Bei den babys kenn ich mich leider nicht aus, aber ich mein, da gibt´s ne Ausnahme zur Leinen-und Maulkorbpflicht bis zum 18. Monat.
Nicht ganz
Bis zum 6ten Monat Maulkorb und Leinenbefreiung
Ab dem 6ten Monat bis zum 2ten Lebensjahr Maulkorb und Leinenbefreiung
NUR mit Ausnahmegenehmigung und diese bekommst du nur wenn du eine
Junghundausbildung absolvierst in einer Hundeschule die vom OA anerkannt wird (alle werden nicht anerkannt
) und diese MUSST du regelmässig bis zum 2ten Lebensjahr besuchen....
Die Ausnahmegenehmigung wird zwar ausgestellt bis zum 2ten Lebensjahr aber das OA kann jederzeit eine Bescheinigung anfordern das sich dein Hund noch in der Ausbildung befindet, wenn du nach der Austellung der Ausnahmegenehmigung die HuSchu verlässt wird diese Ausnahmegenehmigung wieder eingezogen.
Zwischen dem 18ten Monat und 2ten Lebensjahr dann Wesenstest.