Einreisebestimmung Dänemark,Deutschland,Frankreich

Strawberry

20 Jahre Mitglied
Dänemark

tieraerztliches Tollwutimpfzeugnis, Eintragung im
internationalen Impfpass, Tollwutimpfung mindestens 30 Tage
und hoechstens 12 Monate alt. Sind zwischen Impfung und
Einreise weniger als 30 Tage vergangen oder ist das Tier
juenger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung
erforderlich.
Die Einfuhr von Pit Bull Terrier und Tosa Inu (sowie
Kreuzungen mit diesen) ist verboten
Weitere Informationen: Daenische Botschaft Berlin, Tel.:
030/50502000, Fax: 030/50502050, email: [email protected]

Deutschland

Gesundheitszeugnis und gueltige Tollwutschutzimpfung, Impfung
vor mindestens 30 Tage und hoechstens 12 Monate alt
Die Einfuhr von Bullterrier, Staffordshire Bullterrier,
Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier ist
verboten! Bitte beachten Sie hierzu unbedingt diesen Link!
Ausnahmen: Hunde der oben genannten Rassen, die vor oder zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens genannten Gesetzes bereits in
der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und aufgrund
einer Auslandsreise an einen Ort ausserhalb der
Bundesrepublik verbracht wurden duerfen mit ihrem Besitzer
wieder einreisen, WENN bei den Zollstellen die
erforderlichen Papiere (wie z. B: Abstammungsnachweis,
Impfpass, Wesensbescheinigung und sonstige Bescheinigungen
des Ordnungsamtes) vorgewiesen werden. Auch auslaendische
Touristen duerfen ihre Hunde, die o. g. Rassen zugehoeren bis
zu 4 Wochen in die Bundesrepublik Deutschland verbringen!

Frankreich

gueltige Tollwutimpfung, mindestens 30 Tage hoechstens 12
Monate alt, bei Einreise von mehr als 3 Tieren - die juenger
als 3 Monate sind - ist eine Sondergenehmigung des Ministère
de l´Agriculture, Paris erforderlich. Die Tiere muessen durch
Mikrochip oder Taetowierung identifizierbar sein!
Die Einfuhr von American Staffordshire Terrier, Pit Bull
Terrier, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen mit diesen ist
verboten! Nicht betroffen sind: Boxer, Bulldog, Bull
Mastiff, Bull Terrier, Cane Corso, Dobermann, Deutsche
Dogge, Dogo Argentino, Bordeaux-Dogge, Fila Brasileiro, Fila
de Sao Miguel, Mastino Napoletano, Presa Canario,
Staffordshire Bull Terrier
Weitere Informationen: Franzoesische Botschaft Berlin, Tel.:
030/20639177, Fax: 030/20639111, homepage: email:
[email protected]


Gruß Sylvia
bandit.gif


 
  • 27. April 2024
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Hallo Sylvia!!

Super gemacht!!! Jedoch sind wir wieder bei meinem Lieblingsthema Frankreich (Du erinnerst Dich??)

Also Frankreich unterscheidet in Kategorie 1 (Angriffshunde) und 2 (Wach- und Schutzhunde). 1 umfasst nicht reinrassige Kampfhunde, insbesondere Pit Bull und Boerbullhunde. Der Pitbull ähnelt stark den Rassen "American Staffordshire Terrier und Staffordshire Terrier, der Boerbull ähnelt der Rasse die der Rasse der Tosa und der Rasse Stafforshire Terrier vergleichbar sind. (vgl. zum äußeren Erscheinungsbild dieser Tiere die detaillierten Ausführungen im Arrete vom 27.04.99. Die zweite Kategorie bilden die ins Zuchtbuch eingetragenen Hunde der Rassen Tosa, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Tosa und Rottweiler, sowie die nicht reinrassigen Rottweiler (Hunde des Rottweiler-Typ).

Das Gesetz sieht ein striktes Einfuhrverbot für die Angriffshunde vor. Frankreich hat die Grenzkontrollen bereits verstärkt (stammt nicht von mir, sondern wurde mir in dieser Form schriftlich mitgeteilt!) Weist ein Hund morphologische Merkmale eines Angriffshundes auf, so hat der Hundehalter die Reinrassigkeit seines Tieres durch Vorlage eines Auszuges aus einem anerkannten Zuchtbuch/Stammbaum nachzuweisen. Ansonsten droht die Beschlagnahme des Hundes. Hat ein Hundehalter seinen Angriffshund trotzdem nach Frankreich verbracht, so sieht das Gesetz für dieses Vorgehen neben Geldstrafe von bis zu 100.000 FF Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten vor sowie die Beschlagnahme des Hundes.

