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Och, das hört sich doch gar nicht so schlecht an........
Geschäftemacherei unter dem Deckmantel des Tierschutzes sind ein no go!
Jeija
.....kein Mensch braucht eine Einzelperson die irgendwas herkarrt und vermittelt. Von daher: Gut so.
@tte
Schreib doch mal die Zeitung an, ob sie dir das Aktenzeichen und/oder nähere Einzelheiten zuschicken können.
Wer hat denn die "Auslagenerstattung" bezahlt?
Hat sie die Importeure bezahlt, oder umgekehrt?
Wenn es heisst:
"Die Rettungsidee: „Importeure“ von Straßenhunden (beispielsweise aus Portugal und Ungarn) könnten sich fortan bei dem Verein melden und die Tiere gegen Auslagenerstattung (130 Euro) dort abgeben."
Ist irgendwie zweideutig?
Ob Geschäftemacherei oder nicht.....kein Mensch braucht eine Einzelperson die irgendwas herkarrt und vermittelt. Von daher: Gut so.
@tte
Schreib doch mal die Zeitung an, ob sie dir das Aktenzeichen und/oder nähere Einzelheiten zuschicken können.
tte,
warum stellst Du sogar dtsch. Gerichte und ihre Entscheidungen in Frage?????
Du scheinst ja wirklich gar nichts anderes zu tun zu haben, oder?
Meinst Du wirklich, die werden ihre Entscheidung/Urteil ändern "nur" weil Du sie in Frage stellst?
Für was stehst Du eigentlich?
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass Du jegweden mit Dreck am Stecken noch verteidigen musst.
Paranoia.....da gibt es was gegen.
Jeija
Das Urteil bezog sich aber auf ein Bundesland und eben nicht NRW; zudem kann immer noch Wiederspruch eingelegt werden....
Jeija
Das Urteil bezog sich aber auf ein Bundesland und eben nicht NRW; zudem kann immer noch Wiederspruch eingelegt werden....
Jeija
Nach Paragraf 121 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben verwaltungsrechtliche Urteile, wenn sie rechtskräftig werden, eine rechtliche Bindungswirkung nur zwischen den Beteiligten („inter partes“), d. h. andere Landkreise in Niedersachsen sind an das Urteil des VG Lüneburg rechtlich nicht gebunden.
Richter "können" keine Urteile nach gusto fällen
Sie müssen sich strikt nach dem Gesetz verhalten und da gibt es nur schwarz oder weiß!
....bunt geht nicht....... und es gibt keine Ausnahmen.
Herr TTE, wie handhabt man des denn in Österreich.....etwa nach gusto?.......das glaube ich mal weniger, denn auch da verhält man sich gesetzeskonform.....auch wenn Sie so "ein Verhalten" garantiert nich gutheißen werden.
Jeija