Vielleicht kennt sich hier ja der eine oder andere mit diesem Thema aus - ich habe schon auf verschiedenen Mieter-Seiten geguckt, bin aber noch nicht so richtig fündig geworfen...
Ich habe Ende April meine neue Wohnung das erste Mal besichtigt. Es war einiges zu renovieren, was ich machen mußte. Eine Sache wollte/mußte allerdings die Hausverwaltung übernehmen:
Bei der Schlafzimmertür ist das Schanier oben rausgebrochen, so daß die Tür nicht benutzt werden kann und ausgehängt wurde. Und die Badezimmertür hatte unten ein Lüftungsgitter - der Hund der Vormieterin wurde wohl des öfteren im Bad eingesperrt und hat das Lüftungsgitter + angrenzendem Holz "entfernt". Das Loch ist 50 x 20 cm groß.
Bereits bei der ersten Besichtigung wurde versprochen, daß die Türen schnellstmöglichst repariert bzw. ausgetauscht werden sollen. Bei einer zweiten Besichtigung hatte ich für diese Aussage auch Zeugen.
Dier Mietvertrag wurde am 5.5. zum 15.5. abgeschlossen. Bis ca. 20 Juni habe ich die Wohnung renoviert und bin dann eingezogen.
Zwischendurch habe ich diverse Male per Telefon und auch bei einem Besuch durch die Hausverwaltung während der Renovierung (Zeugin vorhanden) nachgefragt, wann die Türen repariert werden. Immer hieß es, man kümmere sich drum, einmal sagte man mir, Kontakt mit einem Tischler bestehe, es würde nur noch ein passender Termin gesucht, da auch in anderen Wohnungen der Hausverwaltung noch Arbeit für den Tischler anstünde. Das ist mindestens schon wieder 6 Wochen her und ich habe seitdem nichts mehr gehört.
Ich werde dieser Tage nun noch die volle Miete für August überweisen, möchte aber gleichzeitig schrifltich Beschwerde einlegen und für September schon einmal mit einer Mietminderung drohen.
Gibt es dafür eine bestimmte Schriftform, die eingehalten werden muß?
Wieviel Mietminderung darf ich ansetzen?
Ich dachte so an 15 - 20% oder ist das zuviel?
Einmal ist das Loch in der Badezimmertür natürlich
a) nicht sehr ansehlich
und
b) auch sehr unangenehm und peinlich, wenn Besuch da ist und jemand mal aufs Stille Örtchen muß.
Die ausgehängte Badezimmertür bewirkt
a) das jeder Besucher in mein Schlafzimmer gucken kann (und ich habe ja auch ab und zu Geschäftsbesuch)
b) ich nicht in einem verschlossenen Raum schlafen kann, was mir angenehmer ist
c) ich immer ein Türblatt in der Wohnung rumstehen habe
und
d) ich aufgrund einer total bescheuerten Konstruktion und fehlender Leiter die ersten 6 Wochen wegen offenem Schlafzimmerfenster und bei Licht drohendem Mücken- und Bremseneinfall abends in der gesamten Wohnung kein Licht anmachen konnte/wollte
Okay, letzter Grund bestand nur aufgrund meiner Paranoia und ist jetzt auch nicht mehr gegeben, da ich das Fenster mittlerweile öffnen und schließen kann, aber trotzdem war es schon eine Einschränkung.
Also - wie würdet Ihr das ganze angehen bzw. wie mache ich es rechtlich korrekt?
Ich habe Ende April meine neue Wohnung das erste Mal besichtigt. Es war einiges zu renovieren, was ich machen mußte. Eine Sache wollte/mußte allerdings die Hausverwaltung übernehmen:
Bei der Schlafzimmertür ist das Schanier oben rausgebrochen, so daß die Tür nicht benutzt werden kann und ausgehängt wurde. Und die Badezimmertür hatte unten ein Lüftungsgitter - der Hund der Vormieterin wurde wohl des öfteren im Bad eingesperrt und hat das Lüftungsgitter + angrenzendem Holz "entfernt". Das Loch ist 50 x 20 cm groß.
Bereits bei der ersten Besichtigung wurde versprochen, daß die Türen schnellstmöglichst repariert bzw. ausgetauscht werden sollen. Bei einer zweiten Besichtigung hatte ich für diese Aussage auch Zeugen.
Dier Mietvertrag wurde am 5.5. zum 15.5. abgeschlossen. Bis ca. 20 Juni habe ich die Wohnung renoviert und bin dann eingezogen.
Zwischendurch habe ich diverse Male per Telefon und auch bei einem Besuch durch die Hausverwaltung während der Renovierung (Zeugin vorhanden) nachgefragt, wann die Türen repariert werden. Immer hieß es, man kümmere sich drum, einmal sagte man mir, Kontakt mit einem Tischler bestehe, es würde nur noch ein passender Termin gesucht, da auch in anderen Wohnungen der Hausverwaltung noch Arbeit für den Tischler anstünde. Das ist mindestens schon wieder 6 Wochen her und ich habe seitdem nichts mehr gehört.
Ich werde dieser Tage nun noch die volle Miete für August überweisen, möchte aber gleichzeitig schrifltich Beschwerde einlegen und für September schon einmal mit einer Mietminderung drohen.
Gibt es dafür eine bestimmte Schriftform, die eingehalten werden muß?
Wieviel Mietminderung darf ich ansetzen?
Ich dachte so an 15 - 20% oder ist das zuviel?
Einmal ist das Loch in der Badezimmertür natürlich
a) nicht sehr ansehlich
und
b) auch sehr unangenehm und peinlich, wenn Besuch da ist und jemand mal aufs Stille Örtchen muß.
Die ausgehängte Badezimmertür bewirkt
a) das jeder Besucher in mein Schlafzimmer gucken kann (und ich habe ja auch ab und zu Geschäftsbesuch)
b) ich nicht in einem verschlossenen Raum schlafen kann, was mir angenehmer ist
c) ich immer ein Türblatt in der Wohnung rumstehen habe
und
d) ich aufgrund einer total bescheuerten Konstruktion und fehlender Leiter die ersten 6 Wochen wegen offenem Schlafzimmerfenster und bei Licht drohendem Mücken- und Bremseneinfall abends in der gesamten Wohnung kein Licht anmachen konnte/wollte
Okay, letzter Grund bestand nur aufgrund meiner Paranoia und ist jetzt auch nicht mehr gegeben, da ich das Fenster mittlerweile öffnen und schließen kann, aber trotzdem war es schon eine Einschränkung.
Also - wie würdet Ihr das ganze angehen bzw. wie mache ich es rechtlich korrekt?