Geldstrafe für 44-Jährigen wegen
Volksverhetzung
GOSLAR. Als Reaktion auf das Beförderungsverbot der Deutschen Bahn
AG für Kampfhunde faxte ein 44-jähriger Sudmerberger an die
Medienbetreuung der Bahn AG ein Pamphlet mit volksverhetzendem
Inhalt. Jetzt stand er deswegen vor Gericht und wurde zu einer Geldstrafe
von 4000 DM verurteilt.
In der besagten Schrift, die der Mann am 24. Mai dieses Jahres absandte,
machte der aufgebrachte Angeklagte Vorschläge, die Züge und
Bahnhofsbereiche sicherer zu machen und forderte ein generelles
Transportverbot für Ausländer. Er pickte sich bei diesen „Anregungen“
diverse ausländische Bevölkerungsgruppen heraus und diffamierte sie mit
den übelsten Stammtischparolen. Einer Gruppe der ausländischen
Mitbürger unterstellte er, diese habe generell Messer in den Taschen, die
bei ihnen ab sofort verboten werden sollten. Anderen sollten grundsätzlich
zur Einschränkung von Diebstählen „Schellen“ an die Handgelenke
gemacht werden. Wieder andere dürften nur noch in Kleidung herumlaufen,
die keine Taschen habe, damit dort kein Rauschgift versteckt werden
könne.
Einen herausragend extremen Fall der Menschen verachtenden
„Anregungen“ sah das Gericht in der schriftlichen Äußerung, eine
bestimmte „Rasse“ solle an der Kleidung mit einem Schild „Achtung
Zigeuner – Diebstahl“ ausgestattet werden. Amtsrichter Schulze wie auch
die Staatsanwaltschaft sahen speziell in diesem Punkt eine „ganz
gewaltige Erinnerung an Praktiken aus der Nazi-Zeit“.
Die mehrfache Einlassung des angeklagten Hundeliebhabers, er habe
dieses Schreiben „ironisch verfasst“, wirkte für das Gericht nicht glaubhaft.
Dass ihm vorgeworfen wurde, er habe mit dem Fax den öffentlichen
Frieden gefährdet und einen Teil der Bevölkerung beschimpft, herabgesetzt
und lächerlich gemacht, meinte der 44-Jährige mit dem Argument
wegfegen zu können, dieses Schreiben sei doch nicht öffentlich geworden.
Schwierig gestaltete sich für den Richter, dem Angeklagten klar zu
machen, dass eine solche Schrift allein geeignet sein muss, öffentlich zu
werden, und damit dann der Tatbestand erfüllt werde.
Unmissverständlich wurde dem uneinsichtigen Angeklagten erklärt, dass
er mit seiner Aktion die Menschenwürde verschiedener Personengruppen
angegriffen und diffamiert habe. Auch durch solche Taten würde ein
politisches Klima geschaffen, in dem die Saat für Hass und Gewalt
keimen und aufgehen könne. Das dürfe nicht geduldet werden, so
Amtsrichter Schulze.
Der Angeklagte versuchte mit seinem letzten Wort, noch ein wenig zu
handeln. Wenn er denn überhaupt verurteilt werden solle, dann nicht
wegen Volksverhetzung, sondern weil er eine Schrift verfasst habe, die zu
Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung auffordere – dies würde
nämlich geringer bestraft, so der „rechtskundige“ Angeklagte.
Bemerkenswert nach der Verhandlung die Frage des Sudmerbergers, ob
er wieder verurteilt werde, wenn er die Anklageschrift kopiere und verteile.
Das konnte der Richter nur bejahen. I.B.
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Volksverhetzung
GOSLAR. Als Reaktion auf das Beförderungsverbot der Deutschen Bahn
AG für Kampfhunde faxte ein 44-jähriger Sudmerberger an die
Medienbetreuung der Bahn AG ein Pamphlet mit volksverhetzendem
Inhalt. Jetzt stand er deswegen vor Gericht und wurde zu einer Geldstrafe
von 4000 DM verurteilt.
In der besagten Schrift, die der Mann am 24. Mai dieses Jahres absandte,
machte der aufgebrachte Angeklagte Vorschläge, die Züge und
Bahnhofsbereiche sicherer zu machen und forderte ein generelles
Transportverbot für Ausländer. Er pickte sich bei diesen „Anregungen“
diverse ausländische Bevölkerungsgruppen heraus und diffamierte sie mit
den übelsten Stammtischparolen. Einer Gruppe der ausländischen
Mitbürger unterstellte er, diese habe generell Messer in den Taschen, die
bei ihnen ab sofort verboten werden sollten. Anderen sollten grundsätzlich
zur Einschränkung von Diebstählen „Schellen“ an die Handgelenke
gemacht werden. Wieder andere dürften nur noch in Kleidung herumlaufen,
die keine Taschen habe, damit dort kein Rauschgift versteckt werden
könne.
Einen herausragend extremen Fall der Menschen verachtenden
„Anregungen“ sah das Gericht in der schriftlichen Äußerung, eine
bestimmte „Rasse“ solle an der Kleidung mit einem Schild „Achtung
Zigeuner – Diebstahl“ ausgestattet werden. Amtsrichter Schulze wie auch
die Staatsanwaltschaft sahen speziell in diesem Punkt eine „ganz
gewaltige Erinnerung an Praktiken aus der Nazi-Zeit“.
Die mehrfache Einlassung des angeklagten Hundeliebhabers, er habe
dieses Schreiben „ironisch verfasst“, wirkte für das Gericht nicht glaubhaft.
Dass ihm vorgeworfen wurde, er habe mit dem Fax den öffentlichen
Frieden gefährdet und einen Teil der Bevölkerung beschimpft, herabgesetzt
und lächerlich gemacht, meinte der 44-Jährige mit dem Argument
wegfegen zu können, dieses Schreiben sei doch nicht öffentlich geworden.
Schwierig gestaltete sich für den Richter, dem Angeklagten klar zu
machen, dass eine solche Schrift allein geeignet sein muss, öffentlich zu
werden, und damit dann der Tatbestand erfüllt werde.
Unmissverständlich wurde dem uneinsichtigen Angeklagten erklärt, dass
er mit seiner Aktion die Menschenwürde verschiedener Personengruppen
angegriffen und diffamiert habe. Auch durch solche Taten würde ein
politisches Klima geschaffen, in dem die Saat für Hass und Gewalt
keimen und aufgehen könne. Das dürfe nicht geduldet werden, so
Amtsrichter Schulze.
Der Angeklagte versuchte mit seinem letzten Wort, noch ein wenig zu
handeln. Wenn er denn überhaupt verurteilt werden solle, dann nicht
wegen Volksverhetzung, sondern weil er eine Schrift verfasst habe, die zu
Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung auffordere – dies würde
nämlich geringer bestraft, so der „rechtskundige“ Angeklagte.
Bemerkenswert nach der Verhandlung die Frage des Sudmerbergers, ob
er wieder verurteilt werde, wenn er die Anklageschrift kopiere und verteile.
Das konnte der Richter nur bejahen. I.B.
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