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Buck the Dog

15 Jahre Mitglied
Hallo,

wie verhält es sich eigentlich, wenn man den Hund einer Verwandten hütet, der in "seinem" Heimatort und Bundesland (BaWü) nicht als "gefährlicher Hund" gilt (Staffordshire Bullterrier), in meiner Stadt aber schon?

Was würde passieren, wenn man Ordnungsamt (oder wer immer sich da zuständig fühlt...) Kontrolliert würde?
 
  • 17. Mai 2024
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Hi Buck the Dog ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 24 Personen
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Der vorübergehende Halter bzw. der, der ihn ausführen will, muss ein einwandfreies Führungszeugnis und den Sachkundenachweis vorweisen können.
Es gelten immer die Bestimmungen, wo der Hund sich aufhält. Der Hund muss hier in NRW mit Maulkorb und Leine ausgeführt werden.
 
In Hessen brauchst Du den Sachkundenachweis, um den Hund ausführen zu dürfen. Dieser ist nur für diesen einen Hund gültig.
 
Es ist so, wie Aymee schreibt. Es kommt immer auf das Gesetz an, das in dem Besuchs-Bundesland gilt.
 

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lektoratte
Allerdings, das würde dort niemals jemand zu einem Gast sagen. Nicht mal zu einem Ami. :D
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:hmm: Ja genau, Terrier sind alle wilde Bestien :rolleyes:
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Teteiyusu-Cecil
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