Die PKV Krankenvollversicherung kann nicht ordentlich sondern nur bei Fehlverhalten gekündigt werden (z.B. falsche Angaben zu Vorerkrankungen).
ja, so habe ich das auf die schnelle jetzt auch gefunden.
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Die PKV Krankenvollversicherung kann nicht ordentlich sondern nur bei Fehlverhalten gekündigt werden (z.B. falsche Angaben zu Vorerkrankungen).
Steht im VVG. Versicherungsvertragsgesetz.ja, so habe ich das auf die schnelle jetzt auch gefunden.
6 Wochen bekommt man Lohnfortzahlung (wenn man länger als 4 Wochen im Betrieb ist), danach Krankengeld 70%
ja BU brauch man privat, Kündigen kann man jederzeit während der Krankheit nur nicht wegen der Krankheit
Ganz so drastisch ist es nicht...
...gutes Personal wird immer schwerer zu finden. Man wird nicht gleich entlassen, nur weil man krank ist, wenn man ansonsten ein zuverlässiger Mitarbeiter ist. Auch nicht, wenn man mal länger ausfällt.
Betriebe bis 30 Mitarbeiter bekommen ab dem 1. Tag durchschnittlich 70% des Gehalts erstattet von der Krankenversicherung. Nach 6 Wochen zahlt die Krankenversicherung direkt.
Also nein, einen guten Mitarbeiter kündigt man deswegen nicht
Deswegen bin ich während meiner Selbstständigkeit wegen meiner zwei Vorerkrankungen auch schön brav "gesetzlich" geblieben und habe den Rest über Zusatzversicherungen abgedeckt.Der "Trick" bzw die traurige Wahrheit funktioniert anders: man setzt die Beiträge hoch. Und zwar sehr hoch. Dann reicht es für die Kündigung recht schnell, wenn die Beiträge nicht mehr geleistet werden.
Ob das derzeit noch so ohne weiteres geht (gab vor ein paar Jahren eine Gesetzesänderung, die ua das von euch angeführte betraf), weiß ich aktuell nicht. Aber aus Altverträgen drei mal hautnah im Bekanntenkreis erlebt. Schwerere Erkrankung (Krebs), Hochstufung mit Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers - Drops gelutscht. Ne andere PKV nahm dich nur zu ähnlich horrenden Konditionen. GKV musste nicht annehmen (und tat sie auch nicht). Und leisten musste die PKV wegen familiärem Vermögen nicht.
Überaus vernünftig, wie mir scheint.Deswegen bin ich während meiner Selbstständigkeit wegen meiner zwei Vorerkrankungen auch schön brav "gesetzlich" geblieben und habe den Rest über Zusatzversicherungen abgedeckt.
wann war das denn ungefähr, diese hochstufung wg. erkrankung?Der "Trick" bzw die traurige Wahrheit funktioniert anders: man setzt die Beiträge hoch. Und zwar sehr hoch. Dann reicht es für die Kündigung recht schnell, wenn die Beiträge nicht mehr geleistet werden.
Ob das derzeit noch so ohne weiteres geht (gab vor ein paar Jahren eine Gesetzesänderung, die ua das von euch angeführte betraf), weiß ich aktuell nicht. Aber aus Altverträgen drei mal hautnah im Bekanntenkreis erlebt. Schwerere Erkrankung (Krebs), Hochstufung mit Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers - Drops gelutscht. Ne andere PKV nahm dich nur zu ähnlich horrenden Konditionen. GKV musste nicht annehmen (und tat sie auch nicht). Und leisten musste die PKV wegen familiärem Vermögen nicht.
nicht das was du bekommst70%.... sicher ?
Ich habe nur 60% gekriegt und bin gesetzlich versichert.
Dass die GKV solchermaßen ausgesonderte PKV-Patienten nicht mehr aufnimmt, ist jetzt definitiv nicht mehr so.
Und auch die PKV muss solchen Kunden einen Basistarif mit angenähert den Leistungen der GKV anbieten - oder bringe ich da etwas durcheinander?
Ein Angestellter bis zu einem bestimmten Alter (55? Hab jetzt nicht gegoogelt) muss zurück in die GKV, in dem Moment, in dem sein Einkommen unter die Pflichtgrenze fällt.Stimmt.
Und der Wechsel von der PKV zur GKV ist schwer bis unmöglich.