"Fass" und der Rottweiler folgte
Von Alf Göhringer
Eisenach. (ep) Daniel H. saß im passenden Outfit auf der Anklagebank: Der 23-Jährige trug ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift in altdeutschen Buchstaben "Doberman Deutschland". Diese Art T-Shirts sind in der rechten Szene beliebt, aber per Gesetz nicht verboten. Die Straftat, wegen der sich Daniel H. vor dem Eisenacher Amtsgericht verantworten musste, hatte dennoch etwas mit einem Hund zu tun: Kein Dobermann, aber ein Rottweiler.
Tatzeit: 17 Uhr
Im Frühjahr 2000 soll der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, seinen Rottweiler zuerst auf einen 17-Jährigen und dann einen 24-Jährigen gehetzt haben. Tatort: der Spielplatz am Schleierborn in Eisenach-Nord. Tatzeit: nachmittags gegen 17 Uhr.
Der Angeklagte wollte sich vor Gericht an Einzelheiten nicht erinnern: Weil er damals schon einiges getrunken hatte, könne er einfach nicht mehr wissen, ob er den Befehl "Fass" gegeben habe. Ein Zeuge, der 17-Jährige, der vor dem Rottweiler geflüchtet war, brachte vor Gericht keine verwertbare Aussage zustande.
Der andere Geschädigte, der 24-Jährige, bestätigte aber, dass der Daniel H. seinen Hund mit "Fass die Sau" von der Leine gelassen und auf den 17-Jährigen losgeschickt habe. Dieser hatte sich dann auf ein Klettergerüst gerettet - allerdings hatte ihn der Rottweiler noch am Hosenbein erwischt und eine Dreiangel in die Hose gerissen. Kurz darauf hatte der Hund auch den 24-Jährigen gebissen.
Nach der Aussage des Angeklagten sei er von dem Geschädigten an der Schulter gerempelt worden. Das habe sein Hund wohl als Angriff gesehen und wäre deshalb auf den 24-Jährigen losgegangen. Die Bisswunde war nicht lebensgefährlich: An der Hand hatte der Geschädigte einen etwa drei Zentimeter langen Riss in der Haut, der natürlich blutete. Ins Krankenhaus musste er deswegen nicht.
Aber bei der Polizei hatte er eine Aussage zu Protokoll gegeben, die die Beamten hatte aufhorchen lassen: Daniel H., ein arbeitsloser Maurer, habe den Rottweiler, den er in einer Ein-Raum-Plattenbauwohnung hielt, "scharf gemacht", mehrfach habe er den Hund geprügelt.
"Hund als Waffe"
Ob dadurch der Rottweiler tatsächlich gefährlich wurde, blieb bei der Beweisaufnahme offen. Für Richter Roland Engels war viel bedeutender, dass der Angeklagte den "Hund als Waffe gebraucht" hatte - um andere zu verletzen. Dass er zu viel getrunken habe, sei keine Entschuldigung. Im Gegenteil: Wenn ein Hundeführer, so Engels weiter, betrunken ist, und dann noch einen Hund wie einen Rottweiler von der Leine lässt, sei das um so unverantwortlicher.
Der 23-jährige Daniel H. hatte zudem schon acht Eintragungen im Strafregister: Mehrfach Körperverletzung, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedohung und Verwenden von verfassungsfeindlichen Symbolen. Bei einer vorherigen Verhandlung am Eisenacher Amtsgericht war Daniel H. bereits rechtskräftig zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, hat aber seine Haftstrafe bislang nicht angetreten. Richter Engels verurteilte ihn zu weiteren zwölf Monaten ohne Bewährung. Seinen Rottweiler muss damit Daniel H. abgeben
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Von Alf Göhringer
Eisenach. (ep) Daniel H. saß im passenden Outfit auf der Anklagebank: Der 23-Jährige trug ein schwarzes T-Shirt mit der Aufschrift in altdeutschen Buchstaben "Doberman Deutschland". Diese Art T-Shirts sind in der rechten Szene beliebt, aber per Gesetz nicht verboten. Die Straftat, wegen der sich Daniel H. vor dem Eisenacher Amtsgericht verantworten musste, hatte dennoch etwas mit einem Hund zu tun: Kein Dobermann, aber ein Rottweiler.
Tatzeit: 17 Uhr
Im Frühjahr 2000 soll der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, seinen Rottweiler zuerst auf einen 17-Jährigen und dann einen 24-Jährigen gehetzt haben. Tatort: der Spielplatz am Schleierborn in Eisenach-Nord. Tatzeit: nachmittags gegen 17 Uhr.
Der Angeklagte wollte sich vor Gericht an Einzelheiten nicht erinnern: Weil er damals schon einiges getrunken hatte, könne er einfach nicht mehr wissen, ob er den Befehl "Fass" gegeben habe. Ein Zeuge, der 17-Jährige, der vor dem Rottweiler geflüchtet war, brachte vor Gericht keine verwertbare Aussage zustande.
Der andere Geschädigte, der 24-Jährige, bestätigte aber, dass der Daniel H. seinen Hund mit "Fass die Sau" von der Leine gelassen und auf den 17-Jährigen losgeschickt habe. Dieser hatte sich dann auf ein Klettergerüst gerettet - allerdings hatte ihn der Rottweiler noch am Hosenbein erwischt und eine Dreiangel in die Hose gerissen. Kurz darauf hatte der Hund auch den 24-Jährigen gebissen.
Nach der Aussage des Angeklagten sei er von dem Geschädigten an der Schulter gerempelt worden. Das habe sein Hund wohl als Angriff gesehen und wäre deshalb auf den 24-Jährigen losgegangen. Die Bisswunde war nicht lebensgefährlich: An der Hand hatte der Geschädigte einen etwa drei Zentimeter langen Riss in der Haut, der natürlich blutete. Ins Krankenhaus musste er deswegen nicht.
Aber bei der Polizei hatte er eine Aussage zu Protokoll gegeben, die die Beamten hatte aufhorchen lassen: Daniel H., ein arbeitsloser Maurer, habe den Rottweiler, den er in einer Ein-Raum-Plattenbauwohnung hielt, "scharf gemacht", mehrfach habe er den Hund geprügelt.
"Hund als Waffe"
Ob dadurch der Rottweiler tatsächlich gefährlich wurde, blieb bei der Beweisaufnahme offen. Für Richter Roland Engels war viel bedeutender, dass der Angeklagte den "Hund als Waffe gebraucht" hatte - um andere zu verletzen. Dass er zu viel getrunken habe, sei keine Entschuldigung. Im Gegenteil: Wenn ein Hundeführer, so Engels weiter, betrunken ist, und dann noch einen Hund wie einen Rottweiler von der Leine lässt, sei das um so unverantwortlicher.
Der 23-jährige Daniel H. hatte zudem schon acht Eintragungen im Strafregister: Mehrfach Körperverletzung, gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedohung und Verwenden von verfassungsfeindlichen Symbolen. Bei einer vorherigen Verhandlung am Eisenacher Amtsgericht war Daniel H. bereits rechtskräftig zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, hat aber seine Haftstrafe bislang nicht angetreten. Richter Engels verurteilte ihn zu weiteren zwölf Monaten ohne Bewährung. Seinen Rottweiler muss damit Daniel H. abgeben
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