Nur selten reißen streunende Hunde wild lebende Tiere - Keine Leinenpflicht im Wald
Tirschenreuth. (asp) Monika Grassy macht sich Sorgen. Sie ist viel in der Natur unterwegs und begegnet oft Hunden, die von ihrem Besitzer nicht an die Leine genommen wurden. Ihre Bedenken: die Hunde reißen Wild. Allerdings müssen die Tiere nicht an die Leine.
Auch Joachim Vollmer, Chef des Tirschenreuther Forstamtes hat sich mit der Frage der Leinenpflicht im Wald schon einmal auseinandergesetzt. Und nach langem Suchen auch schließlich etwas gefunden. "Früher hieß es im Bundesjagdgesetz, dass der Hund unter der Einwirkung seines Herren stehen musste." Das heißt, der Hund musste aufs Wort folgen und immer in Rufweite seines Herrchens sein. Diesen Paragraphen gibt es allerdings nicht mehr. Jetzt muss das Tier lediglich in Begleitung sein. Ob der Begleiter auf das Tier einwirken können muss, ist nicht geregelt.
Freier Zutritt gestattet
Da also keine Leinenpflicht besteht, kann auch kein Jäger von einem Spaziergänger verlangen, einen Hund anzuhängen. "Sie haben nur das Jagdrecht gepachtet", so Vollmer. Das freie Betreten der Natur ist jedem zu jeder Zeit gestattet. Naturschutzgebiete ausgenommen. Hier wird durch Hinweistafeln jedoch auf die entsprechenden Vorschriften aufmerksam gemacht. Im Tirschenreuther Wondrebtal ist zum Beispiel auch das Betreten verboten - für Mensch und vierbeinigen Begleiter. "Wenn der Hund allerdings wildert, ist es was für's Tierschutzgesetz", ergänzt Vollmer. Dann könnten sie von Jägern auch erschossen werden. "Zur Jagd gehört auch der Jagdschutz."
Jäger kein Polizist
Allerdings hat Vollmer schon einmal vorgesorgt. Allen Jagdgästen wurde in den Berechtigungen der Passus gestrichen, der ihnen das erlauben würde. "Ich will durch sie keinen Ärger bekommen." Einem Jäger, der gleichzeitig Polizist war und meinte, die Tiere im Zweifelsfall in Ausübung seiner polizeilichen Gewalt töten zu müssen, entzog Vollmer die Erlaubnis im Landkreis zu jagen.
Denn gäbe es wirklich Probleme, würde sich das Forstamt selbst darum kümmern. Muss es aber nicht, da es schlichtweg so gut wie keine gibt. "Nicht so wie in Neu-Ulm, wo ein Jäger in einem Jahr 140 Katzen erschießen musste."
Dass Hunde wildern, ist im Landkreis ohnehin äußerst selten. Viel mehr Tiere kommen auf den Straßen ums Leben. Wild reißt ein Hund, nach Vollmer's Meinung, sowieso nur in Ausnahmefällen. "Da müsste das Reh schon bei der Flucht in einem Zaun hängen bleiben." Und Wildzäune werden in letzter Zeit nach und nach abgebaut.
Hunde trotzdem anleinen
Der Forstdirektor rät trotzdem Hunde anzuhängen, sofern sie nicht absolut folgsam und zuverlässig sind. Und damit spricht er auch Monika Grassy aus der Seele. Für sie ist jeder Hund auch irgendwo noch ein Jäger.
Quelle:
gruß xana
Tirschenreuth. (asp) Monika Grassy macht sich Sorgen. Sie ist viel in der Natur unterwegs und begegnet oft Hunden, die von ihrem Besitzer nicht an die Leine genommen wurden. Ihre Bedenken: die Hunde reißen Wild. Allerdings müssen die Tiere nicht an die Leine.
Auch Joachim Vollmer, Chef des Tirschenreuther Forstamtes hat sich mit der Frage der Leinenpflicht im Wald schon einmal auseinandergesetzt. Und nach langem Suchen auch schließlich etwas gefunden. "Früher hieß es im Bundesjagdgesetz, dass der Hund unter der Einwirkung seines Herren stehen musste." Das heißt, der Hund musste aufs Wort folgen und immer in Rufweite seines Herrchens sein. Diesen Paragraphen gibt es allerdings nicht mehr. Jetzt muss das Tier lediglich in Begleitung sein. Ob der Begleiter auf das Tier einwirken können muss, ist nicht geregelt.
Freier Zutritt gestattet
Da also keine Leinenpflicht besteht, kann auch kein Jäger von einem Spaziergänger verlangen, einen Hund anzuhängen. "Sie haben nur das Jagdrecht gepachtet", so Vollmer. Das freie Betreten der Natur ist jedem zu jeder Zeit gestattet. Naturschutzgebiete ausgenommen. Hier wird durch Hinweistafeln jedoch auf die entsprechenden Vorschriften aufmerksam gemacht. Im Tirschenreuther Wondrebtal ist zum Beispiel auch das Betreten verboten - für Mensch und vierbeinigen Begleiter. "Wenn der Hund allerdings wildert, ist es was für's Tierschutzgesetz", ergänzt Vollmer. Dann könnten sie von Jägern auch erschossen werden. "Zur Jagd gehört auch der Jagdschutz."
Jäger kein Polizist
Allerdings hat Vollmer schon einmal vorgesorgt. Allen Jagdgästen wurde in den Berechtigungen der Passus gestrichen, der ihnen das erlauben würde. "Ich will durch sie keinen Ärger bekommen." Einem Jäger, der gleichzeitig Polizist war und meinte, die Tiere im Zweifelsfall in Ausübung seiner polizeilichen Gewalt töten zu müssen, entzog Vollmer die Erlaubnis im Landkreis zu jagen.
Denn gäbe es wirklich Probleme, würde sich das Forstamt selbst darum kümmern. Muss es aber nicht, da es schlichtweg so gut wie keine gibt. "Nicht so wie in Neu-Ulm, wo ein Jäger in einem Jahr 140 Katzen erschießen musste."
Dass Hunde wildern, ist im Landkreis ohnehin äußerst selten. Viel mehr Tiere kommen auf den Straßen ums Leben. Wild reißt ein Hund, nach Vollmer's Meinung, sowieso nur in Ausnahmefällen. "Da müsste das Reh schon bei der Flucht in einem Zaun hängen bleiben." Und Wildzäune werden in letzter Zeit nach und nach abgebaut.
Hunde trotzdem anleinen
Der Forstdirektor rät trotzdem Hunde anzuhängen, sofern sie nicht absolut folgsam und zuverlässig sind. Und damit spricht er auch Monika Grassy aus der Seele. Für sie ist jeder Hund auch irgendwo noch ein Jäger.
Quelle:
gruß xana