Mietminderung?

Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Vielleicht kennt sich hier ja der eine oder andere mit diesem Thema aus - ich habe schon auf verschiedenen Mieter-Seiten geguckt, bin aber noch nicht so richtig fündig geworfen...

Ich habe Ende April meine neue Wohnung das erste Mal besichtigt. Es war einiges zu renovieren, was ich machen mußte. Eine Sache wollte/mußte allerdings die Hausverwaltung übernehmen:

Bei der Schlafzimmertür ist das Schanier oben rausgebrochen, so daß die Tür nicht benutzt werden kann und ausgehängt wurde. Und die Badezimmertür hatte unten ein Lüftungsgitter - der Hund der Vormieterin wurde wohl des öfteren im Bad eingesperrt und hat das Lüftungsgitter + angrenzendem Holz "entfernt". Das Loch ist 50 x 20 cm groß.

Bereits bei der ersten Besichtigung wurde versprochen, daß die Türen schnellstmöglichst repariert bzw. ausgetauscht werden sollen. Bei einer zweiten Besichtigung hatte ich für diese Aussage auch Zeugen.

Dier Mietvertrag wurde am 5.5. zum 15.5. abgeschlossen. Bis ca. 20 Juni habe ich die Wohnung renoviert und bin dann eingezogen.

Zwischendurch habe ich diverse Male per Telefon und auch bei einem Besuch durch die Hausverwaltung während der Renovierung (Zeugin vorhanden) nachgefragt, wann die Türen repariert werden. Immer hieß es, man kümmere sich drum, einmal sagte man mir, Kontakt mit einem Tischler bestehe, es würde nur noch ein passender Termin gesucht, da auch in anderen Wohnungen der Hausverwaltung noch Arbeit für den Tischler anstünde. Das ist mindestens schon wieder 6 Wochen her und ich habe seitdem nichts mehr gehört.

Ich werde dieser Tage nun noch die volle Miete für August überweisen, möchte aber gleichzeitig schrifltich Beschwerde einlegen und für September schon einmal mit einer Mietminderung drohen.

Gibt es dafür eine bestimmte Schriftform, die eingehalten werden muß?

Wieviel Mietminderung darf ich ansetzen?

Ich dachte so an 15 - 20% oder ist das zuviel?

Einmal ist das Loch in der Badezimmertür natürlich

a) nicht sehr ansehlich

und

b) auch sehr unangenehm und peinlich, wenn Besuch da ist und jemand mal aufs Stille Örtchen muß.


Die ausgehängte Badezimmertür bewirkt

a) das jeder Besucher in mein Schlafzimmer gucken kann (und ich habe ja auch ab und zu Geschäftsbesuch)

b) ich nicht in einem verschlossenen Raum schlafen kann, was mir angenehmer ist

c) ich immer ein Türblatt in der Wohnung rumstehen habe

und

d) ich aufgrund einer total bescheuerten Konstruktion und fehlender Leiter die ersten 6 Wochen wegen offenem Schlafzimmerfenster und bei Licht drohendem Mücken- und Bremseneinfall abends in der gesamten Wohnung kein Licht anmachen konnte/wollte

Okay, letzter Grund bestand nur aufgrund meiner Paranoia ;) und ist jetzt auch nicht mehr gegeben, da ich das Fenster mittlerweile öffnen und schließen kann, aber trotzdem war es schon eine Einschränkung.

Also - wie würdet Ihr das ganze angehen bzw. wie mache ich es rechtlich korrekt?
 
