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Stimmt, das Tierschutzgesetz ist absolut nichts wert hier, weil die angebliche Gefahrenabwehr, d.h. der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden Vorrang hat.
 
also, ich googel jetzt gerade, ob ich irgendwo die Forderung finde,
dass die Repressalien von Kat.I in HH auf die Hunde der Kat.III ausgeweitet
werden sollten, auf Betreiben der genannten Vereine oder Verbände.
Das hat nämlich der Redakteur des großen Hundemagazins mir so
berichtet.....

Ich finde dazu aber nix
 
und dann kommt immr nur das hier:



mit den "Tierschützern der reinen Lehre" sind wohl wer gemeint
 
aha, hier nimmt der HTV Stellung gegen das Hundegesetz
und im Anhang findet man die Forderungen des HTV
So kann sich jeder ein Bild machen.
 
ok, danke Tarzan.

Das hatte ich eben auch gefunden.
Aber jetzt würde ich nicht daraus lesen, dass den anderen Hunden
dadurch die selben Repressalien gewünscht werden, wie Kat.I Hunden.

Ich verstehe es so, dass die Vier am übelsten getroffenen Rassen,
den Hunden der Kat,III gleichgestellt werden sollten.
Aber doch nicht umgekehrt

( ok - ich bin blond, aber nicht so...)
 

Wenn man das liest, ist es auch nicht verwunderlich wie sich einige Freundinnen
und Freunde des Schäferhundevereins hier positionieren.
Das ist also die viel gepriesene Solidarität mit den Listenhundehaltern.
 
@ Tarzan ah ok - Du meinst diese Passage aus dem Papier:

"...Dem liegt die einfache Wahrheit zugrunde, dass jeder Hund durch unsachgemäße, insbesondere tierschutzwidrige Haltung zu einer Gefahr für Mensch und Tier werden kann. Das gilt auch für (zunächst) positiv wesensgetestete Hunde nach § 2 Abs. 3 HundeG, die durch falsche Haltung „verdorben" werden. Es ist daher nicht ausreichend, nur - wie derzeit im Hundegesetz geregelt - einmalige Anforderungen an die Hunde zu stellen (Wesenstest). Mindestens genauso wichtig ist, dass diese Hunde nur von nachgewiesen zuverlässigen und sachkundigen Haltern gehalten werden. Dies ist aus Tierschutzgründen zwar für die Haltung eines jeden Hundes erstrebenswert. Aber insbesondere bei Hunden jener Rassen, die der Gesetzgeber bis zum Beweis des Gegenteils für gefährlich hält, ist es außerdem aus Gründen der Gefahrenabwehr eine gebotene Ergänzung der Regelungen zum Halten von Hunden. Es ist darüber hinaus sinnvoll, regelmäßig überprüfen zu können, ob Hund und Halter die Haltungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllen (siehe Satz 2). "

das müsste allerdings diskutiert werden....
klingt für mich jetzt wie ein Kuhhandel....
ausserdem lässt sich das so interpretieren, dass man selbst eingesteht,
dass von den Hunden eine Gefahr ausgeht.
 


ich bin der Meinung das man die Frage nach einer Haltung die nicht dem Tierschutzgesetz entspricht vielen Tierheimen und auch Privathaltern stellen könnte .

Dies auch nachzuweisen ist das Problem ..
 
@lilalo : ein TH ist grundsätzlich schrecklich und es ist eine Schande,
dass so etwas überhaupt in der Form nötig ist.
Ich stelle mir das für die Mitarbeiter sehr belastend vor.
Man kann gar nicht alles schaffen, egal wie sehr man das möchte.
In der Altenpflege ist es sicher ähnlich.
Zuwenig Leute, kein ausreichendes Budget
man verwaltet nur noch das Elend
 
@marismena

es war nur eine sachliche Feststellung .

es ging nur darum , daß der Nachweis - Beleg - ob ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz vorliegt nicht leicht zu erbringen ist.

Die Umstände die dazu führen können sind mir schon bewusst.
 

Bei dem HTV nicht, da braucht man nur die Amtstierärztin vom Bezirk Mitte
hin zu bitten und schon ist der Verstoß bewiesen. Beim Veterinäramt Mitte kann man dann auch gleich eine Anzeige gegen den HTV wegen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung einreichen.
Und dann die Medien informieren.
 

wenn das so einfach ist warum macht man es dann nicht ?
 

das ist der rechtliche Weg, das ist ganz einfach.
Nur ist es sinnvoll dafür einen taktisch günstigen Zeitpunkt zu wählen.
 
Wenn man das liest, ist es auch nicht verwunderlich wie sich einige Freundinnen
und Freunde des Schäferhundevereins hier positionieren.
Das ist also die viel gepriesene Solidarität mit den Listenhundehaltern.

