Schwerin (aho) - Die Polizei in Schwerin ermittelt gegen einen
Hundehalter wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Der Mann soll nach einem Bericht von "Schwerin News" seinen 10 Monate
alten Dobermann gestern in Schwerin dermaßen gequält haben, dass das
Tier wenig später an den schweren Misshandlungen........
Das kann ich auch nicht verstehen.... Ich würd dieses A******** vom Fahrrad prügeln... Das ist echt unglaoblich..So ein******** So was macht mich echt Wütend... :würg:
Hallo hatte dies schon woanders gelesen und mich derart darüber aufgeregt. Ich weiß nur, dass ich es nicht hätte sehen dürfen, ich glaube ich wäre anschließend festgenommen worden.
Kann es einfach nicht verstehen, wieso da wirklich keiner eingeschritten ist, soviele haben es gesehen sogar die Polizei gerufen - aber keiner hat dem Hund geholfen - sehr traurig!
Hallo hatte dies schon woanders gelesen und mich derart darüber aufgeregt. Ich weiß nur, dass ich es nicht hätte sehen dürfen, ich glaube ich wäre anschließend festgenommen worden.
Ich halte die Strafen für solche Delikte für viel zu gering. Sogar bei Straftaten mit Körperverletzung oder Vergewaltigung beim Menschen sind die Strafen milde; beim Stehlen (einfacher Diebstahl, Banküberafll ohne Geiseln) sind sie sehr sehr hoch.
Einfach lächerlich so eine Strafe.
Das die sich nicht schämen bei der Urteilsverkündung so eine Popelsstrafe auszusprechen.
Vielleicht gibt es ja in der Nähe seines Wohnortes ein paar Tierliebhaber die Rückgrat haben.:eg:
deine worte kann ich nachvollziehen.trotzdem , eine kleine reaktion:
ihre aussage, von so einem..........vollziehe ich ebenfalls nach.
da ihre und zb meine ansichten über jagd, und was daran quälerei ISt oder sein kann, weit auseinandergehen, was mein nachfragen hier nicht eine perse-haue gg...
Cons wenn ich weiß das der Hund "nicht ohne" ist das müssen definitv "Sicherheitsvorkehrung" her, egal in welcher Form.
Aber wir sprechen hier doch über den einzelnen Fall und ich gehe nicht davon aus das bekannt war das der Hund eventuell beißen könnte. Wenn dies der Fall gewesen wäre, hätten...