  • 2. Juni 2024
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Hi Marion ... hast du hier schon mal geguckt?
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hallo Mariom

Mietminderung ist nicht so einfach

Es gibt aber Gerichtsurteile wieviel Prozent von der Miete abgezogen werde darf für welchen Mängel

Du must aber mindestens zweimal schriftlich den Vermieter und oder den Hausverwalter auffordern die Mängel zu beseitigen

Aber das beste ist du wendest dich an den Mieterschutzbund
Gibt es in jeder größeren Stadt
Du must zwar Mitglied werden ca 15 Euro Jahres Beitrag
dafür bekommst du aber deine Rechtsberatung von einen Fachanwalt umsonst
Der wird dir dann auch sagen könne wieviel du von Deiner Miete einbehalten darfst
Und das du das Geld auch nicht einfach ausgeben darfst sondrn erstmal seperat anlegen must

Gruß Gunnar
 
Marion,
  • schriftlich eine Frist zur Behebung der Mängel (alle auflisten) setzen, Bezug nehmen,
    gleichzeitig auf erfolglose Telefonate mit Herrn/Frau xx hinweisen
  • darin eine Mietminderung in Höhe von xx% ankündigen
Den reduzierten Betrag auf ein separates Konto einbezahlen. - Dient dazu, daß dann, wenn es zu einem
Prozeß kommen würde, Dir keine Mietschulden angehängt werden können.

cu Hans

NACHTRAG:


Als Neumitglied im Mieterbund kann es sein, daß 'schwebende Verfahren' ausgeschlossen sind (Schonzeit beachten).
 
Danke Euch! Das mit dem Extrakonto wußte ich z.B. gar nicht...

Ich gehe ja davon aus, daß sie allein bei der Drohung von wegen Mietminderung in die Puschen kommen...

Mal sehen, setze diese Tage das Schreiben auf.
 
Hast du dich schonmal beim Mieterschutzbund Infirmiert die sind dafür eigentlich mit da
 
Bin da ja (noch) kein Mitglied...
 
Die beraten dich auch wegen einen schwebenden verfahren

ist ja nur eine rechtsberatung
wenn es zu einen prozess kommt must du dir eh einen anwalt nehmen
der rechtsanwalt vom mieterschutzbund hat nur beratene funktion

hatten probleme wegen unseren hunden
bekammen eine fristlose kündigung sind dann erst zum mieterschutzbund, die haben uns ganz toll beraten

gunnar
 
Hi!
Und, wie schaut´s aus? Hat sich schon was ergeben?
Habe es erst jetzt gelesen....
Habe vor einigen Jahren selber Miete gemindert. Ich war da ein bißchen dreister *gg* die Wohnung hatte 3 Zimmer, in einem Zimmer stimmte so einiges nicht (Fenster von annodazumal und mit Wassereinbruch, die Tür so ähnlich wie Deine) habe somit für den besagten Raum (in dem Fall Schlafzimmer) keine Miete gezahlt. Ganz schnell war der Vermieter da und hat alles gerichtet :)
Der Betrag um den Du im Falle einer Minderung minderst, musst Du auf ein so genanntes Andenkonto einzahlen.
Kann nämlich sein, dass der Vermieter auf Ausgleich besteht, wenn die Renovierung erfolgt ist.

Hast Du es schriftlich festgehalten, daß Du die Wohnung renoviert hast? Heutzuteige muss eine Wohnung nämlich nicht nur mehr "besenrein" bei der Übergabe sein, sondern die Wände müssen weiß tapeziert werden.
Wenn Du es nicht schriftlich hast das Du renoviert hast, dann kann es Dir passieren, daß Du bei einem evtl. Auszug gleich wieder renovieren musst.

Gruß Sandra
 
Die Wände müssen weiß übergeben werden? Bei mir waren sie grün, gelb und himmelblau - inkl. Schlafzimmerdecke. Und darum hab ich ja renoviert...:(
 
Es gibt auch Mietverträge, in denen steht drin, dass sie unrenoviert übernommen und auch wieder abgegeben werden. Ich meine, dass ist auch rechtens.

Bye Sue
 
Die Wände müssen nicht zwingend weiß sein, allerdings dürfen sie nicht gerade schwarz oder knallpink sein ;)
 
Warum setzt Du dem Vermieter keine Frist von vier Wochen um die Mängel zu beseitigen. Reagiert er nicht, lass es von einer Fa machen und ziehe die Kosten von der nächsten Miete ab.
 
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