der Kopfschüttelfred...

  • 2. Juni 2024
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Hi lupita11 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der "Trick" bzw die traurige Wahrheit funktioniert anders: man setzt die Beiträge hoch. Und zwar sehr hoch. Dann reicht es für die Kündigung recht schnell, wenn die Beiträge nicht mehr geleistet werden.

Ob das derzeit noch so ohne weiteres geht (gab vor ein paar Jahren eine Gesetzesänderung, die ua das von euch angeführte betraf), weiß ich aktuell nicht. Aber aus Altverträgen drei mal hautnah im Bekanntenkreis erlebt. Schwerere Erkrankung (Krebs), Hochstufung mit Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers - Drops gelutscht. Ne andere PKV nahm dich nur zu ähnlich horrenden Konditionen. GKV musste nicht annehmen (und tat sie auch nicht). Und leisten musste die PKV wegen familiärem Vermögen nicht.
 
6 Wochen bekommt man Lohnfortzahlung (wenn man länger als 4 Wochen im Betrieb ist), danach Krankengeld 70%

ja BU brauch man privat, Kündigen kann man jederzeit während der Krankheit nur nicht wegen der Krankheit

Ganz so drastisch ist es nicht...

...gutes Personal wird immer schwerer zu finden. Man wird nicht gleich entlassen, nur weil man krank ist, wenn man ansonsten ein zuverlässiger Mitarbeiter ist. Auch nicht, wenn man mal länger ausfällt.

Betriebe bis 30 Mitarbeiter bekommen ab dem 1. Tag durchschnittlich 70% des Gehalts erstattet von der Krankenversicherung. Nach 6 Wochen zahlt die Krankenversicherung direkt.

Also nein, einen guten Mitarbeiter kündigt man deswegen nicht

70%.... sicher :gruebel:?
Ich habe nur 60% gekriegt und bin gesetzlich versichert.
 
Der "Trick" bzw die traurige Wahrheit funktioniert anders: man setzt die Beiträge hoch. Und zwar sehr hoch. Dann reicht es für die Kündigung recht schnell, wenn die Beiträge nicht mehr geleistet werden.

Ob das derzeit noch so ohne weiteres geht (gab vor ein paar Jahren eine Gesetzesänderung, die ua das von euch angeführte betraf), weiß ich aktuell nicht. Aber aus Altverträgen drei mal hautnah im Bekanntenkreis erlebt. Schwerere Erkrankung (Krebs), Hochstufung mit Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers - Drops gelutscht. Ne andere PKV nahm dich nur zu ähnlich horrenden Konditionen. GKV musste nicht annehmen (und tat sie auch nicht). Und leisten musste die PKV wegen familiärem Vermögen nicht.
Deswegen bin ich während meiner Selbstständigkeit wegen meiner zwei Vorerkrankungen auch schön brav "gesetzlich" geblieben und habe den Rest über Zusatzversicherungen abgedeckt.
 
Der "Trick" bzw die traurige Wahrheit funktioniert anders: man setzt die Beiträge hoch. Und zwar sehr hoch. Dann reicht es für die Kündigung recht schnell, wenn die Beiträge nicht mehr geleistet werden.

Ob das derzeit noch so ohne weiteres geht (gab vor ein paar Jahren eine Gesetzesänderung, die ua das von euch angeführte betraf), weiß ich aktuell nicht. Aber aus Altverträgen drei mal hautnah im Bekanntenkreis erlebt. Schwerere Erkrankung (Krebs), Hochstufung mit Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers - Drops gelutscht. Ne andere PKV nahm dich nur zu ähnlich horrenden Konditionen. GKV musste nicht annehmen (und tat sie auch nicht). Und leisten musste die PKV wegen familiärem Vermögen nicht.
wann war das denn ungefähr, diese hochstufung wg. erkrankung?
 
Dass die GKV solchermaßen ausgesonderte PKV-Patienten nicht mehr aufnimmt, ist jetzt definitiv nicht mehr so.

Und auch die PKV muss solchen Kunden einen Basistarif mit angenähert den Leistungen der GKV anbieten - oder bringe ich da etwas durcheinander?

Hier ist es doch:

 
Das letzte mal mitbekommen hab ich es 2013. War ein Arbeitsollege von mir, der in der Schweiz angestellt war und dachte, er sei schlau. In Deutschland in der PKV versichert für ca 200 Euro. Dann hatte er einen Bandscheibenvorfall und die PKV stufte hoch auf 1000 Euro iwas.

