stress mit dem oa? sehen wir die sache doch ein wenig distanzierter.
zunächst hat jeder in deutschland das recht, sich einen hund zuzulegen. ob das gut ist lasse ich offen, es ist halt so. bei bestimmten hunderassen hat der gesetzgeber eine liste zusätzlicher anforderungen geschaffen.diese lieste ist im lhg nrw festgehalten und abschließend. keine dieser anforderungen sieht es vor oder macht es nur im ansatz erforderlich, dass ich meine tür für vertreter des staates öffne oder irgendwelche bauliche maßnahmen an meinem haus und grund vornehme. punkt und aus.
ein ordnungsamt, welches hauskontrollen, türknaufveränderungen oder zaunerhöhungen verlangt, überschreitet seine gesetzlichen kompetenzen, die eigentlich eher pflichten sind, bei weitem. hier kann man kaum dem, der sich auf die einhaltung der gesetze beruft, vorwerfen, er wolle stress machen.
noch mal deutlich, auf die haltegenehmigung besteht bei vorliegen der gesetzlichen voraussetzungen ein anspruch. die erteilung liegt nicht im ermessen der behörde. einzig und allein das merkmal der zuverlässigkeit lässt einen beurteilungsspielraum zu. sollte diese versagt werden, so müssen schon objektive, nachprüfbare gründe vorliegen. diese wären gerichtlich vollständig überprüfbar.
pete