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Aber bei Prepaid kann doch eigentlich nichts schief gehen, oder?
Glückwunsch zum ersten Handy, Marion!
mit D1 hast du eine gute Netzabdeckung
5.1 Die Xtra-Karte besitzt nach erstmaliger Aktivierung eine befristete Gültigkeit von 15 Monaten. Dem Kunde ist es möglich sein Guthaben bis zum Ablauf des 12. Monats (365 Tage) für die Herstellung von Mobilfunkverbindungen aufzubrauchen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes besteht für die restlichen 3 Monate (92 Tage, Xtra-Message-Time) die Möglichkeit, ankommende Mobilfunkgespräche (eingehende Xtra-Messages) anzunehmen. Eine Vorauszahlung bewirkt eine befristete Nutzbarkeit der Xtra-Karte, sowie des geleisteten Betrages.
5.2 Eine Verlängerung des Nutzungszeitraumes vor Ablauf der 12 Monate (365 Tage) ist nach der jeweiligen Höhe des zuletzt aufgeladenen Betrages abhängig. Eine Aufladung in Höhe von € 30,-bewirkt eine Verlängerung des Nutzungszeitraumes von 365 Tagen und eine Aufladung in Höhe von € 15,- bewirkt eine Verlängerung von 215 Tagen. Diese Beträge und Nutzungszeiträume sind in der jeweils gültigen Preis- und Tarifliste enthalten, die Bestandteil der AGBs sind.
5.3 Wird der jeweils vorausgezahlte Betrag vor Ablauf der genannten Nutzbarkeitsdauer, innerhalb der 12 Monate, aufgebraucht, bleiben eingehende Verbindungen für Sprach- und kostenfreie schriftliche Kurzmitteilungen (SMS) für maximal 92 Tage nach der letzten Aufladung möglich (Kartengültigkeit).
5.4 Nach Ablauf der Nutzbarkeitsdauer der Xtra-Karte wird diese im D1-Netz gesperrt und vorhandenes Guthaben auf dem Guthabenkonto verfällt und kann vom Kunden auch nicht wieder durch nachfolgende Zahlung nutzbar gemacht werden. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, die Xtra-Karte von MCC entgeltpflichtig in einem Zeitfenster binnen 31 Tage ab Deaktivierung wieder reaktivieren zu lassen und das Vertragsverhältnis aufleben zu lassen. MCC erhebt für die Reaktivierung eine Gebühr in Höhe von € 5,95 brutto. Die Nutzbarkeitszeiträume richten sich analog Ziffer 5.2 nach den jeweiligen Aufladungsbeträgen.
Das Landgericht München Az.: 29 U 2294/06 hat im Juni das Urteil gesprochen, wonach das Guthaben nicht verfallen darf. Es geht sogar noch weiter und erklärt, dass derartige Klauseln im Handy-Vertrag unzulässig und daher ungültig sind.
Dem Vernehmen nach will O2 das Urteil anerkennen.
T-Mobile hat letzten Freitag (28.7.06) verlauten lassen, das die das Guthaben auch nicht mehr verfallen lassen wollen und an einer Lösung arbeiten.
Am Wochenende erhielt ich eine SMS von T-Mobile, daß meine Phonetime am 4.4.07 ablaufen würde, wenn ich nicht erneut auflade. Mein derzeitiges Guthaben beträgt Euro 15,20. Daruafhin rief ich heute bei T-Mobile an und berief mich auf die o.g. Gerichtsentscheide. DAraufhin wurde mir von dem Sachbearbeiter mitgeteilt, daß seit dem 25.3.07 das Guthaben auch bei T-Mobile nicht mehr verfällt und endlos genutzt werden kann.
Also hat auch T-Mobile endlich ein Einsehen und dieses Ärgernis ein Ende.
Hat hier noch jemand die Xtra-Card und kann sagen, ob das Guthaben verfällt?
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