Nach der "Kampfhunde-Diskussion" im Sommer 2000 wurden viele Hundebesitzer gesetzlich verpflichtet, ihre Vierbeiner mit einem RFID-Chip unter der Haut zu kennzeichnen. Meist sitzt der Chip an der linken Halsseite und kann mit mobilen Lesegeräten von Ordnungshütern, Tierärzten oder Grenzbeamten (z.B. bei der Einreise nach Großbritannien) ausgelesen werden. Ein Hundebesitzer aus Münster sorgte für Aufsehen, als er sich weigerte, seinen großen Hund "chippen" zu lassen. "Man muss nur erfassen, wo mein Hund ist, dann weiß man auch, wo ich mich aufhalte", begründete er seine Beschwerde. Wie diese Diskussion mit dem Münsteraner Ordnungsamt ausgegangen ist, war bisher nicht in Erfahrung zu bringen. (Quelle: FoeBuD Eigenrecherche)
Zur Einordnung: Die Chips zur Tierkennzeichnung (ISO 11784) senden auf einer Frequenz von 134,2 kHz, während die Chips in Supermärkten, Büchereien oder Logistik meist auf der Frequenz von 13,56 MHz reagieren (ISO 144443). Der Scanner am Ladeneingang kann also nicht den Hund erfassen, der draußen angebunden ist.