Hundekadaver von Experten untersucht

Robyn

15 Jahre Mitglied
ZICHOW (Brandenburg). Die auf einem Tierheim-Gelände in der Uckermark ausgegrabenen toten Hunde starben auf unnatürliche Weise. Das ergaben Untersuchungen des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft. Die wirkliche Todesursache müsse noch ermittelt werden, so ein Sprecher der Schwedter Kriminalpolizei gestern. Eine Privatperson hatte Anfang April Anzeige erstattet. Daraufhin gruben Kriminalpolizisten die Kadaver aus. Mehrere Medien berichteten, die Tiere seien stranguliert, erschlagen und dann verscharrt worden. Der Sohn des Heim-Betreibers habe die Anzeige erstattet, hieß es weiter. Weitere Anzeigen seien von westdeutschen Tierschützern gekommen. Um wie viele Tiere es sich handelt wollte die Polizei nicht sagen. Gegen den Betreiber des Tierheimes in Zichow wird wegen Verstoßes gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes ermittelt. Dort heißt es: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Roheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."
Quelle: dpa/MAZ vom 17.04.2002

Was sind das für Menschen oder war nur das Geld knapp?
Servus Robyn
 
  • 18. Mai 2024
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Nur drei Jahre oder Geldstrafe?

Und danach am besten das Tierheim weiterleiten ...


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Es gibt im Leben nur eine Sünde, und die ist: den Mut zu verlieren.
Autor: Johannes Mario Simmel (*1924), östr. Schriftsteller
 
In "Nordkkurier.de-online" war am 17.04.2002 folgendes zu lesen.

Ergebnis: Hundekadaver tragen Zeichen nicht natürlichen Todes
Bericht der Veterinärmedizin vorgelegt- Zichower Tierheim bleibt im Visier

Von unserem Redaktionsmitglied Horst Waschke

Zichow. Der Verdacht hat sich bestätigt: Gestern Nachmittag legte die Kreisverwaltung der Kriminalpolizei in Schwedt den Untersuchungsbericht des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft Frankfurt (Oder) zum Tierkadaverskandal in Zichow auf den Tisch. Die am 3.April auf dem Gelände dieses Heimes ausgegrabenen toten Tiere sind eindeutig auf nicht natürliche Art und Weise zu Tode gekommen. Darüber informierte gestern Polizei-Pressesprecher Burkhardt Heise und rekapultierte den Fall. In einer schriftlichen Strafanzeige, die die Polizei am 3.März erreichte, wurde der Verdacht geäußert, dass im Zichower Tierheim gegen das Tierschutzgesetz verstoßen werde. Aufgrund der geschilderten Anhaltspunkte musste die Polizei aktiv werden. "Sie wurde es auch", wie Sprecher Heise betonte. Die Polizei rückte aus und begann auf dem Gelände zu graben. Dabei wurden Kadaver freigelegt. Und das an mehreren Stellen, nannte Burkhard Heise einen neuen Fakt. Über die genaue Anzahl der toten Hunde wollte die Polizei zurzeit keine Angaben machen, auch nicht zu den detaillierten Ergebnissen der Laboruntersuchung. Ebenfalls wurde nicht bestätigt, dass die Strafanzeige aus dem Familienkreis der Betreiber selbst komme. Man müsse die Ermittlungen abwarten, die die Schwedter Polizei mit Hochdruck führe, so Heise. "Da sich jetzt der Verdacht bestätigt hat, können wir weiter gezielt ermitteln. Die Fragen sind zu klären, wer genau gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, wer was zu verantworten hat", schilderte Heise die weitere Arbeit, die seine Behörde zu leisten hat. Der Betrieb des Tierheimes laufe weiter. Die Kreisverwaltung, die das zu genehmigen hat, wollte sich gestern nicht zum Sachverhalt äußern. "Wir müssen wirklich abwarten, was die Polizei in Folge an Ergebnissen liefern wird", bat Pressesprecherin Ramona Neumann um Verständnis. Auch wolle man in Absprache mit den Ermittlungsbehörden nicht über Einzelheiten des Untersuchungsergebnisses des Landesamtes Auskunft geben. Die Kreisverwaltung hatte die Untersuchung in Auftrag gegeben. Die Prenzlauer Zeitung konnte gestern Nachmittag die Betreiber des privaten Heimes, ein Ehepaar, welches seit über 20 Jahren Deutsche Schäferhunde züchtet, für eine Stellungnahme nicht erreichen.

Da dies sicher ein Einzelfall ist, hoffe ich das nicht nur untersucht, sondern auch gehandelt wird. Man könnte sonst den Eindruck gewinnen, das Verstoß gegen Maulkorb- und Leinenzwang schwerer geahndet wird, als das Töten und Quälen von Tieren.
Servus Robyn
 
heute ORB-Videotext Tafel 127

Zichow: Das ins Visier der Staatsanwaltschaft geratene Tierheim in Zichow (Uckermark) muß schließen. Wegen der Ermittlungen zum unnatürlichen Tod mehrerer Hunde werde die Erlaubnis zum Betreiben des Heimes zum 30. April widerrufen, teilte die Kreisverwaltung am Montag mit. Die Hundekadaver waren auf dem Gelände des Heimes gefunden worden.
 
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