Für die Wach- und Schutzhunde gilt folgendes:
Diese Tiere sind überall von einem Erwachsenen an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen. Sollten sich die Hundebesitzer nich an diese Regelung halten, drohen Ihnen Geldbußen i.H.v. 1.000 FF.
Bei polizeilichen Kontrollen muß der Hundehalter den Stammbaum seines Tieres belegen können (durch eine Kopie der Ahnentafel) sowie Bescheinigung über eine gültige Tollwutimpfung und über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorlegen. Einen Verstoß gegen diese Vorschriften sanktioniert das Gesetz mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 FF.

Uff, geschafft. Dies sind die Ausführungen, die mir mitgeteilt wurden. Und auch hier wieder das alte Lied, Hera (APBT) ist mit Stammbaum usw. von der ADBA ausgestattet, jedoch wird dies nicht anerkannt. Habe in einem anderen Beitrag erwähnt, dass ich den VDH diesbezüglich anschreiben werde, was ich auch getan habe, und bin gespannt auf die Rückantwort.

Fazit, habt Ihr einen reinrassigen American Staffordshire Terrier dürfte es laut meinen Angaben keine Einreiseprobleme geben, wenn Ihr die Reinrassigkeit nachweisen könnt.

Grüße
Connie
 
Wenn ich mit meinem AMSTAFF durch Frankreich nach
Spanien fahre, ist dies doch wohl keine
Einfuhr?
 
Hallo Wilfried!

Selbstverständlich ist dies eine Einfuhr, denn gerade diese Problem habe ich ja!!! Ich verzichte ja schon auf Urlaub in Frankreich und wollte als Ausweichland Spanien nehmen, aber auch hierzu wurde mir mitgeteilt, dass dies ebenso zu werten ist, als wenn Du in F Urlaub machst. Versuche nun mit der Botschaft eine Art Agrement zu treffen, dass ich mich bei der Einreise nach F am Zoll melde und dann wieder bei der Ausreise und auf dem Rückweg wieder, jedoch stehen meine Chancen da recht schlecht.

Der ganze Schriftverkehr zieht sich nun schon seit Monaten, werde aber weiter berichten.

Gruß Connie
 
Connie,

danke für den Hinweis.Ich lass es kommende Woche
mal drauf ankommen, da ja sowieso nicht kontrolliert
wird und in France verstecke ich den Hund,da Bekannte
ein grosses,nicht einsehbares ,Grundstück haben.
Wenn man mich an der Grenze zurückschickt,versuche
ich es einfach an enem anderen Übergang.

Ich dachte immer AMSTAFF ¨durfte einreisen, bin schon
zigmal üeber Luxembourg bis Strassbourg wieder raus
gefahren,ohne Kontrolle.

Bin auch zigmal mit dem Hund hier von Belgien nach
Calais gefahren und dort mit dem Hund spazieren
gegangen.Polizisten haben nur geschaut....

Grüsse aus
Oostende/Belgien
Wilfried
 
Hallo Connie,

war gerade noch schnell auf der Internetseite des
ADAC,demnach ist der Zustand wie ich ihn bisher
kannte:
Pittbull/Boerbulls/Tosa-Rasse = Einfuhr nicht
erlaubt.

Rottweiler,STAFF und AMSTAFF ja, mit Leine und
Maulkorb.

Wer hat den nun Recht?
 
Hallo Wilfried,

wahrscheinlich ein Missverständnis. Mit Amstaff darst Du nach F, wenn du nachweisen kannst, dass es ein Amstaff und nicht APBT ist, jedoch habe ich ein APBT Dame, da darf ich nicht mal durchreisen!!Freu mich ja, dass Hera hier vom Schwarzwald aus wenigstens nach F rüber gucken darf.

Toll gelle???
 
ja Connie,da hast Du wirklich Recht,so sind
sie, diese Politiker.

Danke nochmals,

Wilfried
 
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