Haltererlaubnis

Christy

KSG-Pütscherbütl™
15 Jahre Mitglied
Bei einem Beitrag von Superpinsel berichtet er von dem Antrag auf erlaubtes Halten eines 2. Kampfis.

Hab ich da was verpasst, warum eine Erlaubnis beantragen? (oder hat Superpinsel eine "schwarze" Vergangenheit?
Bei uns muss man seinen Kampfi nämlich nur "anzeigen" (lustige Umschreibung).
 
  • 27. April 2024
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Hallo Christy,

es gibt einige Bundesländer, da muß man einen Antrag stellen, auf die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse
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Das ist z.B. verbunden mit der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis, Bescheinigung über eine Hundehaftpflichtversicherung, Chipung des Hundes, Bestätigung über gezahlte Hundesteuer, Nachweis über sichere Unterbringung usw. usw.
In einigen Bundesländern ist ebenfalls der Wesenstest sowie die Sachkunde des Halters vorgeschrieben.

Und wenn man dann alles zusammen hat, kriegt man vielleicht eine Haltegenehmigung für einen Hund, den man schon jahrelang besitzt.

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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Genau Mom,

und jetzt muss ich nur noch wissen, wie teuer die Halteerlaubnis ist und wie lange es ca. dauert, bis man sie bekommt.

(Ich hatte die Frage bereits unter Sachkunde/Wesenstest gestellt)

LG Melli
 
Hi Melli,

das kommt ganz auf das bundesland an. in nrw kannst du im schnitt von ca. 600 DM ausgehen, bis alles für die haltererlaubnis bezahlt ist, als das sind führungszeugnis (20DM), sachkundetest + verhaltenstest(250 DM), haltererlaubnis (ca. auch 200-250 DM).

in niedersachsen ist es teuer, allein schon wegen des wesenstest, der mindestens 500 DM kostet, aber auch 1000 DM kostet.

grüße

renate

renate
 
Also in Hessen kostet der Wesenstest DM 180,-- bis DM 200,--. Die Sachkunde pro Person DM 80,--, die Halteerlaubnis zwischen "nothing" und DM 350,--.



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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Ich habe in Baden-Württemberg 20.-DM bezahlt für ein Schreiben der Gemeinde, welches besagt, dass ich berechtigt bin besagten Hund zu halten, dass der Wesenstest erfolgreich bestanden wurde und dass Maulkorb- und Leinenzwang entfällt, jedoch die polizeiliche Regelung zu MK- u. Leinenzwang zu beachten ist (öffentliche Räume Leinenzwang usw.)

Es kommt wirklich darauf an, in welchem Bundesland Du wohnst.

Grüße
Connie
 
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