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Caro-BX

20 Jahre Mitglied
Hey Leute,
leider bin ich nicht so fit im Artikel rüberkopieren. Habe gerade unter hundejo.de
news gelesen, dass das

Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr!!! über die Kampfhundeverordnungen einiger Bundesländer entscheiden will, u.a. wegen Rechtmäßigkeit der Einstufung der Hunde nach Rasse, Verhaltensteste, Kastration, Auflagen der Hundehalter (Sachkundenachweis,...).

Am besten lest ihr mal selber und vielleicht ist ja irgend einer technisch begabter als ich (ist ja auch nicht schwer
).

So schnell hätte ich gar nicht damit gerechnet, dass das Thema beim BVG drankommt. Und ich hoffe doch stark, dass dann wiede Gerechtigkeit für Deutschlands Hundehalter einzieht!

Caro-BX
 
  • 24. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Caro-BX ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 14 Personen
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Aber erstmal abwarten was das Bundesverfassungsgericht letztendlich entscheidet.
Beim Schächt Urteil haben Wir Ja gesehn wie Inkompetent die sein können


Der Hund wohl erzogen wird selbst dem weißen Man gewogen.
 
Hallo Caro!
Meinst Du diese Meldung?


Rechtsgültigkeit von "Kampfhundeverordnungen"


Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht, 21.1.02

Wichtige Entscheidungen im laufenden Jahr

In mehreren Normenkontrollverfahren geht es um die Rechtsgültigkeit von sog. "Kampfhundeverordnungen". Die Verfahren betreffen die Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Juli 2000, die Niedersächsische Gefahrtierverordnung vom 5. Juli 2000 und die Schleswig-Holsteinische Gefahrhundeverordnung vom 28. Juni 2000. Die Beteiligten streiten im Wesentlichen darum, ob die Verordnungsgeber allein die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen zum Anlass für die angeordneten Beschränkungen (Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbot; Maulkorb- und Leinenzwang, Überprüfung des Hundes mittels eines Wesenstests; Nachweis der Eignung und Sachkunde des Halters) nehmen durften, ob die Beschränkungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen und ob der Kreis der gefährlichen Hunde in den sog. "Rasselisten" der Verordnungen zutreffend abgegrenzt ist (BVerwG 6 CN 3 – 8.01; 6 BN 3.01).


Gruß Vera



 

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