Hallo Merlin,
Das ist eindeutig ein Verstoß gegen das TSchG, welches aussagt, "wer den natürlichen Bewegungsdrang eines Tieres einschränkt" ... und so weiter.
Dies würde bedeuten, das in Bad Oeynhausen faktisch die Hundehaltung verboten wird. Dies wiederum verstößt gegen das Gleichheitsprinzip. Diese Argumente Euerer BI in Bad Oeynhausen erklären, die mit der Stadt und / oder Ordnungsamt einen baldigen Termin ausmachen sollen, wo mit Klage gegen diese Anordnung gedroht wird.
Die Stadt Bad Oeynhausen muß einen Ausgleich für den Leinenzwang schaffen. Und zwar in der Form, dass wiederrum alle Hundehalter diese Freilaufflächen ohne besondere Mühe aufsuchen können. [Gleichheitsprinzip]. Was soll an Freilaufflächen Geld kosten ? Es werden ja keine umzäunten Flächen gefordert.
Voraussetzung für Fraulaufflächen ist die Größe, keine angrenzende vielbefahrene Straße, kein Kindergarten, Schule oder Hort, der angrenzt, kein Kinderspielplatz in der Nähe.
Auch die Möglichkeit von sogenannten Zeitfenstern gibt es. Bei Fragen bin ich gerne behilflich.
Mario - bandog
~~~ein Leben ohne Hund ?~~~
* nein Danke ! *
www.hund-lpz.de/