Hallo Leute, brauche mal wieder eure Hilfe

Raykja

:) und weil ihr mir bis jetzt immer ganz toll geholfen habt, hoffe ich, dass einer von euch sich da ein bissel auskennt...

Folgendes: Mein Vater ist selbstständig, nur leider läuft es bei ihm im Moment absolut mies und er wird den privaten Konkurs anmelden müssen...er ist jetzt zum Sozialamt gegangen, weil ihm nix anderes übrig bleibt...er hat sich schon die Finger wundgeschrieben an Bewerbungen, aber da er schon 56 ist, sieht es schlecht aus...entweder ist er denen überqualifiziert oder zu alt...naja, jedenfalls bekommen er und meine Mutter demnächst Sozialhilfe...so, jetzt wurde ihnen gesagt, dass sie aus ihrere jetzigen Wohnung rausmüssen, da die zu gross ist...das Sozialamt finanziert nur Wohnungen bis 60 qm2 für zwei Personen, was ja auch völlig in Ordnung ist...nur haben meine Eltern eine Boxerhündin und müssen jetzt innerhalb von drei Monaten selbstständig eine Wohnung suchen, ansonsten sucht die Stadt eine für sie...dann kommen sie aber sicher in eine Gegend, die nicht so besonders schön ist...

Jetzt ist meine Frage: Wenn meine Eltern mit Hund so schnell keine Wohnung finden, und dann die Stadt eine für sie sucht, können die dann von meinen Eltern verlangen, dass sie ihre Hündin abgegeben?

Es wäre wirlich wichtig zu wissen...ich meine, natürlich würde die Hündin nicht ins Tierheim kommen, ich würde sie natürlich zu mir nehmen...aber es wäre für mich schon etwas stressig, da ich ja schon Raykja habe und bald das Baby kommt...und falls die Stadt nicht das Recht hat, von ihnen zu verlangen, den Hund abzugeben, wäre es mir natürlich lieber, die Hündin bliebe bei meinen Eltern...

Ich würde mich über Antworten sehr freuen...

vielen Dank schon im vorraus,

Mickey und Raykja
 
  • 28. April 2024
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Hi Raykja ... hast du hier schon mal geguckt?
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hallo rayka

hmm das ist ein schwieriger fall. also ich hatte damals mal nach unterstützender sozialhilfe gefragt (es ging um 100 dm im monat !!!!!) und da hat das sozialamt nach meinen einnahmen und ausgaben gefragt. ich habe dann auch gesagt, das ich einen hund hätte, und sie meinten ein hund wäre in dieser situation ja wohl völlig überflüssig, und reiner luxus, ich sollte ihn abschaffen. hab ich natürlich net gemacht, hab lieber auf das geld verzichtet.
auf der anderen seite, hier bei uns um die ecke ist so ein ghetto wo nur sozis und asis wohnen, und da sind so viele die einen hund haben, manche sogar drei oder vier. irgendwie haben sie es geschafft, die hunde beim sozialamt durchzukriegen. also es gibt bestimmt wege, zum beispiel könntet ihr den hund auf dich ummelden, und dann haben deine eltern ihn eben nur in pflege tagsüber. das kann keiner verbieten. ich denke das die typen das hier auch so gemacht haben, ist das gleiche wie mit autos, die werden auch auf andere leute angemeldet, weil das sozialamt sonst sagen würde is nich. und was für autos die fahren, ich muss mich immer wieder wundern.
es kommt natürlich auch auf die leute an die beim sozialamt sitzen, wenn sie ein bisschen einfühlungsvermögen besitzen (kommt leider aber selten vor) dann würden sie von deinen eltern net verlangen den hund wegzugeben. also hier in den sozialwohnungen, die die stadt angemietet hat, ist hundehaltung sogar erlaubt. ich glaube nur keine kampfis, aber selbst die wohnen da, dann eben als boxermischlinge.

also ich denke ihr werdet einen weg finden, wenn die anderen das auch können, dann schafft ihr das auch. ich würde den hund aber net weggeben. notfalls musst du ihn eben nehmen, deine eltern müssen erst mal in diese wohnung einziehen und dann von da aus was anderes suchen, dann ist es ja nur für einige zeit. mit einem boxer dürfte das ja net so schwer sein wie mit einem soka.+


ich hoffe das hat dir etwas weitergeholfen.

