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hallo--entweder hab ich das ganze falsch verstanden --oder wie??????? der hund der soooo grausam getötet wurde --hat ja im prinzip NICHTS getan!!!! warum hat alex dann recht???? sorry-zu hoch für mich!!!
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi Noxpit ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wie kommst du denn jetzt auf Notwehr? Habe ich etwas überlesen?
Wir haben zwar erfahren, dass das Verfahren eingestellt wurde, aber nicht nach welcher strafprozessuellen Vorschrift dies geschah.
Ein Verfahren kann auch dann eingestellt werden, wenn das Gericht/die Staatsanwaltschaft von einer strafbaren Handlung ausgeht, aber bspw. kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sieht. Siehe §§ 153, 153a StPO.


Du mokierst, dass watson sagt, der Täter wäre unbestraft davon gekommen. Bei einer Einstellung nach § 153 StPO hätte sie damit nicht unbedingt Unrecht
Du hingegen gehst wie selbstverständlich davon aus, dass das Gericht von Notwehr bzw. in dem Fall von Notstand ausgegangen ist, folglich also nach § 170 II StPO eingestellt hat, obwohl wir das doch gar nicht sicher wissen, ein wenig widersprüchlich, was?
 
Wenn jemand mich verhaut und dabei verletzt, darf ich ihn dann einfach abstechen? Coole Einstellung Gameless

nööööö, wenn dich n 2m kampfsportler überfällt darfste natürlich nur mit wattebällchen werfen...


und da wir in einem rechtsstaat leben und eben nicht wissen aus welchem grund das verfahren eingestellt wurde gilt immer noch im zweifel für den angeklagten...

ich kanns auch anders sagen: wir leben in einem sogenannten rechtsstaat in dem der staat das gewaltmonopol für sich beansprucht. und in dem fall hat die zuständige stelle entschieden das verfahren einzustellen und das hat respektiert zu werden.
oder wir einigen uns auf anarchie


und bevor ich gefragt werde was ich machen würde:
ich weiß es nicht, ich war nicht dabei.
wenn aiko wirklich einen anderen hund angefallen hätte und ich wäre nicht dabei gewesen um ihn zu stopen kann ich niemand einen vorwurf machen der nur seinen hund verteidigt.
ich würde mich aufrichtigst entschuldigen, dass ICH zu blöd war auf aiko zu achten.

wenn jemand denkt er muss ihn abstechen weil aiko n anderen hund anschaut...
noja des schreib ich mal lieber nicht

wie gesagt: ich war nicht dabei und ich hab (manchmal leider, manchmal zum glück) die entscheidungen der gerichte zu akzeptieren...


wenn nicht, denke nordkorea nimmt noch einwanderer auf



ps: frage mich so ein klein wenig wie es den aussehen würde wenn der fall umgekehrt gewesen wäre...
wenn der ambulldog halter den goldi zum schutz seines hundes erstochen hätte...

auch im hinblick auf die kommentare hier im forum
 

erklär mir mal bitte welche Kuh o welches Lamm für meine Carnivoren getötet wird??? Das sind die "Abfallprodukte", also komm mir nicht mit dieser verqueren Moral! Wenn alle Menschen dieses Planeten Vegetarier sind mache ich mir Gedanken wie ich meine Carnivoren ernähre!


hast recht!
 
@Privat Joker,erstmal war das eine Frage an Gameless, und nicht an dir dein Smilie ist nicht geistreicher als meine Frage, ich finde abstechen sollte die letzte Möglichkeit sein irgend etwas zu beschützen, und danach sah es bei den Verletzungen des Golden nicht aus! Und falsch, ich mag alle Hunde, und würde es nicht anders sehen wenn es umgekehrt wäre...
Und was man anerkennt und was nicht, sollte man den jeweiligen Leuten überlassen, denn ich glaube kaum das du sie von deiner Einstellung überzeugen kannst, genauso wenig umgekehrt...
 
Hier liegt der Fall ja auch so, dass gezielt und ausschließlich(!) in Körperteile gestochen wurde, an denen man töten kann (Hals/Brust).

