Leinenzwang für Hunde soll auch auf Gehwegen gelten

  • 16. Mai 2024
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Langsam verstehe ich solche Gesetzte.Mir reicht schon,was ich beim heutigen Spaziergang,bei anderen rücksichtslosen Hundehaltern gesehen habe. :unsicher:
 
" ... Hunde in Berlin künftig generell an die Leine zu legen sind. Ausnahmen vom Leinenzwang soll es nur geben, wenn Halter nachweisen, dass sie ihr Tier ordentlich und sachkundig führen können. Dieser Nachweis kann zum einen über einen Hundeführerschein erbracht werden. Zum anderen gilt der Nachweis aber auch als erbracht, wenn Hundebesitzer ihr Tier mindestens drei Jahre lang gehalten haben, ohne dass etwas passiert ist."

ich mache keinen Hundeführerschein, hab ich keinen Bock zu. Ich halte meinen Hund 3 Jahre von Anderen fern, an der Leine, es darf ja nix passieren und dann darf ich ihn frei laufen lassen :gruebel: ...
 
Ohmann, ich habe ja schon zu Zeiten ohne Leinenzwang und Hundehysterie Hunde gehalten - da gab es rückblickend deutlich mehr gut sozialisierte Hunde, als heute.:unsicher:
 
Ohmann, ich habe ja schon zu Zeiten ohne Leinenzwang und Hundehysterie Hunde gehalten - da gab es rückblickend deutlich mehr gut sozialisierte Hunde, als heute.:unsicher:


Scheint mir auch so, und vor allem - wir, und unsere Hunde, haben es überlebt!:D

Und was das allergrößte Problem, nicht nur in Berlin, anbelangt, früher hieß es - in Hundekacke treten bringt Glück.

Bin wohl nicht oft genug rein getreten!:rolleyes:
 
Soll nicht, ist so seit 2005 in Berlin.
Aber Thema Hund ist etwas für fast alle, zumindest in Berlin, und die Politik schmeißt es ,wann immer es für sie sinnvoll ist, in den Raum. Und es klappt ja immer.


Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin. Vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2005. (S. 33:cool:
§ 3
Leinenpflicht
(1) Hunde sind
1. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
2. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder
ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und
3. auf Sport- und Campingplätzen sowie in Kleingartenkolonien
an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein,
dass der Hund sicher gehalten werden kann. Darüber hinausgehende Vorschriften bleiben
unberührt.
(2) Hunde sind
1. in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf
Zuwegen von Wohnhäusern,
2. in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und
anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen,
3. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen
Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazugehörigen
Gebäuden und Haltepunkten und
5. in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit
Menschenansammlungen
an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen. …..
 
@matty das gilt fuer strassen mit menschenansammlungen , nicht generell fuer alle strassen!

das hab ich schon mit einer dame vom ordnungsamt ausdiskutiert und sie hat mir recht gegeben ;)

der satz ist so zu verstehen, dass es sich um strassen und plaetze handelt, die mit fussgaengerzonen und den dort normalerweise anzutreffenden menschenansammlungen vergleichbar sind.

ergo keine allgemeine leinenpflicht an strassen.
 
Leider hatten wir die Diskussion schon vor Jahren, als auf der Straße vor meiner Arbeitsstelle Hundehalter vom Polizeiauto aus per Mikrophon aufgefordert wurden, der Leinenpflicht nachzukommen, die unserer Meinung nach nicht existierte.
Diese Aktionen kamen dann auch nicht mehr vor.


Jetzt, wurde bei eigentlich allen Kommentaren und Interviews, die ich zur Vorstellung des neuen Ergebnisses des Bellodialogs im Rundfunk hörte, davon ausgegangen, dass in Parks und auf Straßen die Leinenpflicht bereits bestände, jedoch mangels Kontrollen nicht durchgesetzt werde. Das wurde leider weder hinterfragt, geschweige denn angezweifelt.
(Weswegen ich auch den §3 eingestellt habe.)


Ich halte die Vorlage übrigens für nicht praxistauglich und m.E. auch in Einigem nicht durchdacht; z.B. die Leinenpflicht, die aber mit Hundeführerschein dann keine Pflicht mehr ist und auch nicht, wenn der Hunde 3 Jahre ohne....
Da wäre ich wirklich auf die Vorstellung,wie man das kontrollieren will, gespannt.


Frau Hämmerling ist dagegen, weil sie wohl die Hundeführerscheinpflicht für jeden will, obwohl auch sie weiß, dass das bei der Anzahl der Hunde in Berlin auch nicht machbar ist und so geht das weiter.
 
Schlimmer Artikel und so ekelhaft triefend , wie soll man das ernst nehmen? NUR der Mensch kann böse handeln, der Hund ja der Hund ist nur gut ...Jesus ist nichts gegen die Tiere ...so gut sind die

Dann haut man noch ein bisschen Nazi rein um das zu würzen...sorry so will man ernst genommen werden und irgendwas erreichen als ein bisschen schmunzeln und kopfschütteln?
 
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