hadock
15 Jahre Mitglied
hatte vor ca 1 woche folgende begegnung mit der polizei: ging mit meinen zwei staffs gassi (in ganz schwechat herrscht leinen- und maulkorbzwang für bestimmte hunderassen), als neben mir ein streifenwagen hielt. die werten herren von der polizei forderte mich auf, ihnen einen hundeführerschein und alle dazugehörigen dokumente vorzulegen. da aber, zumindestens in schwechat, keine hundeführerschein-pflicht herrscht, war mir dies nicht möglich. daraufhin sollte ich ihnen demonstrieren, daß die hunde willenlosen gehorsam ausüben. daraufhin gab ich ihnen meinen namen und adresse, sie sollten mich darum bitte schriftlich bitten.
nach einigen stunden erhielt ich einen anruf, daß es sich um ein versehen handelte und das folglich auch keine ladung zu einem wesenstest kommen wird.
jetzt frag ich mich als hundehalter: muß ich mir das gefallen lassen? muß ich mich ärgern lassen, aufgrund der hunderasse?
nach einigen stunden erhielt ich einen anruf, daß es sich um ein versehen handelte und das folglich auch keine ladung zu einem wesenstest kommen wird.
jetzt frag ich mich als hundehalter: muß ich mir das gefallen lassen? muß ich mich ärgern lassen, aufgrund der hunderasse?