Bei Tierquälerei gibt es angefangen von Geldstrafen bis zu 3 J. Haft. In dem Fall aber wird der Täter sicherlich behaupten, der Hund sei gesprungen und er hat 'gedacht', er sei dann ertrunken. Falls es keiner auf Video hat, wird es sicher schwer ihm das Gegenteil zu beweisen - "Im Zweifel für den Angeklagten". Also ich befürchte, der wird straflos ausgehen. Anders könnte es ausgehen, falls der Täter nicht der Besitzer war, er also den Hund gestohlen hatte, mit der offensichtlichen Absicht, ihn zu töten. Der Strafbestand ändert sich dann ja schon ein bisschen. Also Diebstahl, vorsätzliche "Sach"beschädigung und mit dem guten Anwalt, dann auch Tierquälerei.