WHeimann
Kein Lebkuchenherz für Hunde
Vierbeiner-Verbot auf der Dippemess - mit Ausnahmen
Marik G. ist entsetzt. Der Hundebesitzer darf nicht mehr mit seiner Dalmatiner-Hündin "Dolly" über den Festplatz spazieren, zumindest während der Dippemess, die noch bis Dienstag, 1. Mai, dauert. An den Eingängen steht ein großes Schild mit der Aufschrift "Auf dem Festplatz ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung das Mitführen von Hunden innerhalb der Öffnungszeiten verboten". Der FR-Leser kann das nicht verstehen: "Das ist ein öffentlicher Platz. Ich fühle mich an den Rand gedrängt, denn auf einen Rummel gehören alle, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und auch Hunde."
Kurt Stroscher von der städtischen Tourismus + Congress Frankfurt, dem Veranstalter der Dippemess, erklärt: "Die Schilder hängen wir seit drei Jahren auf. Das ist eine Präventivmaßnahme, um Kampfhunde vom Festplatz fernzuhalten." Die 15 bis 20 Polizeibeamte, die auf dem Platz Streife laufen, würden aber nach Ermessen entscheiden. "Das bedeutet, dass die ältere Dame mit ihrem Pudelchen oder auch der Leser mit seinem Dalmatiner nicht vom Platz müssen", beruhigt Stroscher. Es habe noch nie Beschwerden von Besuchern gegeben. Das zeige dem Organisator, dass die Polizei gut entscheiden würde und stets den Einzelfall prüfe. Er betont: "Zu einem Verbot kommt es erst in dem Moment, in dem ein Hund ein Gefahrenpunkt darstellen kann, denn auf einem Volksfest sind ja viele Kinder."
G. empfindet diese Regelung als "Blödsinn". Wenn er mit seiner Hündin auf den Platz gehe, könne immer ein Besucher kommen und ihn darauf hinweisen, dass sein Hund verschwinden müsse. Der Leser erklärt: "Dann haben beide Recht, der Besucher, weil es ja auf dem Schild steht, und auch ich, denn ich habe ja keinen gefährlichen Hund." Das Wort "Ermessen" sei seiner Meinung nach sehr offen für Interpretationen. Er betont: "Das ist doch keine klare Regelung." prch
Erscheinungsdatum 21.04.2001
WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.
Jetzt mit AWARD-Vergabe
Vierbeiner-Verbot auf der Dippemess - mit Ausnahmen
Marik G. ist entsetzt. Der Hundebesitzer darf nicht mehr mit seiner Dalmatiner-Hündin "Dolly" über den Festplatz spazieren, zumindest während der Dippemess, die noch bis Dienstag, 1. Mai, dauert. An den Eingängen steht ein großes Schild mit der Aufschrift "Auf dem Festplatz ist aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung das Mitführen von Hunden innerhalb der Öffnungszeiten verboten". Der FR-Leser kann das nicht verstehen: "Das ist ein öffentlicher Platz. Ich fühle mich an den Rand gedrängt, denn auf einen Rummel gehören alle, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und auch Hunde."
Kurt Stroscher von der städtischen Tourismus + Congress Frankfurt, dem Veranstalter der Dippemess, erklärt: "Die Schilder hängen wir seit drei Jahren auf. Das ist eine Präventivmaßnahme, um Kampfhunde vom Festplatz fernzuhalten." Die 15 bis 20 Polizeibeamte, die auf dem Platz Streife laufen, würden aber nach Ermessen entscheiden. "Das bedeutet, dass die ältere Dame mit ihrem Pudelchen oder auch der Leser mit seinem Dalmatiner nicht vom Platz müssen", beruhigt Stroscher. Es habe noch nie Beschwerden von Besuchern gegeben. Das zeige dem Organisator, dass die Polizei gut entscheiden würde und stets den Einzelfall prüfe. Er betont: "Zu einem Verbot kommt es erst in dem Moment, in dem ein Hund ein Gefahrenpunkt darstellen kann, denn auf einem Volksfest sind ja viele Kinder."
G. empfindet diese Regelung als "Blödsinn". Wenn er mit seiner Hündin auf den Platz gehe, könne immer ein Besucher kommen und ihn darauf hinweisen, dass sein Hund verschwinden müsse. Der Leser erklärt: "Dann haben beide Recht, der Besucher, weil es ja auf dem Schild steht, und auch ich, denn ich habe ja keinen gefährlichen Hund." Das Wort "Ermessen" sei seiner Meinung nach sehr offen für Interpretationen. Er betont: "Das ist doch keine klare Regelung." prch
Erscheinungsdatum 21.04.2001
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