@tarzan07
Die werden das Argument des rechtswidrigen Vertrages damit abschmettern, dass besondere Situationen besondere Maßnahmen erfordern und man dann eben nachbessern muss.
Wichtiger wird das Argument sein, dass man die Bevölkerung vor den gefährlichen Hunden schützen musste, als das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz interessieren wird.
Wie auch immer, wird das nicht dazu führen, dass die Rasselisten in Frage gestellt werden.
Ich gebe Dir Recht, dass es eine Sauerei ist, wenn das TH mitspielt und das Druck von Seiten des Tierheims eventuell weitergeholfen hätte, aber im Nachhinein wird das nichts bringen. Bis eine Klage wegen dieser Sache anläuft, haben beide Parteien sich 5 Mal getroffen und sich überlegt, welche Erklärung für die Missstände herhalten kann.
Wenn ich der Klage zu begegnen hätte, würde ich einfach guten Willen zeigen, auf die hohen Kosten verweisen und erklären, wie schwer die Situation zu bewältigen ist und fragen, welche die Alternative ist.
Aus dem UR
7/2009, Verabschiedung des Hauptgeschäftsführers des Schäferhundevereins Herrn Clemens Lux:
„Das war mit Sicherheit einer der Gründe, die zu seinem Mitwirken bei der Erarbeitung einer Gefahrhundeverordnung des Landes Bayern führte, die als beispielgebend für nachfolgende Verordnungen (und Gesetze) anderer Bundesländer angesehen werden kann und als Erfolg der Kynologie und den Verein (SV) gewertet werden muss.“
Hier der Artikel:Anhang anzeigen 118420
Aha, daher weht der Wind.
Zitate @helki 14.09.2012, 09:57
.. Ich versteh es nicht, warum muss ich mich hier als DSH besitzer und SV Mitglied immer rechtfertigen
Ohne Sündenbock wäre es einigen Leuten wohl einfach auch zu langweilig
Oder auch zu anstrengend.
Ist doch wunderbar, wenn man alles auf den SV schieben kann.
By the way: Ich finde es positiv, dass es für "Argumentationsketten" dieser Art hier Gegenwind gibt.
Da es hier um Belege geht und die meisten hier wohl Mitglieder vom Hamburger Tierheim sind, mal Fakten auf den Tisch. Wie lange wird mit jedem Listenhund Gassi-gegangen?
Die Vorzeigehunde von denen so immer die Rede ist, meine ich nicht. Ich meine jeden Listenhund, besonders die Beschlagnahmten. Ich bin sehr gespannt auf die Antworten, denn damit ist auch die Frage beantwortet, ob seit Jahren gegen die Hundehalterverordnung verstoßen wird oder nicht. Wenn die Hunde genug rauskommen ist ja alles in Butter. Wenn man aber weiß, man kann gar nicht sich um ca. 80 Listis ausreichend kümmern, warum unterschreibt man dann diesen Vertrag?
Da es hier um Belege geht und die meisten hier wohl Mitglieder vom Hamburger Tierheim sind, mal Fakten auf den Tisch. Wie lange wird mit jedem Listenhund Gassi-gegangen?
Die Vorzeigehunde von denen so immer die Rede ist, meine ich nicht. Ich meine jeden Listenhund, besonders die Beschlagnahmten. Ich bin sehr gespannt auf die Antworten, denn damit ist auch die Frage beantwortet, ob seit Jahren gegen die Hundehalterverordnung verstoßen wird oder nicht. Wenn die Hunde genug rauskommen ist ja alles in Butter. Wenn man aber weiß, man kann gar nicht sich um ca. 80 Listis ausreichend kümmern, warum unterschreibt man dann diesen Vertrag?
ich bin der Meinung das man die Frage nach einer Haltung die nicht dem Tierschutzgesetz entspricht vielen Tierheimen und auch Privathaltern stellen könnte .
Dies auch nachzuweisen ist das Problem ..
Bei dem HTV nicht, da braucht man nur die Amtstierärztin vom Bezirk Mitte
hin zu bitten und schon ist der Verstoß bewiesen. Beim Veterinäramt Mitte kann man dann auch gleich eine Anzeige gegen den HTV wegen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung einreichen.
Und dann die Medien informieren.
Bei dem HTV nicht, da braucht man nur die Amtstierärztin vom Bezirk Mitte
hin zu bitten und schon ist der Verstoß bewiesen. Beim Veterinäramt Mitte kann man dann auch gleich eine Anzeige gegen den HTV wegen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung einreichen.
Und dann die Medien informieren.
wenn das so einfach ist warum macht man es dann nicht ?
Wenn man das liest, ist es auch nicht verwunderlich wie sich einige Freundinnen
und Freunde des Schäferhundevereins hier positionieren.
Das ist also die viel gepriesene Solidarität mit den Listenhundehaltern.
Hier ein Artikel über die falschen Schäferhund und Gebrauchshunde-Freunde und Freundinnen:
SCHLÄGE UND ANDERE KÖRPERLICHEN MASSREGELUNGEN
Über die Schutzhundeausbildung in Deutschland:
und
Die Schutzhundeausbildung
(nunmehr Gebrauchshundeprüfung ÖPO-1 bis ÖPO-3)
im Lichte des Tierschutzgesetzes,
des Wiener Tierhaltegesetzes
sowie des Waffengebrauchs- und
Militärbefugnisgesetzes
Bei der DSH Zucht müssen beide Elternteile mindestens die Schutzhund 1 Prüfung
heute IPO genannt, absolviert haben, bevor mit ihnen gezüchtet werden darf.