Im Zweifelsfall: Ab ins Tierheim

dog-aid

20 Jahre Mitglied
Im Zweifelsfall: Ab ins Tierheim

sda. Jetzt hat auch der Kanton Tessin die Haltung von gefährlichen Hunden gesetzlich geregelt. Die Gemeindebehörden können ab sofort Hunde, die nicht artgemäss gehalten werden oder eine Gefahr für die Umgebung darstellen, ins Tierheim schicken.
Im Gegensatz zu den Kantonen Genf und Basel-Stadt sieht die Tessiner Verordnung kein Verbot für bestimmte Hunderassen vor. Als gefährlich wird ein Hund dann eingestuft, «wenn er die Unversehrtheit eines Individuums verletzt oder zu verletzen droht».

Prävention statt Repression
Auf Grund dieser Definition können die Gemeinden nun Massnahmen ergreifen. Diese reichen von der Pflicht, einen Zaun um das eigene Haus zu errichten, bis zum Hundehaltungsverbot. Besonders aggressive Hunde werden in Tierheime eingeliefert oder gar eingeschläfert. Colette Pillonel vom Bundesamt für Veterinärwesen lobt die Verordnung: «Das Tessiner Modell setzt auf Prävention statt auf Repression. Der Hund wird nicht als Bestie verdammt.»
Die Verordnung wurde nötig, nachdem Tierschützer Alarm geschlagen hatten. Laut inoffiziellen Schätzungen lebten 1997 im Südkanton rund dreissig Kampfhunde. In drei Jahren soll sich diese Zahl mehr als verzehnfacht haben.


Quelle/neue-lz.ch

bis denne

dog-aid
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  • 12. Mai 2024
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