liebe grüße
angel und hunde :hallo:


*die wahrheit hat sich immer als einsame sache erwiesen und ist selten der mehrheit gefolgt* malcolm godwin
 
hmmm , ob sie es direkt verbieten können, kann ich dir gerade nicht sagen, aber ich weiß, dass es in solchen Fällen - wie oft- an den Sachbearbeitern liegt. Meine Freundin hat sich zum Beispiel mit ihren Kids von dem Männe getrennt und hat auch n Staff. Musste zum Sozi, weil ihr nix anderes übrig blieb und dort hat sie auch gleich mitgeteilt, dass sie einen Staff hat und es super schwierig ist, eine geeignete (Größe oder Kosten müssen dem Satz entsprechen) Wohnung zu finden. Im Endeffekt hat sie nun eine Wohnung, die etwas zu teuer ist, aber weil sie eine nette Sachbearbeiterin hat, darf sie des Hundes wegen in diese Wohnung. Die haben da auch einen kleinen Spielraum, was die Kosten angeht.
Von meiner Ausbildung her weiß ich allerdings von einem Sachbearbeiter, der die leutz tatsächlich vor die Wahl stellt. Entweder sie sitzen auf der Straße oder sie geben den Hund weg...:sauer: Find ich nicht gerade menschlich, aber es kommt eben auch vor.

Ach ja, aber man hat manchmal die Möglichkeit, zumindest hier, dass man erstmal eine Wohnung von denen zugewiesen bekommt, wo dann der Hund mit darf und man sucht sich dann in der nächsten Zeit etwas geeignetes. Umziehen ist ja nicht verbote. In diesen Fällen werden die Leute auch in Wohnungen untergebracht, wo Hundehaltung eigentlich verboten ist, aber weil es nur ein vorübergehender Zustand sein wird, werden sie (die Hunde) geduldet.

Wenn du möchtest, kann ich aber bei meinem Bekannten einmal nachfragen, ob sie es verbieten dürfen.
 
Schöne Sch… Mickey,

hoffe dass es deinen Eltern bald wieder besser geht.

Das man wg. Sozialhilfe seinen Hund abgeben muss möchte ich mal bezweifeln, glaube es gibt sogar Futterbeihilfen.

Nur nicht von so ´nem Amtsarsch ins Boxhorn jagen lassen !
 
Soweit ich da informiert bin (in ne Bekannte die dort arbeitet) gehört ein Hund bzw ein "handelsübliches Haustier" zur Ausfalltung der Persönlichkeit eines Menschen und man darf nicht gezwungen werden dieses Tier abzuschaffen, wenn es vorhanden ist! Kann aber auch sein, dass das von Stadt zu Stadt anders gehandhabt wird! Es gab doch mal so einen Prozess, wo ein Mieter den Vermieter verklagt hat, weil dieser ihm die Hundehaltung verbieten wollte, er hat auf Einschränkung der Persönlichkeitsentfaltung geklagt und gewonnen! Nun ja, ihr werdet das schon schaffen, Hexe und ich drücken ganz fest die Daumen!
 
