Krasse Sache und ziemlich hartes Vorgehen des OA.
Meine Schwägerin (in NRW) hat einen Labrador, der irgendwann mal auf dem eigenen Grundstück einen Zeitungsboten gezwickt hat. Sie bekam daraufhin die Auflage, der Hund müsse außerhalb des eigenen Geländes (wo der Vorfall stattgefunden hatte) einen Maulkorb tragen und dürfe nicht abgeleint werden. Außerdem sei der Hund dem AmtsVet vorzustellen, der dann weiter entscheiden würde, ob und welche Auflagen notwendig seien.
Letztendlich hat die damals zuständige AmtsVet entschieden, dass der Hund nicht gefährlich ist und auch den Maulkorb- und Leinenzwang aufgehoben.
Beissübergriffe sind sicher nicht gut und gehören auch nicht bagatellisiert. Aber man sollte da auch nicht paschalisieren, sondern jeden einzelnen Fall individuell betrachten und dann entscheiden. Sonst stehen bald alle Hunde auf der Liste, was eine Entwicklung in die völlig falsche Richtung wäre.