Die Krebsfälle waren früher.
 
70%.... sicher :gruebel:?
Ich habe nur 60% gekriegt und bin gesetzlich versichert.
nicht das was du bekommst
Das, was dein Arbeitgeber (Betriebe bis 30 Mitarbeiter) in den ersten sechs Wochen bekommt, in denen er dein Gehalt weiter zahlt.
Die Höhe der Erstattung variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse etwas.

Bei Interesse, google Umlage U1
 
Dass die GKV solchermaßen ausgesonderte PKV-Patienten nicht mehr aufnimmt, ist jetzt definitiv nicht mehr so.

Und auch die PKV muss solchen Kunden einen Basistarif mit angenähert den Leistungen der GKV anbieten - oder bringe ich da etwas durcheinander?

Müssen sie, laut einem mit mir befreundeten Versicherungsfuzzi, eben nicht. Sie müssen, unter bestimmten Voraussetzungen. Sowohl PKV als auch GKV. Aber noch nicht so lange. Zwei, drei Jahre? Und die Voraussetzungen sind sehr....dehnbar, scheint mir. Alles in allem bleibt: gut informieren, Kleingedrucktes lesen.
 
@La Traviata

Seit 2009!

Und die Voraussetzungen stehen in dem Link in meinem Beitrag.

Nach unten scrollen, da auf den Link „Bezug des Basistarifs“ oder so ähnlich klicken!

Demnach kann jeder PKV-Versicherte, der nach dem 1.1. 2009 seinen Vertrag angeschlossen hat, jederzeit im den Basistarif wechseln.

Für die Leute mit älteren Verträgen ist es schwieriger. Da geht’s erst bei ‚hilfsbedürftig im Sinne des Sozialrechts‘.
 
Soweit ich weiß, muss eine PKV einen günstigen Grundtarif anbieten, in den ein PKV-Versicherter wechseln kann:

 
ich bin tatsächlich auch nie in die private gewechselt, da die beiträge mit den jahren immens steigen, auch wenn mittlerweile jeder selbst rücklagen bilden muss, um dies abzumildern.

aber ich muss sagen, wenn ich dran denke, was ich als 20-jährige über die pkv meines vaters für vorsorgeuntersuchungen gezahlt bekommen habe bei der gyn und was jetzt bezahlt wird, das ist ein himmelhoher unterschied!
 
Stimmt.
Und der Wechsel von der PKV zur GKV ist schwer bis unmöglich.
Ein Angestellter bis zu einem bestimmten Alter (55? Hab jetzt nicht gegoogelt) muss zurück in die GKV, in dem Moment, in dem sein Einkommen unter die Pflichtgrenze fällt.

Bei meinem AG gab es da Möglichkeiten, das Brutto zu senken und im Gegenzug Rücklagen zu bilden, falls man mal über längere Zeit unbezahlten Urlaub nehmen wollte (dann wurde aus den Rücklagen weiter gezahlt).

Es gibt also schon Möglichkeiten zurück in die GKV
 
Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass es bis 55 gar nicht geht. In dem von mir aufgeführten Link sind die wenigen Möglichkeiten aufgeführt.

 
Theoretisch ist vieles möglich. Mit einer akuten und mitunter auch lebensbedrohlichen Erkrankung, hat man so viele Sorgen, dass so ein Streit dann den letzten Rest raubt.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass, wenn die dir Widerspruchsfrist und Sonderkündigung einräumen, sie so ziemlich alles dürfen. Und dann nur warten müssen, bis die Frist verstreicht.
 
Ich als selbständige Kleinunternehmerin habe vor 20 Jahren den Fehler gemacht in die Private zu gehen. Ich stand vor der Wahl 700 DM in der gesetzlichen oder 200 DM in der Privaten zu zahlen. Keiner hat mir erklärt was das für Folgen haben wird. Ich komm da nicht raus. Ich müsste JETZT mein Geschäft aufgeben um noch in die 9/10 Regelung( mehr gesetzlich Vers. zu sein- in der 2. Hälfte meines Lebens) um in der Rente nicht mehr privat zu sein. Bei momentan 530€ Beitrag. Soviel Rente bekomm ich nicht...Ich hadere schon über ein Jahr...
 
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