(Wakans) Petra

Der soziale Wind in Deutschland weht kalt! Und so wie ich das sehe, wird es nicht besser werden...
Also, wenn ich das richtig sehe, wird Wohngeld nicht vom Sozialamt bezahlt, sondern vom Wohnungsamt. Die Bemessungsgrundlagen sind andere (grosszügigere) als die des Sozialamtes. Allerdings stimmt das mit dem zustehenden Wohnraum, wobei meines Wissens bei "überschüssigem" Wohnraum das Wohngeld entsprechend gekürzt wird.
Es kann allerdings passieren, dass das Sozialamt in Deinem Namen Wohngeld beantragt (ist mir auch schon passiert, als ich Pflegegeld im Rahmen der Besitzstandssicherung beantragt hatte - interessanterweise hatte mich das Sozialamt nicht informiert. Ich hatte parallel selber Wohngeld beantragt und bekam ein Schreiben des Wohnungsamts, dass ich aufgrund mangelnder Mitarbeit - sprich Nicht-Beibringung von Unterlagen - meinen Anspruch verwirkt hätte. Ein deftiges Schreiben und ein Termin beim Wohnungsamt brachten Klärung.). Um Anspruch auf eine geförderte Wohnung zu haben, braucht man einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Wer den ausstellt - Wohnungsamt oder Sozialamt - weiss ich nicht, war glücklicherweise nie darauf angewiesen.
Tatsache ist, dass einem kein Sozialamt die Haltung eines Hundes verbieten kann. Allerdings können sie einem die Pistole auf die Brust setzen: "Nimm den von uns angebotenen Wohnraum (mit Hundehaltungsverbot) oder sieh zu, wie Du zurecht kommst!" An der Stelle Deiner Eltern würde ich mich zügigst mal mit dem örtlichen Wohnungsamt in Verbindung setzen, dort einen eigenen Antrag auf Wohngeld stellen (die haben mittlerweile ein PC-Programm, womit sie sofort die zu erwartende Höhe des Wohngelds überschlagen können) und fragen, wie die sich zu dem Problem stellen. Ansonsten WBS beantragen und unter Hochdruck nach einer neuen Wohnung suchen. Außerdem (falls sie es noch nicht sind) Mitglied im Mieterschutzbund o.ä. Verbänden werden und sich beraten lassen. Oder Anwalt, falls Rechtsschutz vorhanden.
Ach ja, mach Dich darauf gefasst, dass das Sozialamt versuchen wird, Regress bei den Kindern zu nehmen.

Jedenfalls wünsche ich Deinen Eltern alles Gute und dass sie es doch noch schaffen, aus der beruflichen Misere (die mittlerweile viel zu viele Leute trifft) herauszukommen.

Viele Grüße
Petra
 
Kleine Ergänzung zu Petras Ausführungen.
Wie groß die Wohnung ist hat das Sozialamt überhaupt nicht zu interessieren. Bemessungsgrundlage ist der Mietzins. Bei einem Haushalt mit zwei Personen beträgt er X €, je nach Bundesland und Stadt. Ob dafür 26 qm Wohnklo oder ein 260 qm Penthouse angemietet ist, geht das Sozialamt überhaupt nicht an. Die Quadratmeter einer Wohnung sind nur für einen WBS-Antrag interessant. Sozialwohnungen sind an die Anzahl der Personen im Haushalt gekoppelt. Max. 45 qm für einzelpersonen, bis 63 qm für zwei Personen unsw. Sozialer Wohnungsbau und Sozialhilfe sind aber zwei paar Schuhe.
Das Sozi muss die vorhandene Wohnung nur drei Monate Finanzieren. Es kann verlangen, dass auf eigene Faust versucht wird, eine geeignete Wohnung zu finden. Gelingt das nicht, muss das Sozialamt die alte Wohnung so lange finanzieren, bis es eine alternative Unterkunft anbieten kann. Ich kenne allerdings keine Stadt, die in ihren Notunterkünften und/oder eigenen Wohnungen Hunde erlaubt. Ein Bekannter von mir lebt deshalb seit sechs Jahren auf der Straße, sein Hund ist ihm wichtiger.
Wo komme Deine Eltern denn her? Eine ehemalige Nachbarin hat etliche Häuser und vermietet nur an Sozialhilfeempfänger und nur an Hundehalter. Wenn ein Umzug in Betracht käme, würde ich versuchen den Kontakt herzustellen. Du kannst mich gerne anmailen.

viel Glück
 
glaube das geht nich

also ich glaube das gleiche wie wulf II, nämlich das das Sozialamt geld zusteuert für hunde.
Jedenfalls hat mir mal wer erzählt, das die Punkers für ihre hunde 12 mark am tag kriegen, sollten dann also jetzt 6 euros sein, weiss aber nich ob dat stimmt.
 
Das stimmt. Viele Städte zahlen Pauschalbeträge für die Versorgung der Tiere. das gilt aber nur für Obdachlose.
 
Erstmal vielen lieben Dank an euch alle

, dass ihr euch so viele Gedanken macht. Habe vor kurzem wieder mit meiner Mutter telefoniert, und sie klang recht zuversichtlich, dass sie auch mit Hund was finden werden. Aber abgegeben wird die Süsse natürlich nicht, wenn dann würd ich sie nehmen, das steht fest.

Ich danke euch wirklich, für eure ganzen Beiträge, und bin auch weiterhin interessiert, eure Meinungen zu lesen...

Alles LIebe, ich halte euch auf dem Laufenden, Mickey
 
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