DAS kann ich auch nicht verstehen! Bei Gott, ich habe einen Hund, der meine Mädchen angegriffen hat, auch schon massiv weggetreten, geschlagen, am Nackenfell gepackt und weggeschleudert. Da bin ich nicht zimperlich gewesen, weil das Tier WIRKLICH wie von Sinnen immer wieder angegriffen und Lilou wirklich verletzt hat (viele Löcher an Kopf und Brust!)
Aber damit ich mit einem Messer zusteche, hätte ich wirklich das Leben meines Hundes bedroht sehen müssen und selbst DANN hätte ich wohl zuerst in eine wahrscheinlich Nicht-letale Stelle gestochen - Oberschenkel z.B. Erst wenn auch DAS nix brächte, würde ich als letzte Maßname eine Tötung in Betracht ziehen (wobei ich vermutlich noch eher versuchen würde, den Hund mit Tritten gegen den Kopf ohnmächtig zu machen. Klar KANN er daran auch sterben, aber nicht so sicher wie durch einen Stich in die Kehle/Lunge!)
So schnell wie das hier alles ging, ist doch offensichtlich gar nix anderes vorher versucht worden, um den AmBulldog zu vertreiben. Man ging gleich in die Vollen und sorry, dafür DARF es kein Verständnis geben...
 

Das sehe ich ein wenig anders.
Einstellung ist eben nicht gleich Einstellung.
Wird ein Verfahren nach § 153 StPO eingestellt, geht das Gericht/die StA davon aus, dass bei durchgeführten Verfahren ein Freispruch unwahrscheinlich ist. Zumindest unwahrscheinlicher, als die Verurteilung. Jedoch wird das Verfahren eingestellt, weil die Schuld als gering eingestuft und kein öffentliches Interesse gesehen wird.
Ein Verfahren darf auch nach § 153a StPO nicht gegenüber einem möglicherweise Unschuldigen eingestellt werden.

Insofern ist die Qualität der Einstellung eine andere, als wenn aufgrund mangelnder Beweise, in dubio pro reo oder aufgrund bewiesener Unschuld eingestellt wird. Und wir wissen nicht, nach welcher Vorschrift eingestellt wurde.
Muss deshalb der "normale Bürger" in dubio pro reo annehmen, dass wegen der für "den Beschuldigten" günstigsten Vorschrift eingestellt wurde und das zudem mit der günstigsten Begründung? Obwohl das möglicherweise gar nicht stimmt?

Ich sage nicht, dass man die Entscheidung nicht respektieren soll. Ganz sicher nicht. Hätte ich raten müssen, hätte ich auch darauf getippt, dass das eingestellt wird. Und ganz falsch finde ich diese Entscheidung auch nicht. Aber: die Unschuldsvermutung bindet das Gericht, nicht den einzelnen Bürger. Ich respektiere auch, wenn jemand einen Verurteilten für unschuldig hält oder einen Freigesprochenen für schuldig. Letzteres darf dann eben nur eingeschränkt in der Öffentlichkeit verbreitet werden
Insofern kann watson wütend sein, dass "der Täter" ungestraft davonkam und gamenes kann auf seiner "Notwehr" bestehen.
Ich finde es nur widersprüchlich, wenn man watson für ihre Meinung angreift, gleichzeitig aber selbst eine Behauptung in den Raum stellt, die der "Unschuldsvermutung" zuwiderläuft. Denn Gamenes gibt damit dem Hund/Halter die volle Schuld. Und da wir nicht wissen, was wirklich geschah, müssen wir gemäß der Unschuldsvermutung davon ausgehen, dass auch Hund und Halter nichts Falsches gemacht haben. Also zumindest, wenn wir "die Unschuldsvermutung" konsequent anwenden

Verstehst du, was ich meine?
 

aber meine meinung darf ich doch noch sagen, oder?

Verstehst du, was ich meine?

joa und is nachvollziehbar
 
 

Rot von mir Grüsse Alex
 
Wenn ich dich nur lang genug reize kommst du auch mit dem Stillett?
 
Ich hab da ganz schwer die Vermutung, daß das Stilett nicht im Oberschenkel saß.
 

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