Hi,
na irgendwie lese ich interessanten Themen immer erst zum Schluß
naja ich geb trotzdem mal meinen Senf dazu:
ich denke mal, wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, das es absolut unter aller sau ist, Hunde auf KINDER zu hetzen!
Kinder im unterschied zu Jugendlichen, da "Jugendlich" bis zum alter von 21 Jahren geht und nur zum Beispiel mehrere 18/19/20 Jahre alten "Jugendliche" auch ne ganze menge (personen)schaden anrichten können.
Hier in dem Real Markt wurde vor n paar jahren ein PolBeamte und ein Diensthund erstochen, ein weitere PolBeamte überlebte nur dank seiner Schutzweste als sie einen
jugendlichen Einbrecher stellten und der sich mit einem Messer "wehrte".
Notwehr:
§ 33 (wars glaub ich)
"Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren"
Betonung liegt hier auf: "erforderlich" (dürfte klar sein); "gegenwärtigen" (ist definiert als: unmittelbar bevorstehend, gerade stattfindend und/oder andauernd); "rechtswidrigen" (bedeutet: auf jedes Rechtsgut!! Einschließlich Besitz + Ehre; spielt hier sehr eng mit "erforderlich" zusammen); "einem anderen" ( ist im Volksmund als "Nothilfe" bekannt, das Gesetz kennt aber nur "Notwehr" und "Notstand"); keine Notwehr gibt es gegen PolBeamte im Dienst und gegen eine "andere" Notwehr.
"jedermann darf festnehmen" ist so nicht ganz richtig, nach § hundertpaarunddreißig (oder so, immer die zahlen) StPO (Strafprozeßordnung) darf ein auf frischer Tat angetroffene Täter von jedem Bundesbürger bis zum eintreffen der Polizei oder bis seine Identität zweifelsfrei geklärt ist
festgehalten werden. Festnehmen machen, ich glaub, nur Polizisten mit Haftbefehl, ohne sprechen sie auch "nur" eine "vorläufige Festnahme" aus.
SchH bzw. VPG
Wenn ich versuch Pinzerle auf jemand zu hetzen würde er mich ganz doof anschauen und sich bitter beschweren weil der betreffende keine Ärmel mit sich rumschleppt.
Bitte das sportliche Schh (neudeutsch VPG) nicht mit der Ausbildung auf
Zivilschärfe vermauscheln, dies ist dem normalen Hundehalter genauso verboten wie es Sportschützen verboten ist, "Combat-" und "Verteidigungsschießen" zu trainieren oder auf Personenscheiben zu schießen!
Geldtransport
Als ich damals anno 1992/93 im Geldtransport arbeitete hatte ich eine "Erlaubnis zum Führen einer auf einem Waffenschein eingetragener Schußwaffe" und das ist es: zum legalen Führen einer Schußwaffe benötigst du nur einen Waffenschein, zu beantragen bei der zuständigen Polizeibehörde.
Vom Gesetzt muß man nur nachweisen, das man mehr gefährdet als die breite Masse und die Schußwaffe ein geeignetes Mittel um die Gefahr abzuwenden ist. In ganz Mannheim gibt es, wenn ich mich schwer verhaue, weniger als zwei Dutzend Waffenscheine, alle Geldtransport und Bewachungen mitgerechnet, der rest läuft über die "Erlaubnis zum Führen" und ist auf die Dienstzeit und meistens auf das Gebiet beschränkt. Solltest du aber rein zufällig mit dem OB oder nem anderen hohen tier verwand oder gut bekannt sein könnte es doch klappen.
Als Kollegen hat ich damals so ziemlich alles, von Fahrlehrer über Lokalbesitzer bis zu Putzfrauen, EX Polizisten hatten wir nur einen und der war weit über 70.
Für den Einsatz von Hunden gegen Menschen dürften die gleichen Bestimmungen gelten wie beim Einsatz einer Schußwaffe, da ein frei laufender Hund als "Sache" (Notstand) gilt, ein von einem Menschen gehetzter Hund aber als "Waffe" (Notwehr) zählt.
Von meiner Seite aus abschließend:
@ Dobifreund
Wenn du und dein Mann alleine gegen 7 - 9 aggressive Personen gegangen und ohne ernsthafte Verletzungen davon gekommen seit danke Gott auf Knien und feiert Geburtstag an diesem Tag!!
Die meisten, die so etwas versuchen, haben nicht so viel Glück
gruß PJ