Mietminderung - Wer kann mir helfen?

Staffdame

15 Jahre Mitglied
Ich ärgere mich lange Zeit schon über die Versprechungen unseres Vermieters und die dazu ungerecht hohe Miete! :sauer:

Es langt, ich will mindern und da fangen die Fragen an:

1. Muss ich beim Anschreiben des Vermieters eine bestimmte Formvorgabe nutzen?

2. Was muss alles im Schreiben stehen, Frist etc.?

3. Muss ich ein zweites Schreiben nach Fristablauf versenden?

4. Was kann ich davon mindern und zu wieviel %: Heizung ist aus der Wand gekracht, Fenster undicht (Zug), nachts Heizungskrachen.

5. Darf ich auch auf Mißstände rund ums Haus mindern, z.B. defekter Bewegungsmelder (es ist echt stolprig, ohne Licht nachts den Hof zu verlassen), Rußgeruch (weil einige Räumlichkeiten nach dem Brand ungereinigt blieben)?

Ich wäre froh, von Einigen mit Erfahrung Tips zu bekommen.

Mieterschutzbund würd ich mir aufgrund der Kosten und Beitritt gerne sparen!
 
  • 2. Juni 2024
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Hi Staffdame ... hast du hier schon mal geguckt?
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Tipps hab ich da leider keine....vielleicht steht hier was...


Dort kannst du Mietminderung berechnen...... und ne Mietmängeltabelle....
 
Flipstar schrieb:
Tipps hab ich da leider keine....vielleicht steht hier was...


Dort kannst du Mietminderung berechnen...... und ne Mietmängeltabelle....


Ich zitiere mich mal selber...
Also wenn du das mal durchguckst ... ...... kannst du bei deinen Mängeln schon was sparen.Ist da alles aufgelistet.
 
Ich habe selbst keinen blassen Schimmer davon. :p Vielleicht kann der Mieterbund aber helfen:

mieterschutzbund schrieb:
Der Mieterschutzbund hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mieter und Mieterinnen bei mietrechtlichen Fragestellungen umfassend zu beraten und auch außergerichtlich zu vertreten.

Aufgrund zwingender Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes dürfen wir Sie konkret beraten, wenn Sie Mitglied im Mieterschutzbund sind. Nicht-Mitglieder dürfen wir daher leider nicht beraten. Dies gilt für alle rechtsberatende Vereine.
Link:
 
Martin, zum Mieterschutzbund will sie ja nun gerade nicht.

Ich bin allerdings auch der Meinung, daß es mehr Sinn macht, sich direkt an Fachleute zu wenden, als auf irgendwelche Tips im Internet zu vertrauen.
 
Giladu schrieb:
Martin, zum Mieterschutzbund will sie ja nun gerade nicht.

Ich bin allerdings auch der Meinung, daß es mehr Sinn macht, sich direkt an Fachleute zu wenden, als auf irgendwelche Tips im Internet zu vertrauen.
Das hatte ich überlesen. *schäm* Allerdings fände ich es auch besser, professionelle Hilfe zu holen. Die prof. Hilfe kostet nur einmal (denke ich mal), die Mietminderung bleibt dauerhaft. Und wenn die Profis mehr Mietminderung rausschlagen würden, würde sich das doch doppelt lohnen!?
 
The Martin schrieb:
Hilfe kostet nur einmal (denke ich mal), die Mietminderung bleibt dauerhaft. Und wenn die Profis mehr Mietminderung rausschlagen würden, würde sich das doch doppelt lohnen!?

Erstens mal bleibt ne Mietminderung nicht dauerhaft, sondern nur so lange bis der Mangel behoben wurde!
Zweitens: Wenn ich "mehr MM rausschlagen in Verbindung mit doppelt lohnen" lese wird mir ganz anders!:sauer:
Gehts hier darum das ein Mangel durch das zweifelsohne gerechtfertigte Druckmittel Mietminderung erwirkt wird, oder etwa eine höchtsmögliche lohnende Minderung rauszuschlagen um günstig zu wohnen?

Ich habe nix gegen Mietminderung wenn sie wie in diesem Fall berechtigt ist!
Aber eine Mietminderung ist nicht da um Miete zu sparen - sondern nur ein Ausgleich für den geminderten Wohnwert und gleichzeitig ein wirksames Druckmittel um den Vermieter zum schnelleren Beheben des Mangels zu bringen.
Sobald der Mangel wegfällt ist die Miete wieder abzugsfrei zu zahlen!
LG Katzenmama
 
@Katzenmama, kommt immer noch darauf an um was es genau geht. Bei falsch berechneter Wohnungsgröße wäre eine Mietminderung dauerhaft.
@Staffdame, der Mieterschutzbund wäre die bessere Wahl für kompetente Beratung.
 
andes22 schrieb:
@Katzenmama, kommt immer noch darauf an um was es genau geht. Bei falsch berechneter Wohnungsgröße wäre eine Mietminderung dauerhaft.
Ist aber oben nicht rauszulesen, daher gehe ich von einer Mietminderung wegen der erwähnten bestehenden Mängel aus....
 
