Hr. Kuhn passt das nicht, aber das ist völligst nebensächlich.
Er ist damit (nur RLP-Hunde an RLP-ler) vor Gericht gescheitert. :baetsch:
Du brauchst absolut nicht unsicher sein, das ist rechtens, wenn du einem hessischen
Hier mal das Urteil:
Das OA muß Dir ein Frist einräumen, z. Bsp. Von 3 Monaten, in der der Hund bei Dir lebt und während der Du ihn auf die Sachkundeprüfung vorbereiten kannst.
Das OA muß Dir ein Frist einräumen, z. Bsp. Von 3 Monaten, in der der Hund bei Dir lebt und während der Du ihn auf die Sachkundeprüfung vorbereiten kannst.
Ich muss mal kurz klugsch*** (nix für ungut
Die Sachkunde muss der Halter machen (soweit notwendig)
....
Nö, das ist in RLP nicht so.
In RLP heißt das Ganze (also der theoretische und der praktische Teil) Sachkundeprüfung oder Sachkundenachweis.
Den theoretischen Teil macht man zügig, den praktischen Teil dann, wenn man mit dem Hund ein wenig gearbeitet hat.
Hallo!
Hab da mal eine Frage: Ich interessiere mich für einen Listenhund aus einem hessischen Tierheim. Wohne aber selbst in RLP! Also hab ich mein Zuständiges O.-Amt angerufen, um zu erfahren, wie das alles von statten geht. Der Herr vom O.- Amt teilte mir mit, das er mit der Einfuhr von Listenhunden aus einem anderen Bundesland kein Problem hat, jedoch muss er diese der ADD melden und da gebe es meist Probleme.
Also rief ich bei der ADD an und sprach mit einem Herrn Kuhn. Dieser teilte mir mit, das es derzeit in RLP Tierheimen 45 vermittelbare Listenhunde gäbe und warum ich mir denn keinen von diesen Hunden aus suchen würde. Ich versuchte ihm zu erklären, das ich mir nun mal nicht irgend einen Hund anschaffen möchte, vielmehr soll dies ein Freund fürs Leben sein und da kommt es nun mal auf die gegenseitige Sympathie an! Mann verliebt sich nun mal in einen Hund oder nicht! Herr Kuhn fragte mich, ob ich denn zumindest mal in den RLP Tierheimen gewesen bin, um mich dort umzusehen. Ich fragte Ihn, ob dies denn was ändern würde und wie er das nachvollziehen wolle, das ich dies wirklich getan habe. Er meinte: Ganz einfach, bei 45 vermittelbaren Listenhunde könnt ihm keiner erzählen, das man unter diesen keinen passenden Hund finden würde!
Auf meine Frage hin, ob ich das nun richtig verstehe und dies Grundsätzlich nicht geht, antwortete er mir: Nein, so hab ich das nicht gesagt!
Ich beendete das Telefonat, das ohne hin wenig hilfreich wahr und weiß nun nicht so recht weiter.
Wie wäre es denn Sinngemäß, wenn ich den Hund nicht aus einem hessischen Tierheim hätte, sondern von irgend einem Typen aus irgendeiner Fußgängerzone in RLP....?
Dann kriegt man für dieses Tier keine Genehmigung.Wie wäre es denn Sinngemäß, wenn ich den Hund nicht aus einem hessischen Tierheim hätte, sondern von irgend einem Typen aus irgendeiner Fußgängerzone in RLP....?
Ich hatte die NRW-Sachkunde, die aber in RLP (oder in meinem Kreis) nicht anerkannt wurde. Man sagte mir, es sei notwendig, dass ich beide Teile zusammen und sofort hintereinander machen müsse. Nach dem Test hatte ich mich etwas über die unerwartet hohen Kosten moniert (298€), die sie sofort in bar haben wollten und wollte gerne eine Rechnung haben, auf der etwas aufgeschlüsselt sei anstelle von einer Quittung. Da kam auch wieder der Hinweis, dass es keine Aufschlüsselung gebe, weil das eine einzige zusammengehörige Prüfung sei. Ich nehme an, die wollten mich lieber schnell los sein und keine Rechnung ausstellen.
Damit ich das richtig verstehe....Tierschutzhunde sind legal...und von privat wirds schwierig?
Das würde ja dann heißen, dass ich, wenn ich nur mal angenommen in Wiesbaden wohne und einen Listenhund abgeben will ihn zuerst ins Tierheim stecke und dann wird er vermittelt?
Damit ich das richtig verstehe....Tierschutzhunde sind legal...und von privat wirds schwierig?
Das würde ja dann heißen, dass ich, wenn ich nur mal angenommen in Wiesbaden wohne und einen Listenhund abgeben will ihn zuerst ins Tierheim stecke und dann wird er vermittelt?