Amtsgericht Richter machte Hundebesitzerin keinen Vorwurf
Die Angeklagte hatte drei ihrer fünf Kinder als Zeugen mitgebracht. Nur ihr Sohn hatte den Vorfall überhaupt gesehen.
Leer/Dollart / FE : Freigesprochen wurde vor dem Amtsgericht Leer unter Vorsitz von Richter Jan Klene eine 53-jährige Witwe aus Dollart. Die Frau war angeklagt wegen Körperverletzung.
Einer ihrer Hunde hatte die 16-jährige Nachbarstochter gebissen. Doch Richter Klene stellte bei der Hundehalterin keine mangelnde Sorgfaltspflicht fest.
Die Frau lebt mit ihren fünf Kindern, acht Hunden und anderen Tieren auf einem 13 000 Quadratmeter großen Grundstück.
Das Nachbarmädchen war eine Zeitlang gekommen, um auf dem Hof zu helfen, wurde aber dann von der Angeklagten des Grundstücks verwiesen. Zum einen habe die 16-Jährige Hofhelfer vom Arbeiten abgehalten, außerdem hätte sie auf ihren Inlinern die Tiere verunsichert.
Unstreitig war, dass der Hund, ein Hovawart-Rüde, das Mädchen im Juni in Hand und Wade gebissen hat. Sie war im Krankenhaus versorgt worden, kann wegen der Schmerzen immer noch nicht am Sport teilnehmen und hat Narben zurückbehalten.
Doch während das Opfer, das als Zeugin gehört wurde, erzählt, der Hund habe sie von hinten angefallen, sagt die Angeklagte, das Mädchen sei dem Tier mit seinen Inlinern über die Pfoten gefahren. Generell sei es ein friedliches Tier. Außerdem habe es sich nur auf ihrem Grundstück aufgehalten.
Ein Sohn der Angeklagten, der als Zeuge gehört wurde, will ebenfalls gesehen haben, dass das Nachbarsmädchen dem Hund über die Pfoten gefahren ist.
Auf die Vernehmung weiterer Kinder der Frau sowie der Mutter des Opfers, die alle als Zeugen geladen waren, ohne beim Vorfall dabeigewesen zu sein, verzichtete das Gericht.
Ausgabe vom Donnerstag, 30. Oktober 2003
Die Angeklagte hatte drei ihrer fünf Kinder als Zeugen mitgebracht. Nur ihr Sohn hatte den Vorfall überhaupt gesehen.
Leer/Dollart / FE : Freigesprochen wurde vor dem Amtsgericht Leer unter Vorsitz von Richter Jan Klene eine 53-jährige Witwe aus Dollart. Die Frau war angeklagt wegen Körperverletzung.
Einer ihrer Hunde hatte die 16-jährige Nachbarstochter gebissen. Doch Richter Klene stellte bei der Hundehalterin keine mangelnde Sorgfaltspflicht fest.
Die Frau lebt mit ihren fünf Kindern, acht Hunden und anderen Tieren auf einem 13 000 Quadratmeter großen Grundstück.
Das Nachbarmädchen war eine Zeitlang gekommen, um auf dem Hof zu helfen, wurde aber dann von der Angeklagten des Grundstücks verwiesen. Zum einen habe die 16-Jährige Hofhelfer vom Arbeiten abgehalten, außerdem hätte sie auf ihren Inlinern die Tiere verunsichert.
Unstreitig war, dass der Hund, ein Hovawart-Rüde, das Mädchen im Juni in Hand und Wade gebissen hat. Sie war im Krankenhaus versorgt worden, kann wegen der Schmerzen immer noch nicht am Sport teilnehmen und hat Narben zurückbehalten.
Doch während das Opfer, das als Zeugin gehört wurde, erzählt, der Hund habe sie von hinten angefallen, sagt die Angeklagte, das Mädchen sei dem Tier mit seinen Inlinern über die Pfoten gefahren. Generell sei es ein friedliches Tier. Außerdem habe es sich nur auf ihrem Grundstück aufgehalten.
Ein Sohn der Angeklagten, der als Zeuge gehört wurde, will ebenfalls gesehen haben, dass das Nachbarsmädchen dem Hund über die Pfoten gefahren ist.
Auf die Vernehmung weiterer Kinder der Frau sowie der Mutter des Opfers, die alle als Zeugen geladen waren, ohne beim Vorfall dabeigewesen zu sein, verzichtete das Gericht.
Ausgabe vom Donnerstag, 30. Oktober 2003