Zuerst habe einer der Hunde eine 71-jährige Rentnerin gebissen und zu einem späteren Zeitpunkt auch noch ein 10-jähriges Mädchen angefallen. Eine Angestellte des Ordnungsamtes berichtete von insgesamt fünf derartigen Beschwerden über die Hunde des Angeklagten.
Scheint ja für eine Verurteilung gereicht zu haben, aber eine Beschwerde dürfte dafür ja wohl nicht reichen und ob es zu den (angeblichen) Angriffen Anzeigen gibt ist auch nicht ersichtlich.
Dass er keine fünf Riesenschnauzer-Mischlinge gleichzeitig an der Leine halten könne, gab der Angeklagte zu. Gleichzeitig gab er aber an, er habe sie alle unter Kontrolle gehabt, wenn er mit ihnen in Bruckmühl am Mangfalldamm unterwegs war.
Das ist wirklich unverschämt.
Wäre es aber ein Kampfi gewesen, gäbe es nicht nur Leinenpflicht...
Als Mutter des Jungen hätte ich mir das nicht bieten lassen.
Hoffentlich geht es dem Kleinen bald besser
Jo, manchmal ist man halt etwas emotional und dann kommt das geschriebene wohl zu hart rüber. Also wenn ich mal wieder am schimpfen bin - nehmt's nich gar so wörtlich Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können..
Gruß, Elli
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Spanien / Exklave Ceuta: Leidvolles Schächten unter EU-Aufsicht
In der spanischen Exklave Ceuta wird der Schlachttierschutz missachtet. Tierschützer dringen auf Einhaltung von islamischen und EU-Vorschriften.
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