Halti ( Maulschlaufe)reicht nicht????

englisch bulldogg

15 Jahre Mitglied
Hallo
Heute kam eine Kundin rein und wollte eine Leine mit zwei Karabienerhaken, sie bräuchte diese weil ihr eine Bekannte sagte Besitzerin von einem Bullterrier, es würde nicht ausreichen den Hund am Halti mit der Leine fest zu machen sondern er müsse zusätzlich noch am Halsband befestigt werden. Wenn sie jemand so nur mit Halti überprüfen würde und die Leine sei nicht zusätzlich am Halsband fest würde das beim erstenmal 500€ kosten und beim zweiten mal 1000€
Dieses habe sie irgendwo gelesen.
Übrigens handelt es sich um einen Rottimix, super lieb, die Kunden haben sie jetzt seit ein paar Wochen , sie ist jetzt 16 Monate alt , war schon in 3 Familien <img border="0" alt="[Nein]" title="" src="graemlins/shake.gif" /> , aber sowas von süß!!!!
Soll jetzt demnächst zum Test für Maulkorbbefreiung, das wird sie sicher schaffen, also erzogen war sie.
Es handelt sich um NRW.

Danke im Vorraus!!!!
 
Hi.

Das hat die Kundin bestimmt verwechselt!

Es reicht _nicht_, die Leine nur ans Halsband festzumachen, sondern um der LHV zu genügen muss man die Leine _auch_ ans Halti festmachen.

Viele Listiebesitzer machen ihren Hunden zwar Haltis um, aber haken die Leine nicht ein. Und dann ist ein Halti konstruktionsbedingt _nicht_ eine "das beißen verhindernde Vorrichtung" und der Hund wird dann bei einer Kontrolle so bewertet, als hätte er gar keinen MK bzw. Halti an.

Im Übrigen sollte man die Leine _nie_ nur am Halti befestigen. Der Hund kann sich da rauswinden bzw. die Plastikschnalle kann zerspringen und dann ist der Hund frei.

Wenn man das Halti zu Erziehungszwecken nutzt, soll man auch entweder mit 2 Leinen arbeiten oder eine Leine mit Doppelkarabiner benutzen - denn der Hund soll am Halsband geführt werden und am Halti nur korrigiert.

Ist also schon sehr sinnig, die Sache mit den 2 Karabinern.

Gruß
tessa
 
Hey Tessa!

Nur mal kurz...

es würde nicht ausreichen den Hund am Halti mit der Leine fest zu machen sondern er müsse zusätzlich noch am Halsband befestigt werden.
Da haste bestimmt was falsch verstanden... ich schätze mal sie meint es genauso wie Du es dann geschrieben hast...

Es reicht _nicht_, die Leine nur ans Halsband festzumachen, sondern um der LHV zu genügen muss man die Leine _auch_ ans Halti festmachen.
Meint ihr da nicht beide das gleiche???
biggrin.gif


<small>[ 01. September 2002, 20:37: Beitrag editiert von: Tanny ]</small>
 
Hallo
Also ich meine es so, die frau geht mit ihrem Hund spazieren und hat diesen nur am "HALTI" befestigt.
So nun sagt man ihr das dies nicht zu lässig sei sondern extra noch zusätzlich zu dem Halti der Hund an dem Halsband befestigt werden muss.
So wie ich es sehe schreibt Tessa nur das man es aus Sicherheitsgründen so machen solle aber nicht wegen einer Vorschrift.
 
Vom rechtlichen Aspekt her ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden - im einen ist das Halti als MK-Ersatz zulässig, in anderen nicht.

Mit der Führung an Halsband oder/und Halti hat das nichts zu tun. Aus erzieherischen Gründen empfiehlt man zwei Leinen.
 
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