Leinenzwang in ganz Gera
Die Stadt Gera kommt als erste auf den Hund. Schon ab morgen gilt hier Leinenzwang für sämtliche Hunde auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen. Besonders pingelig: In Fußgängerzonen darf die Leine nicht länger als 120 Zentimeter sein.
Das erinnert an die hitzigen Debatten voriges Jahr bei einer öffentlichen Anhörung im Landtag. Echte und vermeintliche Experten stritten um das Kampfhunde-Thema. Die Hundefreunde siegten, eine Rasseliste mit gefährlichen Hunden wurde in Thüringen nicht eingeführt. Als Thomas Lenz vom Gemeinde- und Städtebund vorschlug, wenigstens eine Leinenlänge von maximal zwei Metern vorzuschreiben, überschüttete ihn die versammelte Hundelobby mit Hohngelächter. Dem Vertreter des Deutschen Kinderschutzbundes stand deshalb blankes Entsetzen im Gesicht.
Doch wer zuletzt lacht . . . Eine Landesverordnung ist offenbar gar nicht nötig. Auch Erfurt plant ähnliche Bestimmungen wie Gera, andere Städte werden folgen. Das dürfte zu noch mehr Heiterkeit Anlass geben. Zum Beispiel, wenn Ordnungsamtspersonen den Abstand zwischen Hund und Halter mit dem Zollstock nachmessen. Oder wenn ein baumlanger Mann mit einem Hündchen Gassi geht. Bei nur 1,20 Meter Leine bewältigt Pfiffi jedes Straßenschlagloch. Im Schwebezustand.
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Die Stadt Gera kommt als erste auf den Hund. Schon ab morgen gilt hier Leinenzwang für sämtliche Hunde auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen. Besonders pingelig: In Fußgängerzonen darf die Leine nicht länger als 120 Zentimeter sein.
Das erinnert an die hitzigen Debatten voriges Jahr bei einer öffentlichen Anhörung im Landtag. Echte und vermeintliche Experten stritten um das Kampfhunde-Thema. Die Hundefreunde siegten, eine Rasseliste mit gefährlichen Hunden wurde in Thüringen nicht eingeführt. Als Thomas Lenz vom Gemeinde- und Städtebund vorschlug, wenigstens eine Leinenlänge von maximal zwei Metern vorzuschreiben, überschüttete ihn die versammelte Hundelobby mit Hohngelächter. Dem Vertreter des Deutschen Kinderschutzbundes stand deshalb blankes Entsetzen im Gesicht.
Doch wer zuletzt lacht . . . Eine Landesverordnung ist offenbar gar nicht nötig. Auch Erfurt plant ähnliche Bestimmungen wie Gera, andere Städte werden folgen. Das dürfte zu noch mehr Heiterkeit Anlass geben. Zum Beispiel, wenn Ordnungsamtspersonen den Abstand zwischen Hund und Halter mit dem Zollstock nachmessen. Oder wenn ein baumlanger Mann mit einem Hündchen Gassi geht. Bei nur 1,20 Meter Leine bewältigt Pfiffi jedes Straßenschlagloch. Im Schwebezustand.
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