Hannover - Nachrichten
Rottweiler fällt über Besitzer her
Ein 50 Kilogramm schwerer Rottweiler hat am Freitag seinen Besitzer im Vinnhorster Weg (Burg) schwer verletzt.
Der 52-Jährige verdankt sein Leben seiner Frau, die den aggressiven Hund mit einem Baseballschläger vertrieb. Der Verletzte kam mit etlichen Bisswunden ins Nordstadtkrankenhaus. Der Hund, der schon mehrmals Familienmitglieder gebissen hatte, wurde eingeschläfert.
Hausbesitzer Ernst K. und sein acht Jahre alter Rottweiler Glenn waren gegen 10.45 Uhr auf dem Hof des Einfamilienhauses am Vinnhorster Weg, als der kräftige Hund urplötzlich und ohne Anlass sein Herrchen angriff. Das Tier biss immer wieder zu, riss Fleichschwunden in Beine, Arme, Hände, Gesäß, Bauch und Brust des Mannes. Der 52-Jährige lag am Boden, der Rottweiler über ihm, als die 45 Jahre alte Ehefrau des Opfers eingriff. Laut schreiend stürmte Roswitha K. auf den Rottweiler los und schlug mit einem Baseballschläger so lange zu, bis der Hund von ihrem Mann abließ.
Helfer der alarmierten Berufsfeuerwehr sprachen von einer „grauenhaften Szene“, die sich ihnen bot. Der 52-Jährige lag blutüberströmt am Boden, der aggressive Hund lief immer noch über das Grundstück. Während der Verletzte versorgt wurde, betäubte einer der Helfer den Rottweiler mit einem Spezialgewehr. Später wurde das Tier auf Wunsch der Besitzerin in der Tierärztlichen Hochschule eingeschläfert.
Wie die Helfer von Polizei und Feuerwehr am Freitag erfuhren, hatte der Hund früher schon mehrmals den 52-Jährigen, seine Frau und seinen Sohn gebissen. „Das war aber nur gezwickt“, sagte die 45-Jährige am Abend. Die Familie habe keinen Grund gesehen, den Hund wegzugeben, zumal dieser anderen Menschen nichts getan habe. Ihr Mann sei nicht so schwer verletzt, wie zunächst befürchtet, und nun sei der Fall erledigt.
sw
Ach ja...
mehrfach Familienmitglieder "nur gezwickt" - logisch, dann stellt man sich einen Baseballschläger für das nächste Mal bereit.
"keinen Grund, den Hund wegzugeben" - natürlich gibt man seinen Hund nicht einfach weg, sondern - ebenso wie Erziehungsproblemen mit Kindern - sollte man sich professionelle Ratschläge und Unterstützung holen, wenn man ein Problem hat.
Eine Regelung zur Führerscheinpflicht für Hundehalter macht wohl absolut Sinn, wenn man sich anschaut, was für ungeeignte Leute sich einen Hund holen.
Der gefährliche Hund lief frei herum und wurde mit einem Betäubungsgewehr niedergestreckt und abtransportiert.
Der AmStaff vor ca. 6 Wochen, der ausgebüchst war und nichts gemnacht hatte, außer sich von einer Überwachungskamera des Altenheims im Landkreis Hannover filmen zu lassen, wurde auf der Stelle von der Polizei erschossen. Na ja, der AmStaff war halt kein Rottweiler und wog nur die Hälfte (wenn die Angabe der 50 kg hier stimmt).
Schade, man wird die Antworten auf interessante Fragen nie herausbekommen:
- aus was für einer Zucht oder Vermehrungsanlage stammte der Hund?
- welche Ausbildung hat er begonnen, welche abgeschlossen?
- welche Qualifikation hatten die Ausbilder, falls er eine einschlägige Ausbildung begonnen hatte?
Einen bestandene Wesenstest oder Begleithundeprüfung (eines davon war gemäß GefTVO von Juli 2000 bis 3.7.2002 nötig, um die Maulkorbpflicht erlassen zu bekommen) hatte er offensichtlich nicht, sonst wäre dies bestimmt breitgetreten worden.
Es wird immer unwahrscheinlicher, dass der Rottweiler von der Liste verschwindet, wie es Bartels wohl vorhatte. Ihm muß bewußt sein, dass nach den Urteilen des OVG und BVerwG die Hunderassen Rotti, Dobi, DSH, Boxer und Dogge gleich behandelt werden müssen. Da Bartels seit zwei JAhren sich nicht traut, den DSH darufzusetzen, wollte er offenbar in einem unbemerkten Moment den Rotti und Dobi von der Liste streichen, wenn sich das anbot. Dieser "geeignete Zeitpunkt", wenn gerade mal Ruhe an der "Rottifront" ist, rückt immer weiter in die Ferne. Der letzte Todesfall in Deutschland war durch Rottweiler, nun dieser schwere Vorfall mit zwei Volltrotteln, die ihren Hund nicht im Griff haben, leider war es zufällig wieder ein Rotti.
Ich überleg mir gerade...
Wenn die Frau Halterin war und der Mann das Opfer...
dann ist eine andere Person von dem Hund verletzt worden. Das ist eine Konstellation, die man bei der Staatsanwaltschaft anzeigen könnte. Die müßten dann erstmal ermitteln - im Sinne meiner obigen Fragen...
Es geht ja immerhin um Gefährliche Körperverletzung,
§ 223a. Gefährliche Körperverletzung. (1) Ist die Körperverletzung mittels einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, oder mittels eines hinterlistigen Überfalls oder von mehreren gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
da kann die StA nicht einfach einstellen, da müssen die etwas ermitteln. Natürlich werden sie dann im Endeffekt einstellen, aber vielleicht wäre es eine Chance, etwas Wahrheit herauszufinden, nämlich dass die Schuld bei den Haltern und nicht beim Hund lag.