Kampfhundeverordnung in der Schweiz

merlin

20 Jahre Mitglied
Kampfhundeverordnung in der Schweiz

Gestern hat der Grosse Rat von Basel-Stadt eine Bewilligungspflicht sowie die Kennzeichnung mit Mikrochips beschlossen. Es wurde vom Parlament ohne Gegenstimme beschlossen. Sämtliche anderen Kantone haben dieses Gesetz angefordert.
Mit dem neuen Gesetz sollen die Behörden gegen verantwortungslose Halter von potentiell gefährlichen Hunden vorgehen können.
In Basel brauchen Halter von potientell gefährlichen Hunden jetzt eine Bewilligung des Veterinäramtes. Außerdem müssen die Halter mindestens 20 Jahre alt sein und knyologische Fachkenntnisse nachweisen. Auch ein guter Leumund ist Vorraussetzung, denn wer wegen Zuhälterei oder Gewaltdelikten vorbestraft ist, bekommt keine Bewilligung. Für den Hund muß ein Herkunftsnachweis erbracht werden.
In Zukunft können auffällige Hunde unter Beobachtung gestellt werden.
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Quelle : dogsaver.de
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Das kommt mir doch alles sehr bekannt vor !!!




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merlin
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  • 26. Juni 2024
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Hi merlin ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
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Na klasse, Deutschland als Paradebeispiel für Verordnungen. Hoffentlich haben sich das die Schweizer auch gut überlegt, denn die Bürokratie in unserem Land ist unschlagbar. Mal sehen, woran sie sich noch ein Beispiel nehmen... Vielleicht an unserer Einwanderungspolitik? Am Steuerrecht?

Ich bin sehr verärgert,
watson
 
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