, Regensburg, Augsburg, Ingolstadt geht da überhaupt nichts...da löst schon der "Anblick deines Hundes Angst und Schrecken bzw. Panik bei der Bevölkerung aus (ist ein Satz aus einen Urteil)

Vielleicht besteht eine klitzekleine Chance in einer der umliegenden kleineren Gemeinden. Vorher anfragen und "durch die Blume"mitteilen, das du nur zum Steuerzahler wirst, wenn dein Hund mit darf.

Ansonsten auf Nummer sicher gehen und den Hund offiziell bei deinen Mann gemeldet lassen. Als Besucherhund wird zwar früher oder später auch das OA sich bei dir melden (eher früher), aber kann dir nichts. Schlimmstenfalls nimmst du deinen Hund, ziehst zu deinen Mann zurück und liegst diesen auf der Tasche.;)
 
Ich kenne seit 1992 auch genau 4 Hunde, die diese Genehmigung bekamen. 1er davon war Altbestand.

In München lebten in 2000/2001 noch drei Altbestand-Hunde.
Altbestand: Hunde die zum Erscheinen des Gesetzes fristgerecht registriert wurden, durften ohne Genehmigung weiter gehalten werden.


Vielleicht besteht eine klitzekleine Chance in einer der umliegenden kleineren Gemeinden. Vorher anfragen und "durch die Blume"mitteilen, das du nur zum Steuerzahler wirst, wenn dein Hund mit darf.


Wobei mit "umliegende Gemeinden" normalerweise nicht der Landkreis München gemeint ist.
In aller Regel sind das winzligste Gemeinden, meist in der Wallachei gelegen. Hat dann häufig mit der persönlichen Einstellung des Bürgermeisters zu tun und den ganz entscheidenden Nachteil, dass man dort dann schlecht eine Wohnung findet.

Achtung:
es gibt Gemeinden, die es regelrecht darauf anlegen, die Hunde aus dem Verkehr zu ziehen! Bei Nachfrage heisst es "stellen Sie doch erst mal einen Antrag und belegen Ihr berechtigtes Interesse und dann schauen wir halt mal". Derartige Formulierungen sind nicht als Hoffnungsschimmer zu verstehen - sondern als Drohung. Nicht selten erhält man dort dann auch ganz "freundlich" Vorschläge für ein berechtigtes Interesse. Natürlich immer nur solche, von denen sie ganz genau wissen, dass man damit garantiert nicht durchkommt.
 
@ gaby

du hast mit allem recht. WENN ich in bayern leben würde, HÄTTE ich auch schon geklagt, davon kannst du ausgehen.

ich kenne die hunde im münchner tierheim und ich kenne deren geschichte. es leben einige 1er hunde in bayern ( offiziell )bitte jetzt nicht nach dem wohnort fragen... aber es ist echt die rarität.

Gäbe es die möglichkeit in bayern einen listi aus dem tierheim zu vermitteln, bräuchte ich sie nicht aus bayern rausholen, wenn ich die gelegenheit dazu habe.:(

erinnert euch bitte an die eine hündin ( 10 jährig ) deren besitzer nach bayern zog. er musste sie abgeben und durfte sie nicht mitnehmen...

soweit ich weiß, klagt in münchen noch niemand, aber man würde gerne.
lg
 
Ich kenne in all den Jahren zwei (!!) L1'er, die wirklich "offiziell" angemeldet sind.
Beide am "A.rsch der Welt", wo, glaub ich, die Bedeutung der drei Buchstaben "LHV" auf der Gemeinde noch nicht bekannt ist und wahrscheinlich auch ein paar "Connections" im Spiel waren.

Gabi, was ist dann z.B. mit diesen Beiden hier?

Nee, also da was ummauscheln, würde ich auch nicht. Mal davon abgesehen, hab ich die Vermutung, dass auf den Bildern ganz klar ein Liste 1 zu erkennen ist.

Ist es denn überhaupt München direkt? Wenn überhaupt, dann offiziell Antrag auf Liste 1 Hund, auch wenn das unmöglich ist. :(
 
Hallo,
klagen ist ne teure Sache, wir sind nicht rechtschutzversichert. Woanders nen Job suchen ist nicht so einfach als Neueinsteiger.
Foto stell ich ungern rein, da der ehemalige Besitzer in Köln geklagt hat den Hund behalten zu dürfen obwohl er die Auflagen nicht erfüllt hat. Er ist sogar im Tierheim aufgekreuzt und drohte dort sie sollen den Hund wieder rausrücken.
Deshalb ein ähnlicher Hund aus dem Internet:
irish-staffordshire-bull-terrier.jpg
moz-screenshot.png
 
Ne als Bulli wirst du den denke ich nicht hinbekommen oder was meinen die anderen?
 
ja wenn der hund aussieht wie der große auf dem bild,dann eher als dogo argentino mix,oder ambullmix. als bullterrier geht da nix.
 
Von mir aus soll sie auch ein Dogo oder Bulldog Mix sein. Sie ist allerdings nur kniehoch...
 
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