Katzenmama schrieb:
Erstens mal bleibt ne Mietminderung nicht dauerhaft, sondern nur so lange bis der Mangel behoben wurde!
Und was, wenn der Mangel nicht behoben wird (Vermieter weigert sich z.B. teure neue Heizung zu kaufen) ?
Und was, wenn die Wohnungsgröße falsch berechnet wurde? Vielleicht würde das erst mit einer genauen, prof. Untersuchung rauskommen.

Katzenmama schrieb:
Zweitens: Wenn ich "mehr MM rausschlagen in Verbindung mit doppelt lohnen" lese wird mir ganz anders!:sauer:
Na danke schön! :sauer: Ich will hier jemand helfen und werde dann noch dumm angemacht! Oben habe ich geschrieben, dass ich kein Mietexperte bin.
 
The Martin schrieb:
Na danke schön! :sauer: Ich will hier jemand helfen und werde dann noch dumm angemacht! Oben habe ich geschrieben, dass ich kein Mietexperte bin.
Ey, ich hab Dich nicht dumm angemacht!
Aber es ist nunmal tatsächlich oft so das manche Mieter meinen mit zahlreichen unrelevaten Mangelanzeigen die Miete drücken zu können....
Und Deine Formulierung tönte eben etwas so.....wegen LOHNEN uns so......google mal unter Stichwort "Volkssport Mietminderung"
Damit will ich nicht sagen das Du mit dieser Formulierung auch sowas gemeint hast!
Aber manche legen es mittlwerweile auf sowas an!

Ich hatte mal ne Mieterin die hat mir nicht zu knapp Miete gemindert!
Wegen Schimmel!!!
Ich hab ein eidesstattliches Baugutachten (kostete 1000€!!!!) erstellen lassen, raus kam das SIE den Schimmel selbst gezüchtet hat! Möbel an Außenwände dicht an dicht - nicht gelüftet ect.....
Da wir bisher ein gutes Verhältnis mit der Mieterin hatten und wir handwerklich begabt sind haben wir den Putz abgekopft und neu verputzt, mit der Aufforderung besser zu Lüften.
Sie wollte trotz das wir IHREN Mangel behoben haben trotzdem weiter MIete mindern!
Nach einer Diskussion wo sie klar sagte sie würde trotzdem weiter mindern hab ich den Autoschlüssel genommen und ihr gesagt das ich NUN zum Amtsgericht fahre und einen gerichtlichen Mahnbescheid erlasse.....
Plötzlich war sie bereit zum Zahlen!
Sie ist dann aber bald ausgezogen!
Seitdem war nie wieder Schimmel in der Wohnung!

Und was, wenn der Mangel nicht behoben wird (Vermieter weigert sich z.B. teure neue Heizung zu kaufen) ?

Dann gibt es nach BGB das sogenannte Selbsthilferecht!
Nach schriftlicher Androhung des Selbsthilferechts und Fristablauf darf die Reparatur dann selbst veranlaßt werden und die Kosten dafür von der Miete abgezogen werden....
 
Katzenmama schrieb:
Ey, ich hab Dich nicht dumm angemacht!
OK! Dann habe ich es schon vergessen! :) Kam bei mir halt so rüber!
Katzenmama schrieb:
Aber es ist nunmal tatsächlich oft so das manche Mieter meinen mit zahlreichen unrelevaten Mangelanzeigen die Miete drücken zu können
Davon wußte ich bis jetzt eben leider nichts.
Katzenmama schrieb:
Und Deine Formulierung tönte eben etwas so.....wegen LOHNEN uns so......google mal unter Stichwort "Volkssport Mietminderung"
Ich habe mich vielleicht mit "lohnen" ungeschickt ausgedrückt. Allerdings war mir ein "Volkssport Mietminderung" bis jetzt nicht bekannt!
Katzenmama schrieb:
Und was, wenn der Mangel nicht behoben wird (Vermieter weigert sich z.B. teure neue Heizung zu kaufen) ?

Dann gibt es nach BGB das sogenannte Selbsthilferecht!
Nach schriftlicher Androhung des Selbsthilferechts und Fristablauf darf die Reparatur dann selbst veranlaßt werden und die Kosten dafür von der Miete abgezogen werden....
OK! Wieder was gelernt! :)
 
Aber ich hab mich vertippt - es heißt nicht Selbsthilferecht sondern Selbstbeseitigungrecht ;)
 
Danke, ihr habt mir alle sehr weitergeholfen!

Ich wußte das mit dem Konto auch nicht, guter Tip Marion, hattest ja die gleiche Problematik.

Es geht mir nicht um günstig wohnen, sondern, dass der Preis den ich zahle nicht angebracht ist, bei den Mängeln, mit denen ich leben muss.

Ich werde jetztmal die Minderungstabelle (Danke Marco :fuerdich:) durcharbeiten.

Muss ich im ersten Schreiben gleich mit der prozentualen Minderung drohen?

Und noch was: Ein Mobilfunkturm ist ca. 50 m hinterm Haus errichtet worden, kann ich das mindern?
 
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