... nicht des Vereines, sondern des DSH, des Labbis, der Pinscher & Schnauzer, der Molosser, der Bullis, der Bullys, der Pudels, der ... usw ...
und deswegen Strikt gegen RL ... weil Hund für mich Hund ist ... 1 Schwanz, 1 Kopf, 2 Augen, 2 Ohren, 1 Körper & 4 Beine ...

Nochmal die gleiche Frage.
Gibt es eine seriöse Quelle, zu dem Fall mit dem DSH und dem 13jährigen Mädchen, dass dieser Unfall AUFGRUND der Ausbildung des Hundes geschah?

Der von dir verlinkte Artikel über das Gutachten der Schutzhundeausbildung ... soll dieser suggerieren, dass die SChutzhundeausbildung einen Hund "gefährlich" macht?
Die von dir herausgepickten 2 Zitate untermauern dies definitiv nicht, da nicht aus dem Kontext gerissen.

Kurz auf die von dir vorgestellten "Ausweichrassen" nochmals zurückzukommen ... Der Dogo & Co ...
Wie du selbst geschrieben hast, kennst du diesen Züchter nicht - ist an sich überhaupt nicht schlimm, jedoch finde ich es mehr als bedenklich, diesen mehrmals zu verlinken.

Dieses extrem kurzsichtige und engstirnige Denken von dir - in Bezug auf diese Rassen, dass ich vorher schon erwähnt hatte ...

Wenn JEDER solche Hunde halten darf ... VIELE Menschen wirklich darauf ausweichen WÜRDEN ...
Soweit ich weiß, ist eine "Vergrößerung" der RL NICHT verboten ...

Nur ein Punkt, meiner Bedenken.

HTV & Tierschutzgesetz bzw Hundehaltung ...
Hier auch mein (berechtigter?) Gedanke ... wenns denn so einfach ist, warum erst jetzt?
 

Bei der DSH Zucht müssen beide Elternteile mindestens die Schutzhund 1 Prüfung
heute IPO genannt, absolviert haben, bevor mit ihnen gezüchtet werden darf.

Aus dem UR
7/2009, Verabschiedung des Hauptgeschäftsführers des Schäferhundevereins Herrn Clemens Lux:
„Das war mit Sicherheit einer der Gründe, die zu seinem Mitwirken bei der Erarbeitung einer Gefahrhundeverordnung des Landes Bayern führte, die als beispielgebend für nachfolgende Verordnungen (und Gesetze) anderer Bundesländer angesehen werden kann und als Erfolg der Kynologie und den Verein (SV) gewertet werden muss.“

Hier der Artikel:Anhang 118420

Aha, daher weht der Wind.

Zitate @helki 14.09.2012, 09:57

.. Ich versteh es nicht, warum muss ich mich hier als DSH besitzer und SV Mitglied immer rechtfertigen
Ohne Sündenbock wäre es einigen Leuten wohl einfach auch zu langweilig
Oder auch zu anstrengend.
Ist doch wunderbar, wenn man alles auf den SV schieben kann.
By the way: Ich finde es positiv, dass es für "Argumentationsketten" dieser Art hier Gegenwind gibt.
Wenn man das liest, ist es auch nicht verwunderlich wie sich einige Freundinnen
und Freunde des Schäferhundevereins hier positionieren.
Das ist also die viel gepriesene Solidarität mit den Listenhundehaltern.
 
Bei der DSH Zucht müssen beide Elternteile mindestens die Schutzhund 1 Prüfung
heute IPO genannt, absolviert haben, bevor mit ihnen gezüchtet werden darf.

Herrgott nochmal ... plärr halt net so rum, wenns so spät ist
Ich "hör" dich doch, lesen kann ich ebenso und dass die Prüfung Vorraussetzung zur ZZL ist weiß ich auch.

aber, der NACHGEWIESENE Zusammenhang fehlt mir immer noch.
Grund:
DSH / Schutzhundeausbildung = böse
Bollerköpfchen / & Co = böse

Beides sehr weit von korrekt.
 
@maggy*lein

Wenn JEDER solche Hunde halten darf ... VIELE Menschen wirklich darauf ausweichen WÜRDEN ...
Soweit ich weiß, ist eine "Vergrößerung" der RL NICHT verboten ...

Du meinst wenn der DSH, der in den Beißtatistiken immer weit vorne steht auf
die Liste Kommt, wie in Berlin angedacht?

Meinst du nicht, dass sich dann auch der DSH Verein gegen die Rasselisten ausspricht,
weil der Verein bemerkt das er ein Eigentor geschossen hat und Pit Bull und Co. nicht mehr
als Bauernopfer herhalten?

HTV & Tierschutzgesetz bzw Hundehaltung ...
Hier auch mein (berechtigter?) Gedanke ... wenns denn so einfach ist, warum erst jetzt?[

Ganz einfach, weil da vorher niemand dran gedacht hat.
 

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