Geldstrafe für Tierquäler
Von Wolfgang Heininger
HANAU. Weil er Pitbull-Terrier für verbotene Hundekämpfe abrichtete, ist am Donnerstag ein 39-Jähriger aus Erlensee (Main-Kinzig-Kreis) vom Hanauer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 14 400 Mark verurteilt worden. Die Anklage hatte für eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, eine Geldbuße von 3000 Mark und ein Halteverbot für die Dauer von fünf Jahren plädiert. Dem folgte die Richterin ebensowenig wie dem Plädoyer des Verteidigers, den Angeklagten freizusprechen.
Zerbissene Reifen, ein Besenstiel mit angeklebter Messerklinge, ein Laufband in einem Anbau, Nadel und Faden für den Fall, dass ein Tier bei einem solchen Kampf aufgeschlitzt wird - viele Indizien deuteten darauf hin, dass der Beschuldigte seine acht Pitbulls für illegale Hundekämpfe abgerichtet hatte. Auch die zahlreichen Narben der Tiere führten drei Gutachter auf dafür typische Verletzungen zurück. Die verwahrlosten Hunde wurden im Dezember 1998 aufgrund einer anonymen Anzeige beschlagnahmt und nach Wesensprüfungen eingeschläfert, ihr Besitzer wegen Tierquälerei angeklagt.
Der Beschuldigte sieht sich zu Unrecht verfolgt. Zum Auftakt der mehrtägigen Verhandlung monierte er, die Hunde seien eingeschläfert worden, ohne mit ihm Rücksprache zu halten. Sein Verteidiger sprach gar von einem hysterisches Vorgehen. Alle Tiere seien friedlich gewesen, zwei hätten in der Wohnung des Beschuldigten mit Ehefrau und Sohn gelebt. Auch habe er sie gepflegt und gut ernährt. Die Narben tat er als Zeckenbisse ab. Das Kompromissangebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahrens gegen eine Geldbuße von 9000 Mark einzustellen, wies er daher zurück.
Ins Visier der Ermittler war der Erlenseer vor drei Jahren aufgrund von Gerüchten geraten, es etabliere sich im Raum Hanau eine Szene mit mörderischen Hundekämpfen. Bei der Razzia wurden seinerzeit insgesamt 20 Tiere von fünf Besitzern aus dem Rhein-Main-Gebiet beschlagnahmt und eingeschläfert. Dieser Verdacht gegen den Angeklagten ließ sich allerdings nicht erhärten.
Übereinstimmend attestierten Gutachter einen schlechten Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere, ferner zahlreiche Bissverletzungen. Auch die übrigen Indizien, unter anderem waren bei dem Besitzer Dopingmittel - ohne das notwendige Rezept - für die Hunde gefunden worden, sprachen nach Auffassung der Anklage für Tierquälerei. Zudem habe der Beschuldigte keinerlei Schuldeinsicht bewiesen, weshalb eine harte Strafe zu verhängen sei. Der Verteidiger hatte dagegen argumentiert, die Anklage fuße lediglich auf Indizien und Aussagen von windigen Zeugen. Auch gegen einen der Sachverständigen liefen Verfahren wegen Tierquälerei.
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Copyright © Frankfurter Rundschau 2001
Dokument erstellt am 07.12.2001 um 00:00:13 Uhr
Beckersmom
SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
Von Wolfgang Heininger
HANAU. Weil er Pitbull-Terrier für verbotene Hundekämpfe abrichtete, ist am Donnerstag ein 39-Jähriger aus Erlensee (Main-Kinzig-Kreis) vom Hanauer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 14 400 Mark verurteilt worden. Die Anklage hatte für eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, eine Geldbuße von 3000 Mark und ein Halteverbot für die Dauer von fünf Jahren plädiert. Dem folgte die Richterin ebensowenig wie dem Plädoyer des Verteidigers, den Angeklagten freizusprechen.
Zerbissene Reifen, ein Besenstiel mit angeklebter Messerklinge, ein Laufband in einem Anbau, Nadel und Faden für den Fall, dass ein Tier bei einem solchen Kampf aufgeschlitzt wird - viele Indizien deuteten darauf hin, dass der Beschuldigte seine acht Pitbulls für illegale Hundekämpfe abgerichtet hatte. Auch die zahlreichen Narben der Tiere führten drei Gutachter auf dafür typische Verletzungen zurück. Die verwahrlosten Hunde wurden im Dezember 1998 aufgrund einer anonymen Anzeige beschlagnahmt und nach Wesensprüfungen eingeschläfert, ihr Besitzer wegen Tierquälerei angeklagt.
Der Beschuldigte sieht sich zu Unrecht verfolgt. Zum Auftakt der mehrtägigen Verhandlung monierte er, die Hunde seien eingeschläfert worden, ohne mit ihm Rücksprache zu halten. Sein Verteidiger sprach gar von einem hysterisches Vorgehen. Alle Tiere seien friedlich gewesen, zwei hätten in der Wohnung des Beschuldigten mit Ehefrau und Sohn gelebt. Auch habe er sie gepflegt und gut ernährt. Die Narben tat er als Zeckenbisse ab. Das Kompromissangebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahrens gegen eine Geldbuße von 9000 Mark einzustellen, wies er daher zurück.
Ins Visier der Ermittler war der Erlenseer vor drei Jahren aufgrund von Gerüchten geraten, es etabliere sich im Raum Hanau eine Szene mit mörderischen Hundekämpfen. Bei der Razzia wurden seinerzeit insgesamt 20 Tiere von fünf Besitzern aus dem Rhein-Main-Gebiet beschlagnahmt und eingeschläfert. Dieser Verdacht gegen den Angeklagten ließ sich allerdings nicht erhärten.
Übereinstimmend attestierten Gutachter einen schlechten Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere, ferner zahlreiche Bissverletzungen. Auch die übrigen Indizien, unter anderem waren bei dem Besitzer Dopingmittel - ohne das notwendige Rezept - für die Hunde gefunden worden, sprachen nach Auffassung der Anklage für Tierquälerei. Zudem habe der Beschuldigte keinerlei Schuldeinsicht bewiesen, weshalb eine harte Strafe zu verhängen sei. Der Verteidiger hatte dagegen argumentiert, die Anklage fuße lediglich auf Indizien und Aussagen von windigen Zeugen. Auch gegen einen der Sachverständigen liefen Verfahren wegen Tierquälerei.
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