Aber der Besitzer des Hundes war sehr entgegenkommend und verständnisvoll, hat sich 1000fach entschuldigt, usw. (Auch sowas gibt es heutzutage noch!)
Wenigstens mal ein relativ sachlicher Artikel im weiteren Verlauf
Die Polizisten hätten die Papiere des Kampfhundes kontrolliert. „Der Halter konnte alles vorweisen: Wesenstest des Hundes, Sachkundeausweis, Versicherungsnachweis und Steuermarke“, so Heymanns. Der Mann sei also berechtigt, diesen Hund zu halten. Die Tierarztkosten der Zigans werden wohl von der Versicherung des Halters übernommen.
Der Kampfhundbesitzer bekommt nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Landeshundegesetz.
Die Polizisten hätten die Papiere des Kampfhundes kontrolliert. „Der Halter konnte alles vorweisen: Wesenstest des Hundes, Sachkundeausweis, Versicherungsnachweis und Steuermarke“, so Heymanns. Der Mann sei also berechtigt, diesen Hund zu halten. Die Tierarztkosten der Zigans werden wohl von der Versicherung des Halters übernommen.
Der Kampfhundbesitzer bekommt nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Landeshundegesetz.
Kann mir das jemand erklären ?
Inwieweit liegt hier ein Verstoss vor ?
Die Polizisten hätten die Papiere des Kampfhundes kontrolliert. „Der Halter konnte alles vorweisen: Wesenstest des Hundes, Sachkundeausweis, Versicherungsnachweis und Steuermarke“, so Heymanns. Der Mann sei also berechtigt, diesen Hund zu halten. Die Tierarztkosten der Zigans werden wohl von der Versicherung des Halters übernommen.
Der Kampfhundbesitzer bekommt nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Landeshundegesetz.
Kann mir das jemand erklären ?
Inwieweit liegt hier ein Verstoss vor ?
Mmmmhhhh!
Wohl weil Hunde sich, in Deutschland, nicht mehr wie Hunde benehmen dürfen?
Kann mir das jemand erklären ?
Inwieweit liegt hier ein Verstoss vor ?
Mmmmhhhh!
Wohl weil Hunde sich, in Deutschland, nicht mehr wie Hunde benehmen dürfen?
Nein, deswegen „Es wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, weil der Kampfhund nicht angeleint war.“
Kann mir das jemand erklären ?Die Polizisten hätten die Papiere des Kampfhundes kontrolliert. „Der Halter konnte alles vorweisen: Wesenstest des Hundes, Sachkundeausweis, Versicherungsnachweis und Steuermarke“, so Heymanns. Der Mann sei also berechtigt, diesen Hund zu halten. Die Tierarztkosten der Zigans werden wohl von der Versicherung des Halters übernommen.
Der Kampfhundbesitzer bekommt nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Landeshundegesetz.
Inwieweit liegt hier ein Verstoss vor ?
Der Übergriff wurde von den Polizisten aber anders protokolliert als von Jutta Zigan geschildert: „Der Terrier soll auf den Kampfhund zugelaufen sein.
TTE schrieb:Die Verletzungen waren nicht so schlimm wie in dem Fall (mussten "nur" dreimal zu TA), aber dafür hat unser Yorkie jetzt ein Trauma und schreit hysterisch bei einigen großen Hunden.
Versicherungstechnisch hieße es jetzt halbe-halbe!
Bin jetzt aber nicht so firm, beim hier geltenden Landeshundegesetz!
Hat die Dogge den hier, trotz Wesenstest etc. Leinenpflicht?
Wenn dort Leinenzwang herrschte, haben beide einen Fehler gemacht.
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 giltentsprechend.
Nein, deswegen „Es wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, weil der Kampfhund nicht angeleint war.“
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 giltentsprechend.
Moin.
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt
entsprechend.
Steht da auch irgendwo definiert, was "große" Hunde sind?
Gruß apollo