Kleine Hunde dürfen hier in Seitenstraßen, und kleinen Wegen, auf denen kein großer Publikumsverkehr ist, unangeleint geführt werde. Das gilt aber nicht für Parkanlagen, Grünflächen etc. Das Amt weiß aber oft selber nichts von dieser Regelungen bzw. damit ordentlich umzugehen.
Unabhängig dieser Regelungen, hat aber auch der Yorkiehalter dafür zu sorgen, dass sein Hund unter Kontrolle ist. Das scheint hier so oder so nicht der Fall gewesen zu sein.
Und damit wären wir wieder mal beim Thema. Als dackelhalter käme ich nie auf die Idee, meinen Gustav irgendwo unangeleint herumlaufen zu lassen, wo die Gefahr besteht, dass er auf andere Hunde trifft und ich das nicht kontrollieren kann. Wenn mir das passiert wäre, was den Yorkiehaltern passiert ist, würde ich mir selber die Schuld und Verantwortung dafür geben. Was können ander Halter und Hunde dafür, wenn meiner todesmutig dort hinrennt?
Die Yorkiehalter gehören aber vielleicht zu den Leuten, die ihre Hunde nicht kontrollieren und einem vom Weitem zurufen "beißt der"? Und einem sagen: "bitte passen sie auf".