Kann mir jemand etwas aktuelles zu folgendem Satz sagen, den ich gerade aus einem Artikel kopiert habe?
"Die Wiederholung der Wesensprüfung ist im Fall unveränderter äußerer Umstände bei Beantragung einer Verlängerung oder Neuausstellung einer Halteerlaubnis indes nicht erforderlich."
würd gerne wissen, ob ich in Hessen jetzt keinen Wesenstest mehr machen muss, wenn ich meine Halteerlaubnis verlängern will!
Wäre ja gar nicht mal schlecht!