Erweiteter Leinenzwang in Hannover
Vierbeiner gehören jetzt im gesamten Stadtbezirk Mitte an die Leine. Das schreibt die verschärfte Hundeverordnung vor, die gerade rechtskräftig geworden ist. Bislang galt der Anleinzwang nur innerhalb des "Cityrings", nun ist der freie Auslauf in den Stadtteilen Mitte, Calenberger Neustadt, Oststadt und Zoo verboten. Zudem hat die Stadt die Länge von Leinen definiert - maximal 150 Zentimeter darf sie betragen. So genannte Auslaufleinen, die sich teilweise erheblich länger abspulen lassen, müssen also in Gebieten mit Anleinpflicht kurz gehalten werden. Neu ist auch eine stadtweite Hinweispflicht an Grundstücken, auf denen gefährliche Hunde gehalten werden. Dort muss ein Schild mit der Aufschrift "Vorsicht, gefährlicher Hund!" angebracht werden. Das gilt auch für Mehrfamilienhäuser.
Die ausgeweitete Anleinpflicht geht auf den "Runden Tisch zur Gewalt- und Kriminalitätsprävention" im Stadtbezirk Mitte zurück. Dort hatten Bewohner immer wieder moniert, dass sie sich von frei laufenden Hunden bedroht fühlten. Bezirksbürgermeister Wolfgang Schiemann (SPD) hat das Thema schließlich auf die politische Tagesordnung gesetzt: "Es war nicht einsehbar, dass in der Innenstadt überall Leinenzwang gilt, aber nicht in den direkt angrenzenden Gebieten, in denen viele Menschen leben."
Im Zooviertel hatten sich einige Bewohner vehement gegen den Leinenzwang ausgesprochen. Ansonsten überwog in den betroffenen Stadtteilen eher die Zustimmung. Auf Anfrage sagte Schiemann, es sei ihm klar, dass sich "an den Zuständen wenig ändern" werde. "Viele Hundehalter haben sich vorher nicht an einen Leinenzwang gehalten, viele werden es auch jetzt nicht tun." Er erhoffe sich aber eine psychologische Wirkung. "Die Menschen wissen jetzt: Ich kann Halter auf ihre Pflicht aufmerksam machen, und im Streitfall bin ich im Recht." Zudem erhoffen sich die Politiker eine Verminderung des Hundekotproblems, wenn Halter ihre Hunde an der Leine führen.
Die Stadt hat die Änderung der Hundeverordnung zum Anlass genommen, den Begriff des "gefährlichen Hundes" klarer zu formulieren. Bisher galten Hunde als gefährlich, "die sich als bissig erwiesen haben". Diese Formulierung habe "einen hohen Ermittlungsaufwand erzeugt", sagt Petra Rieger vom Ordnungsamt. Jetzt gilt als gefährlicher Hund, wer einmal Menschen oder Tiere gebissen hat. Weiterhin gilt allerdings auch aggressives und unkontrolliertes Verhalten als Definition für "gefährliche Hunde".
Im kommenden Jahr will die Stadt in mehreren Stadtteilen Hundeauslaufflächen ausweisen, wie es sie bereits am Kronsberg gibt. Dann wird möglicherweise auch der freie Auslauf für Hunde an der Alten Bult legalisiert, den die Stadt derzeit aus "Gewohnheitsgründen" toleriert. Bislang gilt auf allen öffentlichen Grünflächen, im 50-Meter-Radius um Kindergärten und Schulen, in Einkaufszentren und Fußgängerzonen sowie in der Eilenriede südlich der Bernadotte-Allee Leinenzwang.
-------------------------------------------------------------------
Vierbeiner gehören jetzt im gesamten Stadtbezirk Mitte an die Leine. Das schreibt die verschärfte Hundeverordnung vor, die gerade rechtskräftig geworden ist. Bislang galt der Anleinzwang nur innerhalb des "Cityrings", nun ist der freie Auslauf in den Stadtteilen Mitte, Calenberger Neustadt, Oststadt und Zoo verboten. Zudem hat die Stadt die Länge von Leinen definiert - maximal 150 Zentimeter darf sie betragen. So genannte Auslaufleinen, die sich teilweise erheblich länger abspulen lassen, müssen also in Gebieten mit Anleinpflicht kurz gehalten werden. Neu ist auch eine stadtweite Hinweispflicht an Grundstücken, auf denen gefährliche Hunde gehalten werden. Dort muss ein Schild mit der Aufschrift "Vorsicht, gefährlicher Hund!" angebracht werden. Das gilt auch für Mehrfamilienhäuser.
Die ausgeweitete Anleinpflicht geht auf den "Runden Tisch zur Gewalt- und Kriminalitätsprävention" im Stadtbezirk Mitte zurück. Dort hatten Bewohner immer wieder moniert, dass sie sich von frei laufenden Hunden bedroht fühlten. Bezirksbürgermeister Wolfgang Schiemann (SPD) hat das Thema schließlich auf die politische Tagesordnung gesetzt: "Es war nicht einsehbar, dass in der Innenstadt überall Leinenzwang gilt, aber nicht in den direkt angrenzenden Gebieten, in denen viele Menschen leben."
Im Zooviertel hatten sich einige Bewohner vehement gegen den Leinenzwang ausgesprochen. Ansonsten überwog in den betroffenen Stadtteilen eher die Zustimmung. Auf Anfrage sagte Schiemann, es sei ihm klar, dass sich "an den Zuständen wenig ändern" werde. "Viele Hundehalter haben sich vorher nicht an einen Leinenzwang gehalten, viele werden es auch jetzt nicht tun." Er erhoffe sich aber eine psychologische Wirkung. "Die Menschen wissen jetzt: Ich kann Halter auf ihre Pflicht aufmerksam machen, und im Streitfall bin ich im Recht." Zudem erhoffen sich die Politiker eine Verminderung des Hundekotproblems, wenn Halter ihre Hunde an der Leine führen.
Die Stadt hat die Änderung der Hundeverordnung zum Anlass genommen, den Begriff des "gefährlichen Hundes" klarer zu formulieren. Bisher galten Hunde als gefährlich, "die sich als bissig erwiesen haben". Diese Formulierung habe "einen hohen Ermittlungsaufwand erzeugt", sagt Petra Rieger vom Ordnungsamt. Jetzt gilt als gefährlicher Hund, wer einmal Menschen oder Tiere gebissen hat. Weiterhin gilt allerdings auch aggressives und unkontrolliertes Verhalten als Definition für "gefährliche Hunde".
Im kommenden Jahr will die Stadt in mehreren Stadtteilen Hundeauslaufflächen ausweisen, wie es sie bereits am Kronsberg gibt. Dann wird möglicherweise auch der freie Auslauf für Hunde an der Alten Bult legalisiert, den die Stadt derzeit aus "Gewohnheitsgründen" toleriert. Bislang gilt auf allen öffentlichen Grünflächen, im 50-Meter-Radius um Kindergärten und Schulen, in Einkaufszentren und Fußgängerzonen sowie in der Eilenriede südlich der Bernadotte-Allee Leinenzwang.
-------------------------------------------------------------------