Einreiseverbot ja oder nein ??

Annalena

15 Jahre Mitglied
Hallo,


als Ösi (obwohl ich an derGrenze zu Bayern wohne :unsicher: ) bin ich mit den deutschen Bestimmungen, speziell Einreisebestimmungen für SoKas nicht besonders gut vertraut.

Doch folgendes würde mich nun brennend interessieren:
Besteht nun in Deutschland ein generelles Einreiseverbot für SoKas oder nicht ??
 
  • 29. April 2024
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Hi Annalena ... hast du hier schon mal geguckt?
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Annalena schrieb:
Besteht nun in Deutschland ein generelles Einreiseverbot für SoKas oder nicht ??
Nein, es gibt folgende Ausnahmen:

HundVerbrEinfVO § 2 Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot

(1) Gefährliche Hunde, die als Diensthunde des Bundes, insbesondere der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Zollverwaltung, als Diensthunde der Länder, insbesondere der Polizei, als Diensthunde der Städte und Gemeinden, als Diensthunde fremder Streitkräfte gehalten werden sollen, sowie Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden.

(2) Gefährliche Hunde dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Hunde nach vorübergehendem Verbringen in das Ausland oder vorübergehender Ausfuhr an einen Aufenthaltsort im Inland zurückkehren, an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen.

(3) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.

(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.


Für dich dürfte die "Touristenregelung" in Absatz 3 von Interesse sein, die besagt, daß Touristen mit einem Bulli, Pit, Staff oder Staffbull für 4 Wochen nach D einreisen können.
 
Super - Dankeschön, Wolfgang !

Jetzt bin ich erleichtert und hab da endlich einen Durchblick!!
 
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Paulemaus
Schöne Sch....., wäre interessant zu erfahren, wer da wirklich, wie geschlampt hat!
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Podifan
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