Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden - für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 1. Oktober 2004 folgende Regelung:
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.